Kassenmanipulationen sollen künftig technisch verhindert werden

Nun liegen sie vor: der „Referentenentwurf eines Gesetzes zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen“ sowie der „Referentenentwurf einer Technischen Verordnung zur Durchführung des Gesetzes zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen“. Mit den entsprechenden Gesetzen soll die Unveränderbarkeit von digitalen Grundaufzeichnungen, z.B. Kassenaufzeichnungen, sichergestellt und Manipulationen ein Riegel vorgeschoben werden – so das BMF auf seiner Homepage. Die Maßnahmen bestehen im Wesentlichen aus drei Komponenten:

  1. verpflichtender Einsatz einer technischen Sicherheitseinrichtung bei Nutzung eines elektronischen Aufzeichnungssystems (keine Registrierkassenpflicht),
  2. Einführung einer Kassen-Nachschau,
  3. Sanktionierung von Verstößen.

Elektronische Aufzeichnungssysteme müssen künftig also über eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung verfügen. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik soll die Anforderungen an die technische Sicherheitseinrichtung bestimmen und zertifizieren.

Es soll zudem eine Kassen-Nachschau eingeführt werden. Diese kann während der üblichen Geschäftszeiten (in der Gastronomie also auch abends) unangekündigt erfolgen und stellt ein besonderes Verfahren zur zeitnahen Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Kassenaufzeichnungen und der ordnungsgemäßen Übernahme der Kassenaufzeichnungen in die Buchführung dar.

Werden Verstöße gegen die neuen Verpflichtungen zur ordnungsgemäßen Nutzung der technischen Sicherheitseinrichtung festgestellt, sollen diese als Steuerordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße von bis zu 25 000 Euro geahndet werden können, und zwar unabhängig davon, ob ein steuerlicher Schaden entstanden ist.

Der Referentenentwurf ist lesenswert, insbesondere hinsichtlich der Punkts „Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft“. Dort heißt es: „Für die Wirtschaft entsteht ein einmaliger Erfüllungsaufwand i. H. v. rd. 470 Mio. Euro für die Neuanschaffung und Umstellung der Geräte und jährlich laufender Erfüllungsaufwand i. H. v. rd. 106 Mio. Euro für die Kosten der Zertifizierung, Personalkosten für die Mitwirkung bei der Kassennachschau sowie laufende Kosten für Wartung und Support.“ Trotz dieser Mehrkosten ist das BMF der Auffassung, dass das Verfahren „die Interessen aller Beteiligten angemessen berücksichtigt.“ (Nun ja, würde ich einen Gastronomen fragen, ob sein Interesse angemessen berücksichtigt worden ist, bin ich mir nicht sicher, ob er dem BMF zustimmen wird.)

Ich selbst bin mit einer abschließenden Bewertung des Referentenentwurfs bzw. des grundsätzlichen Anliegens der Einführung manipulationssicherer Kassen noch vorsichtig. Wenn es mithilfe der angedachten  „technischen Sicherheitseinrichtung“ gelingen sollte, tatsächlich die Kassenmanipulationen flächendeckend einzudämmen, so wäre damit viel gewonnen. Steuerehrliche Unternehmer wären die Gewinner, zumal dann möglicherweise die heute anzutreffenden Diskussionen mit der Betriebsprüfung über die richtige Kassenführung ein für alle Mal der Vergangenheit angehören würden. Wenn das neue System aber nicht das hält, was es verspricht, das heißt, wenn es weiter Manipulationsmöglichkeiten gäbe, würde die Wirtschaft mit enormen Mehrkosten und mit dauerhaftem Mehraufwand belastet werden, ohne einen Nutzen zu haben.

Ich denke, das BMF wird noch einiges an Überzeugungsarbeit leisten müssen, um die Entscheidungsträger in Politik und Wirtschaft für seinen Entwurf zu gewinnen.

http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Gesetzestexte/Referentenentwuerfe/2016-03-18-KassenG-und-technische-VO-Kassen.html

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