Große Sportevents nur auf Kosten der Steuerzahler (Teil 1)

Wovon der normalsterbliche Unternehmer nur träumen kann, ist in der internationalen Sportwelt gang und gäbe: umfassende steuerliche Entlastung. Besonders ärgerlich ist dabei die Intransparenz, mit der die Finanzbehörden auf Steuereinnahmen verzichten.

Durch die Bewerbung für den Ryder Cup 2022 – einem der prestigeträchtigsten Golfturniere der Welt – wurde es medienwirksam publik gemacht: Deutschland verzichtet bei internationalen Sportevents auf die Besteuerung der Organisatoren. Grundlage ist eine Sonderregelung im Einkommensteuergesetz, welche bei Großveranstaltungen von öffentlichem Interesse die Möglichkeit zum Steuererlass gewährt. Mit reichlich Lobbyarbeit konnte aktuell nun auch die Ryder Cup-Bewerbung um den Punkt „Steuerbefreiung“ ergänzt werden. Als passionierter Hobbygolfer, der selbst ab und zu am Bewerberort Bad Saarow unterwegs ist, muss ich das zugegebenermaßen ein Stück weit begrüßen. Der volkswirtschaftliche Nutzen einer solchen Steuerbefreiung ist indes schwer umstritten. Selbst für die Fußball-WM 2006 hatten die Experten im BMF da so ihre Zweifel. Denn der öffentlichen Hand entstehen im Zusammenhang mit solchen Events erhebliche Kosten (Sicherheit, Infrastruktur, etc.). Nur staunen konnte man etwa über den Millionenbetrag, den Berlin allein aufgewendet haben soll, um die UEFA-Funktionäre beim letzten Champions League-Finale zu hofieren.

Überhaupt erscheint das ganze Prozedere der Steuerbefreiung reichlich intransparent. Kritik daran meldeten vor allem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Zusammenhang mit einer Anfrage an die Bundesregierung vor gut zwei Jahren an. Auf Fragen zu Fallzahl und Steuerausfallbetrag antwortete der BMF-Vertreter gebetsmühlenartig „keine (Er-)Kenntnis“. Zu Gute halten kann man der Regierung nur, dass die Fragen schlicht zu unpräzise waren. Auf meine Anfrage antwortete das BMF: „Seit 2007 wurden insgesamt 18 Anträge auf Steuerbefreiung bearbeitet.“ Hört sich zunächst überschaubar an. Nur muss man eben auch beachten, dass die Anträge nicht für ein örtliches Schützenfest, sondern für einen internationalen Milliardenmarkt eingehen.

Warum die Finanzbehörden dennoch Steuerbefreiungen gewähren? Weil es eben alle Länder machen. So hat nach Medienberichten beispielsweise Frankreich der UEFA für die kommende Fußball-EM eine großzügige Steuerbefreiung gewährt. Und wer besteuern will, geht bei der Veranstaltungsvergabe leer aus. Da kann etwa der Deutsche Eishockey-Bund ein Lied von singen. Oder der Deutsche Golf Verband mit der Bewerbung um den Ryder Cup 2018 vor einigen Jahren. Als nächstes macht man sich vermutlich in Österreich Gedanken, wenn der Ryder Cup 2022 tatsächlich nach Deutschland geht. Denn bei unseren Alpennachbarn gibt es nach Auskunft des österreichischen BMF keine Möglichkeit zur Steuerbefreiung von Sportevents. Ein erschreckender Wettbewerb, auf den sich die Staaten da eingelassen haben.

Dabei ist dies noch nicht einmal das großzügigste, was das BMF in Sachen Steuerbefreiung für die Sportbranche zu bieten hat. Mehr dazu im zweiten Teil.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

− 2 = 6