Das Kreuz mit der Option bei Grundstücksgeschäften

Der BFH hat mit Urteil vom 21. Oktober 2015 (XI R 40/13) entschieden, dass der Verzicht auf die Umsatzsteuerbefreiung für die  Lieferung eines Grundstücks (außerhalb eines Zwangsversteigerungsverfahrens) nur in dem ursprünglichen Notarvertrag erklärt werden kann. Ein späterer Verzicht auf die Umsatzsteuerbefreiung ist unwirksam, auch wenn er notariell beurkundet wird. Das Urteil wirft in der Praxis enorme Probleme auf, denn letztlich führt es dazu, dass ein „Optionsfehler“ nicht geheilt werden kann. Das heißt: Wird ein Grundstück ohne Option zur Umsatzsteuer – innerhalb des zehnjährigen Berichtigungszeitraums nach § 15a UStG –  veräußert und stellt sich später heraus, dass eine steuerpflichtige Übertragung sinnvoll gewesen wäre, so können die Vertragsparteien den ursprünglichen Vertrag nicht mit steuerlicher Wirkung korrigieren, auch wenn sie erneut zum Notar „marschieren“. Der Veräußerer muss die steuerlichen Konsequenzen der § 15a-Berichtigung tragen. Beispiel: Die Vertragsparteien gehen davon aus, dass es sich bei dem Grundstücksgeschäft um eine Geschäftsveräußerung im Ganzen (Erwerber führt den Berichtigungszeitraum nach § 15a UStG fort) handelt und verzichten auf die Option zur Umsatzsteuer. Im Nachhinein stellt sich die Annahme einer Geschäftsveräußerung im Ganzen als falsch heraus.

Was bleibt der Praxis nun übrig?

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Das Märchen von 6 % Erstattungszinsen

Der 31. Mai rückt näher. Vor allem für viele Arbeitnehmer ist das eine Art D-Day, möchte doch das Finanzamt pünktlich die Steuererklärung übermittelt bekommen. In der Online-Ausgabe eines großen deutschen Nachrichtenmagazins las ich am vergangenen Wochenende eine Kolumne, die den Steuererklärenden empfiehlt, einfach erst in dreieinhalb Jahren die Steuererklärung einzureichen und so satte 6 % Erstattungszinsen p.a. abzugreifen. Meine Empfehlung: Glauben Sie nicht alles, was im Internet steht. Weiterlesen

Umsatzsteuerbefreiung: Rückschlag für (Fahr-)Lehrer

Das Finanzgericht Niedersachsen hat nach heutiger Hauptverhandlung die Steuerbefreiung für Umsätze aus Fahrschulunterricht (Klassen A, B) verneint. Die Richter ließen erkennen, dass sie keine Vergleichbarkeit zum Unterricht an allgemeinbildenden Schulen annehmen. Maßgeblich soll die Sicht des Durchschnittsverbrauchers sein. Dieser erwarte vom Unterricht keine Allgemeinbildung, sondern die Fahrerlaubnis. Revision wurde zugelassen und soll auch eingelegt werden. Mehr dazu in Kürze.

Wie konkret muss man die Gründungskosten der GmbH benennen?

Schon lange ist klar, dass man in der GmbH-Satzung auch die Gründungskosten benennen muss. Unterlässt man eine solche Angabe liegt auch in steuerlicher Sicht eine verdeckte Gewinnausschüttung vor. Wie streng diese Benennung nun aber ausfallen soll, ist neu.  Weiterlesen

Urlaubszeit vor der Tür: Ferien auf Kosten des Fiskus

Nein, es ist nicht der Gefängnisaufenthalt gemeint und es geht auch mehr um die Ferien von Kindern. Ferienlager, Stadtranderholung und Co sind hier die Stichwörter. Die Frage ist nämlich, ob es sich dabei um einen Ferienaufenthalt bzw. eine Freizeitaktivität der Kinder handelt oder ob die Kinderbetreuung der berufstätigen Eltern im Vordergrund steht.  Weiterlesen

Das Kapitalkonto – das unbekannte Wesen

Die Einordnung der Kapitalkonten von Personengesellschaften, insbesondere KGs und GmbH & Co. KGs, bereitet seit jeher steuerliche Probleme. Wie muss ein Konto „beschaffen“ sein, damit es am Verlustausgleich (§ 15a EStG) teilnimmt? Welche Auswirkungen ergeben sich auf Überentnahmen i.S. von § 4 Abs. 4a EStG? Welche Konten verbriefen Gesellschaftsrechte? Auf welchem Konto muss eine Einbringung  gutgeschrieben werden, damit diese „wahlweise“ erfolgsneutral oder erfolgswirksam (mit Schaffung von AfA-Potenzial) erfolgt? Fragen über Fragen.

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TUI geht voran: Was bringt der neue Bestätigungsvermerk?

Der Bestätigungsvermerk. Bisher war dieser in den Geschäftsberichten der börsennotierten Unternehmen immer ein Standardtext. Man hatte den Eindruck, dass lediglich die Jahreszahlen ausgetauscht wurden. Wichtig war lediglich der Hinweis, ob das Unternehmen einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erhielt. Sofern dieser eingeschränkt oder versagt wurde, gab es weitere Informationen zur Begründung dieser Entscheidung.

Durch die aktuelle Reform des sog. Abschlussprüferreformgesetzes (APAReG, AReG) wird der bisherige Bestätigungsvermerk um einen Weiterlesen

Wenn der Haushalt an einem Steuerzahler hängt

In den USA machte gerade der Umzug eines Hedgefonds-Managers Schlagzeilen. Dabei interessiert man sich allerdings weniger für das Privatleben des Mannes. Vielmehr sorgt das aus dem Umzug resultierende 100-Mio-Haushaltsloch für eher verhaltene Reaktionen vor Ort. Kann so etwas auch hierzulande passieren? Weiterlesen

Bald niedrigere Steuer-Verzinsung?

Die Einen, die mit den (späten) Nachzahlungen, verteufeln die Verzinsung von Steuernachforderungen. Die Anderen, das sind dann die mit den (späten) Erstattungen, finden deren Verzinsung klasse. Ein durchaus gegenteiliges Empfinden, der Grund ist aber identische: Die Höhe des Zinssatzes.  Weiterlesen