O‘zapft is!

Der BFH beweist wieder einmal ein exzellentes Timing bei der Veröffentlichung seiner Entscheidungen. Just vor Beginn der 184. Wiesn hat der V. Senat ein Urteil zur Umsatzsteuer mit großer Breitenwirkung bekannt gemacht. Blogger-Kollege Christian Herold hat hierzu schon geschrieben. Meine Meinung zu diesem Urteil möchte ich aber nicht für mich behalten.

Verkauft ein Brezelverkäufer auf dem Oktoberfest in Festzelten „Wiesnbrezn“ an die Gäste eines personenverschiedenen Festzeltbetreibers, gilt der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7 % für Lebensmittel. Mit Urteil vom 3. August 2017 (V R 15/17) hat der BFH die Rechtsauffassung der Finanzverwaltung zurückgewiesen, die im Verkauf der Brezeln durch den Brezelverkäufer einen restaurantähnlichen Umsatz gesehen hatte, der dem Regelsteuersatz von 19 % unterliegen sollte. Immer wieder führt die Differenzierung von Regelsatz und ermäßigtem Steuersatz im Umsatzsteuerrecht zu Abgrenzungsproblemen. Nachforderungen können die Unternehmensexistenz bedrohen.

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Wurzeln und Flügel

„Kinder brauchen Wurzeln und Flügel.“ Das Zitat wird Johann Wolfgang von Goethe zugeschrieben und beschreibt treffend zeitlos die Aufgaben der Eltern. Der Staat kompensiert die durch Kinder bewirkte Minderung der finanziellen Leistungsfähigkeit von Familien – allerdings nur zum Teil. Das Kindergeld wird als staatliche Transferleistung einkommensunabhängig gezahlt und ist damit gleichsam eine negative Kopfsteuer.

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Neue AfA-Tabellen braucht das Land

Die Überschrift ist eine Abwandlung des Songs von Ina Deter, die 1982 sang: „Neue Männer braucht das Land.“ Vielleicht können sich manche von Ihnen noch daran erinnern. Im Text heißt es weiter: „Ich sprüh’s auf jede Wand“. Das ist nicht mehr nötig, denn es gibt die Möglichkeit zu bloggen.

Heute geht es um die Modernisierung des Steuerrechts in einem wichtigen und in der Diskussion oft verdrängten Bereich: der Gewinnermittlung.

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