Mietwohnungsneubau soll wieder gefördert werden!

Bezahlbarer Wohnraum wird knapp in Deutschland, so zumindest in einigen Gebieten der Republik. Um hier Abhilfe zu schaffen hat die Bundesregierung einen Gesetzesentwurf zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus auf den Weg gebracht. Hier die Details im Überblick: 

Gefördert werden soll mittels einer Sonderabschreibung, welche in den ersten beiden Jahren 10 Prozent und im dritten Jahr 9 Prozent beträgt. Damit diese Förderungen aber auch nicht für Luxuswohnungen eingestrichen werden kann, sieht der Gesetzesentwurf eine Baukostenobergrenze von 3.000 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche vor. Wird der Bau teurer soll es schon vorbei sein mit der Sonderabschreibung.

Wer hingegen (wenn auch nur knapp) unter den 3.000 Euro pro Quadratmeter bleibt, muss sich dennoch eine gedeckelte Bemessungsgrundlage gefallen lassen, denn die Sonderabschreibung wird maximal auf einen Betrag von 2.000 Euro je Quadratmeter berechnet.

Gefördert werden Herstellungen oder Anschaffungen bis zum Ende des Jahres der Fertigstellung des Gebäudes, soweit die Immobilien zu Wohnzwecken dienen sollen und auch tatsächlich mindestens zehn Jahre nach Fertigstellung eine Vermietung zu Wohnzwecke stattfindet.

Eine Besonderheit besteht darin, dass die Sonderabschreibung nicht überall in der Republik zum Zuge kommen wird. So sollen nur Neubauten gefördert werden, die in ausgewiesenen Fördergebeiten liegen. Dies ist der Fall, bei Gemeinden mit Mietstufen IV bis VI (Anlage zu § 1 Abs. 3 Wohngeldverordnung), deren Mietniveau um mindestens 5 Prozent oberhalb des Bundesdurchschnitts liegt. Daneben kann die Sonderabschreibung in Gebieten mit Mietpreisbremse und mit abgesenkter Kappungsgrenze gewährt werden.

Zeitlich soll die Förderung für Neubauten gewährt werden bei denen der Bauantrag in 2016, 2017 und 2018 gestellt wird. Je nach Fertigstellung soll aber spätestens in 2022 mit der Sonderabschreibung Schluss sein.

Ob die beschriebenen Maßnahmen nun tatsächlich so umgesetzt werden können ist derzeit noch offen, denn die Europäische Kommission muss dem Vorhaben noch zustimmen. Es bleibt also abzuwarten, was und ob etwas davon übrig bleibt.

 

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