Kommt die Erbschaftsteuerreform? Eine Prognose

Leider verfüge auch ich nicht über eine Glaskugel und sitze auch nicht unmittelbar am Tisch der Verhandlungsführer in Sachen Erbschaftsteuerreform. Dennoch möchte ich eine Prognose wagen:

  1. Die Koalitionsparteien auf der einen Seite sowie Bund und Länder auf der anderen Seite werden sich keine Blöße geben und sich auf eine Reform des Erbschaftsteuergesetzes einigen. Zumindest im Bundestag wird das Gesetz bis zum 30. Juni 2016 verabschiedet werden.
  2. Eng wird es aber im Bundesrat. Man wird es nicht schaffen, bis zur nächsten Plenarsitzung am 17. Juni ein Gesetz einzubringen, so dass die Erbschaftsteuerreform grundsätzlich erst bei der nächsten Plenarsitzung am 8. Juli 2016 durchgewunken werden wird. Das wäre, wenn man den Auftrag des Bundesverfassungsgerichts, bis zum 30. Juni 2016 ein verfassungskonformes Erbschaftsteuergesetz vorzulegen, ernst nimmt, zu spät.
  3. Jeder Erbschaft- und Schenkungsteuerbescheid wird ab dem 1. Juli 2016 wegen vermuteter Verfassungswidrigkeit angriffen werden.
  4. Ab dem 1. Juli 2016 werden viele Bürger davon ausgehen, ihre mehr oder weniger großen Vermögen steuerfrei übertragen zu können. Zudem werden sie ihre Vermögensübertragungen mit einem so genannten steuerlichen Widerrufsvorbehalt versehen. Das heißt, die Schenkungen könnten rückabgewickelt werden, wenn sich – für die Vertragsparteien wider Erwarten – herausstellen sollte, dass sie doch mit einer Schenkungsteuer rechnen müssen (sehr instruktiv in diesem Zusammenhang: Götz in NWB 2015, S. 3097).
  5. Die mögliche Verfassungswidrigkeit kombiniert mit den genannten Widerrufsvorbehalten wird bzw. würde dazu führen, dass die Bundesländer ab dem 1. Juli hinsichtlich der Einnahmen aus der Erbschaft- und Schenkungsteuer keinerlei Planungssicherheit mehr haben.

Wie gesagt: Es ist nur eine Prognose – diese kann schon morgen überholt sein.

Weitere Infos:
Herold: Erbschaftsteuerreform – es spitzt sich zu

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