Serie „Bilanzkosmetik“: Raus mit den Pensionsverpflichtungen aus der Bilanz?

So nun kommt endlich der Artikel zu den Pensionsverpflichtungen. Auch wenn das Thema in der Adventszeit vielleicht gerne verdrängt wird. Aber spätestens im Januar ist es mit der Verdrängung vorbei. Dann bekommt der ein oder andere Post von der Rentenversicherung und wird über die Änderung der Beiträge informiert.

Also, lassen wir es doch gleich bleiben mit der Verdrängung. Auch wenn diese von Unternehmen sehr gerne genutzt wird. Denn schließlich verbessert die Auslagerung der Pensionsverpflichtungen die Bilanz. Zumindest optisch. Das Thema Pensionsrückstellungen hat in den letzten Jahren an Brisanz gewonnen. Und es wird noch schlimmer werden.

Wie Sie sehen: Ich will Ihnen nicht in die Tasche lügen. Schauen wir uns die wahren Tatsachen an, auch wenn sie alles andere als erfreulich sind. Nicht nur der demografische Wandel, sondern auch die mittlerweile langanhaltende Niedrigzinspolitik der Europäischen Zentralbank verstärken die Problematik. Laut Aussage von Experten führt eine Verringerung der Zinsen um einen Prozentpunkt zu einem Anstieg der Pensionsverpflichtungen um 15 %. Auch wenn die Luft nach unten bei den Zinsen langsam dünner wird: Alles in der Summe keine guten Nachrichten.

Die Bildung von Pensionsrückstellungen haben für börsennotierte Unternehmen den Nachteil, dass diese den Gewinn und damit das Eigenkapital mindern. Dadurch verringert sich der mögliche Ausschüttungsbetrag und damit die Dividende.

Um die drohenden Pensionslasten zu verringern, lagern die Konzerne Pensionsverpflichtungen zunehmend aus. Als Folge sieht die Bilanz besser aus. Denn ein zweistelliger Millionenbetrag alleine für Pensionsverpflichtungen macht sich in der Bilanz nicht so gut. So hat Lufthansa damit beispielsweise im Jahr 2004 begonnen. Sie sind dabei in guter Gesellschaft, denn beispielsweise auch Evonik gliederte die Verpflichtungen aus. Im Geschäftsbericht von Evonik muss der Bilanzleser schon genauer nachschauen, um die Informationen zum Thema Pensionen zusammenzutragen. Die noch nicht ausgelagerten Pensionsverpflichtungen tauchen noch in der Bilanz auf.

Die Auslagerung der Pensionsrückstellungen ist ein attraktives Mittel zur Vermeidung einer sinkenden Eigenkapitalquote. Durch sinkendes Eigenkapital verringern sich wichtige Kennzahlen der Unternehmen, die beispielsweise von Ratingagenturen zur Bewertung von Risiken herangezogen werden. Bei steigendem Risiko erhöhen sich die Finanzierungskosten und dies wirkt sich in der Summe möglicherweise negativ auf den Aktienkurs aus.

Beim Vergleich der Jahresabschlüsse ist also ein entscheidender Unterschied bei der Frage, in welchem Umfang Pensionsrückstellungen ausgelagert wurden. Die Vergleichbarkeit der Jahresabschlüsse ist dadurch erheblich eingeschränkt. Für die Mitarbeiter eines Unternehmens hat die Auslagerung der Pensionen einen Vorteil: Sie sind vor der Insolvenz sicher. Sie erinnern sich vielleicht an den Strumpfhersteller Kunert, dessen Pensionslasten einer der Gründe für die Insolvenz waren.

Fazit à la Statistik: Glauben Sie keinen Kennzahlen, die Sie nicht selbst geschönt bzw. berechnet haben.

In diesem Sinne schließe ich die Serie für dieses Jahr. Im Januar geht es weiter mit dem Thema „kosmetisch abschreiben“.

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