Ermäßigter Steuersatz für Leistungen von Kameraleuten

Haben Sie schon mal darüber nachgedacht, zu welchem Steuersatz wohl das Kamerateam seine Leistung berechnet, wenn Sie Nachrichten oder einen Magazinbeitrag gucken? Vielleicht machen Sie es ja mal heute Abend, denn tatsächlich handelt es sich hierbei um ein aktuelles Thema, das die Praxis bewegt.

 Worum geht es?

Um TV-Nachrichten oder Magazinbeiträge herzustellen, bedarf zunächst eines Redakteurs mit der entsprechenden Idee. Allerdings halten Fernsehsender für die Herstellung solcher Aufnahmen heute allenfalls nur noch in geringer Anzahl Kamera- und Lichttechnik sowie entsprechende Kamerateams – die sogenannten EB-Teams (EB = elektronische Berichterstattung) – vor. Aus diesem Grund werden Team und Technik für die Herstellung der Filmaufnahmen bei Bedarf „hinzugebucht“. Ein Team besteht dabei häufig aus einem Kameramann und einem Tontechniker, die auf Weisung des Redakteurs (auch Realisator genannt) die Videoaufnahmen in vertraglich festgelegter technischer Qualität erstellen. Die technische Leitung und Verantwortung obliegt dem Kameramann. Aber wie ist diese Leistung nun umsatzsteuerlich zu beurteilen? Weiterlesen

Falscher Mehrwertsteuerausweis – Muss die Differenz zurückgezahlt werden?

Wird in einer Rechnung zu viel Mehrwertsteuer ausgewiesen, kann der Steuerbetrag berichtigt werden. Die bis dahin geschuldete Extra-Steuer wird dann vom Finanzamt erlassen bzw. erstattet. Doch muss dem Kunden diese Differenz zurückgezahlt werden? Ein Beitrag in der aktuellen NWB-Ausgabe gibt Anlass zur Klarstellung. Weiterlesen

Ein sanfter Einstieg: Drei kleine Bitten an den Umsatzsteuergesetzgeber

Vor einigen Monaten hat die EU-Kommission angekündigt, dass Überlegungen zu einer großen Reformierung der Mehrwertsteuer in Europa bestehen. Das gesamte Steuersystem soll fit gemacht werden für die neuen Herausforderungen des 21. Jahrhunderts. Die Erfolgsaussichten eines solchen Vorhabens lassen sich an einer Hand abzählen. Bis ein Kompromiss zwischen allen Mitgliedstaaten gefunden würde, dürften Jahre vergehen. Dabei täte der deutsche Gesetzgeber der unternehmerischen Praxis schon einen großen Gefallen, wenn er eine Reihe von winzigen Details im UStG korrigieren würde. Eine Übersicht über meine persönlichen drei größten kleinen Ärgernisse im nationalen Kontext. Weiterlesen