Gewerbeuntersagung & Co. – mögliche Nebenfolgen einer Steuerhinterziehung

Steuerstrafverfahren sind steuerlich und (steuer-)strafrechtlich anspruchsvoll. Dies ist zum einen auf die inhaltlichen Fragestellungen, zum anderen auf das Nebeneinander von Steuer- und Steuerstrafverfahren zurückzuführen.

Zwei aktuelle Entscheidungen jenseits dieser Dimensionen zeigen wieder einmal: auch die möglichen Nebenfolgen einer Steuerhinterziehung wollen bedacht sein. Denn sie können im Einzelfall schwerer wiegen als die steuerstrafrechtliche Verantwortlichkeit.

Der Beitrag stellt die Entscheidungen vor, bietet einen Überblick über weitere mögliche Nebenfolgen und verweist auf Rechtsprechung und Literatur zum Thema. Weiterlesen

Excel Programm – Datenzuverlässigkeit im Steuerrecht?

Wer arbeitet heute nicht mit dem (aufgedrängten) Excel Programm? Nicht nur die Steuerpflichtigen, auch die Finanzverwaltung glaubt und lässt uns im Glauben der Zuverlässigkeit dieser (selbst erstellten) Daten. Juristen sind von zu Hause aus misstrauisch. Wenn diese im Gerichtssaal auf der Richterbank sitzen gibt es leider den Trend: „Schütze den Fiskus“. So auch bei der berüchtigten Frage für das aufgedrängte Fahrtenbuch. Weiterlesen

Neuer Vorläufigkeitsvermerk – Alles verstanden?

Um der notwendigen Einspruchsflut Herr zu werden, hat die Finanzverwaltung mit Unterstützung des Gesetzgebers den Vorläufigkeitsvermerk erfunden (§ 165 Abs. 1 Nr. 2- 4 AO). Mit dem Vorläufigkeitsvermerk im Gepäck (Steuerbescheid) ist das Rechtsschutzinteresse für diese Besteuerungsgrundlage für den Steuerpflichtigen bekanntlich entfallen. Der Vermerk ist präzise zu benennen, denn der Wortlaut des Vorläufigkeitsvermerkes ist maßgebend. Nun produziert das BMF in guter Regelmäßigkeit neue Schreiben für dieses Instrument (zuletzt 05.11.15 – IV A 3 – S-0338 / 07 / 10010).    Weiterlesen

Schatz frag mal beim Finanzamt nach unseren Kapitalerträgen!

Die Politik geht auf dem Weg zum gläsernen Steuerbürger in riesigen Schritten voran. Fachlich korrekt ausgedrückt, spricht man natürlich nicht vom gläsernen Bürger, sondern vom Weg zum automatisierten Austausch von Kontodaten. Ob dies gut oder schlecht ist, sei dahin gestellt. Ob man vom gläsernen Bürgern oder zwischenstaatlichem Informationsaustausch spricht, sei ebenfalls jedem selber überlassen, das Ergebnis ist zumindest gleich.

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Schlechte Sicht – Geld zurück

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat entschieden (v. 12.11.2015 – 3 U 4/14), dass der Kaufpreis für eine Eigentumswohnung Zug-um-Zug gegen Rückübertragung der Eigentumswohnung wegen verbauten „Skyline-Blicks“ zurück zu zahlen sei.

Im Jahre 2008 hatten die Parteien einen Kaufvertrag über eine Eigentumswohnung in Frankfurt a. M. für rund € 326.000,00 abgeschlossen. Die Übergabe fand 2009 statt. Danach errichtete derselbe Bauträger unterhalb dieses Hauses ein weiteres dreigeschossiges Gebäude. Hierdurch wurde die freie Sicht des Klägers auf die Frankfurter Skyline aus der Erdgeschosswohnung eingeschränkt; von der Terrasse aus blieb das Panorama erhalten. Die Kläger traten vom Vertrag zurück und begehrten die Rückzahlung des Kaufpreises gegen Rückübertragung der Eigentumswohnung.

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Untätigkeitseinspruch oder „Finanzverwaltung und BFH wollen es nicht anders“

Zahlreiche (ehemalige) Studierende haben bereits ihre Steuererklärungen abgegeben, ihre Werbungskosten aus der Studienzeit geltend gemacht und um entsprechende Veranlagung bzw. Verlustfeststellung gebeten. Üblicherweise werden die Veranlagungen durchgeführt, die Werbungskosten nicht anerkannt (sofern es sich um ein Erststudium handelt) und die Bescheide in diesem Punkt vorläufig erlassen (im Hinblick auf das Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht). Allerdings gibt es zahlreiche Fälle, in denen die Finanzverwaltung die Steuererklärungen zunächst liegen lässt oder bei denen es zum Beispiel hinsichtlich der Kosten für die doppelte Haushaltsführung Streit gibt und sich die Veranlagung daher verzögert. Sofern die Verjährung droht, sollte daher unbedingt ein ausdrücklicher Antrag auf Steuerfestsetzung und auf Feststellung eines verbleibenden Verlusts gestellt werden. So wird der Eintritt der Festsetzungsverjährung gehemmt. Allerdings gibt eine Änderung des Anwendungserlasses zur AO – gestützt auf die aktuelle BFH-Rechtsprechung – Grund zu Besorgnis (BMF v. 14.01.2015, BStBl 2015 I S. 76). Dort heißt es nämlich zu § 171 AO:

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Toshiba: Anstiftung zur Bilanzfälschung – Wer trägt die Schuld?

Laut einem Artikel der Süddeutschen Zeitung vom 19. November 2015 lief die Bilanzfälschung bei Toshiba wie folgt ab: Es stellte sich heraus, dass zukünftig zu erwartende Zahlungen bereits vor ihrer Realisierung als Ertrag verbucht wurden. Nach dem HGB würde dies eindeutig gegen das Realisationsprinzip des § 252 Abs.1 Nr. 4 HGB verstoßen. Demnach dürfen Gewinne erst dann ausgewiesen werden, wenn sie realisiert wurden. Der Zeitpunkt des Geldzuflusses spielt dabei allerdings keine Rolle.

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EuGH bestätigt grenzüberschreitende Arbeitnehmerbesteuerung

Es war die Woche der grenzüberschreitenden Besteuerung von Arbeitnehmer beim EuGH. Gleich zwei Entscheidungen des Gerichtshofs drehten sich um das beliebte Streitfeld. Die Steuerpflichtigen scheiterten in beiden Fällen. Weiterlesen