Abgabe der Steuererklärung bis 31.7.2019 – mehr oder weniger Stress?

In vielen Artikeln zur verlängerten Abgabefrist für die Einkommensteuererklärung heißt es: „Ab 2019 haben Sie für die Erstellung Ihrer Steuererklärung zwei Monate mehr Zeit, denn der Termin für die Abgabe der Einkommensteuererklärung verschiebt sich für die Pflichtveranlagten bzw. Steuerzahler ohne Berater um zwei Monate nach hinten. Statt bis Ende Mai muss die Steuererklärung nun erst bis 31. Juli abgegeben werden. Dadurch haben Sie weniger Stress.“

Doch ist das richtig? Ich meine nicht die Frist an sich, sondern die Sache mit dem Stress.

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Kein Verspätungszuschlag aufgrund rechtswidrigen Ermessensverwaltungsakts!

Mit Urteil vom 17.01.2017 (Az: VIII R 52/14) hat der BFH klargestellt, dass eine Heilung eines rechtswidrigen Ermessensverwaltungsakts durch Nachreichen der erforderlichen Begründung nicht mehr möglich ist, wenn sich der Verwaltungsakt mittlerweile erledigt hat.  Weiterlesen