Verlustverrechnungsverbote innerhalb der Kapitaleinkünfte: Einspruch, Einspruch und noch mal Einspruch!

In § 20 Abs. 6 EStG hat der Gesetzgeber nicht nur geregelt, dass Verluste aus Kapitalvermögen aufgrund des besonderen Tarifes der Abgeltungssteuer nicht mit Einkünften aus anderen Einkunftsarten ausgeglichen werden dürfen. Darüber hinaus gibt es weitere Verrechnungsverbote, die aber verfassungsrechtlich zu wackeln beginnen.

So ist auch geregelt, dass Verluste aus Aktien nicht mit anderen Einkünften aus Kapitalvermögen verrechnet werden dürfen. Sinn und Zweck dieser Regelung ist nach der Gesetzesbegründung die Verhinderung von durch Spekulationsgeschäfte bedingten, abstrakt drohenden qualifizierten Haushaltsrisiken, wie der seinerzeitigen Bundestagsdrucksache zu entnehmen ist. Die Verrechnung von Verlusten aus Aktienveräußerung mit anderen positiven Kapitaleinkünften berge bei erheblichen Kursstürzen die Gefahr erheblicher Steuermindereinnahmen. I Weiterlesen

Xetra-Gold bleibt (nach einem Jahr) steuerfrei

Bereits in meinem Beitrag „XETRA-Gold Inhaberschuldverschreibungen sind steuerlich beachtenswert habe ich darüber berichtet, dass hier eine Steuerfreiheit erreicht werden kann. Immer vorausgesetzt der Goldpreis steigt.

Zum Hintergrund: Mit Urteil vom 6.2.2018 (Az: IX R 33/17) hat der BFH klargestellt, dass die Einlösung einer Xetra-Gold-Gold Inhaberschuldverschreibungen, in dem diese auf ein Sperrkonto übertragen und das Gold in Erfüllung des Sachleistungsanspruchs an den Steuerpflichtigen ausgeliefert wird, keine entgeltliche Veräußerung des Steuerpflichtigen darstellt. Ebenso hatte der BFH bereits in einer früheren Entscheidung klargestellt, dass der Gewinn, der dadurch entsteht, dass eine an der Börse gehandelt Inhaberschuldverschreibung eingelöst wird, die den Anspruch auf einen Goldlieferung verbrieft, ebenso nicht steuerpflichtig ist. Ein privates Veräußerungsgeschäft liegt in diesem Fall nicht vor. Weiterlesen

Darlehen zwischen Eheleuten (wegen Corona)

Gerade bei Darlehen zwischen Eheleuten ist es möglich, dass ein sogenannter Gesamtbelastungsvorteil erreicht wird. Dieser ist gegeben, wenn der eine die Zinseinnahmen lediglich mit der Abgeltungssteuer besteuern muss und der andere diese als Werbungskosten oder Betriebsausgaben zum höheren persönlichen Steuersatz ansetzen kann. Weiterlesen

Anleger der Air Liquide S.A.: Steuern vom Finanzamt zurückholen?

Aktiengesellschaften nehmen oftmals Kapitalerhöhungen aus Gesellschaftsmitteln vor und geben in diesem Zuge junge Aktien aus, zuweilen auch als Gratisaktien bezeichnet. Während die steuerliche Behandlung von Kapitalerhöhungen deutscher Gesellschaften schon recht schwierig sein kann, gilt dies umso mehr bei ausländischen Gesellschaften. Die Ausgabe von „Freiaktien“ wird hier häufig wie Bardividenden betrachtet; die Hingabe kann also sofortiger steuerpflichtiger Kapitalertrag sein.

Doch dies muss nicht so sein, wie aktuell der Fall der Air Liquide S.A. zeigt. Anleger dieser Gesellschaft sollten die Besteuerung überprüfen und sich eventuell zu viel gezahlte Steuern bei ihrem Finanzamt zurückholen. Weiterlesen

Bei Gericht: Interessante Steuerstreitigkeiten im April 2020

Wie gehabt an dieser Stelle wieder der Hinweis auf drei interessante Steuerstreitigkeiten vor den obersten Gerichten. Diesmal geht es um die Frage wie eine ortsübliche Miete zu ermitteln ist, bis wann bei der Umsatzsteuer die Zuordnungsentscheidung zu treffen ist und ob eine fingierte Abgeltungsteuer nicht doch auch Abgeltungswirkung entfalten kann.

Unter dem Aktenzeichen IX R 7/20 muss der BFH klären, ob bei der Prüfung der ortsüblichen Marktmiete nach § 21 Abs. 2 EStG der örtliche Mietspiegel als Vergleichsgrundlage auch dann heranzuziehen ist, wenn der Steuerpflichtige zugleich eine entsprechende, im selben Haus liegende Wohnung an einen fremden Dritten teurer vermietet.

Ob für den Vorsteuerabzug eine Zuordnungsentscheidung des Unternehmers bei Herstellung eines gemischt genutzten Gebäudes spätestens und mit endgültiger Wirkung in einer zeitnah erstellten Umsatzsteuererklärung für das Jahr, in das der Leistungsbezug fällt, nach außen zu dokumentieren ist, prüft der BFH unter dem Aktenzeichen V R 4/20. Auch wenn die Chancen gering sind bleibt zu hoffen, dass der BFH hier mehr Zeit als die Finanzverwaltung einräumen wird.

Tritt bei einem betrügerischen Schneeballsystem die Abgeltungswirkung des § 43 Abs. 5 Satz 1 EStG auch dann ein, wenn zwar gegenüber dem getäuschten Anleger eine ordnungsgemäße Anmeldung und Abführung fingiert wird, tatsächlich aber keine Kapitalertragsteuer angemeldet und an das Finanzamt abgeführt worden ist? Diese für alle betrogenen Anleger sehr wichtige Frage, klärt der BFH unter dem Aktenzeichen VIII R 3/20.

Weitere Informationen:
(anhängige Verfahren, jeweils seit 17.03.2020)

Abgeltungssteuer bei Darlehen zwischen nahestehenden Personen

Wenn Gläubiger und Schuldner einander nahestehende Personen sind und die den Kapitalerträgen entsprechenden Aufwendungen beim Schuldner Betriebsausgaben oder Werbungskosten sind, soll beim Gläubiger die Abgeltungssteuer nicht anzuwenden sein.

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Bei Gericht: Interessante Steuerstreitigkeiten im Oktober 2019

Auch in diesem Monat präsentieren wir wieder drei aktuelle Anhängigkeit beim Bundesfinanzhof in München. Diesmal geht es bei allen drei Verfahren um einen verfahrensrechtlichen Hintergrund. Materiell-rechtlich geht es dabei um den Antrag auf Verzicht auf die Abgeltungssteuer, die Frage des Einspruchs bei Verlusten und die Rückgängigmachung eines Investitionsabzugsbetrages.

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Antrag auf Regelbesteuerung bei GmbH-Beteiligung – keine Hilfe der Verfassungshüter

Kürzlich habe ich in meinem Beitrag „GmbH-Beteiligung: Immer einen vorsorglichen Antrag auf Regelbesteuerung stellen?“ das Urteil des BFH vom 14.5.2019 (VIII R 20/16) zu § 32d Abs. 2 Nr. 3 Satz 4 EStG näher beleuchtet. Es gilt: Wer Kapitalerträge aus einer unternehmerischen GmbH-Beteiligung erhält, muss den Antrag auf Regelbesteuerung (anstelle der Abgeltungsteuer) spätestens zusammen mit der Einkommensteuererklärung stellen, um so die anteilige Steuerfreistellung im Zusammenhang mit dem Teileinkünfteverfahren zu erhalten.

Der BFH stellt also stets und ausnahmslos auf die Abgabe der Einkommensteuererklärung ab. Ich hatte mich beim Studium des Urteils gefragt, warum der BFH nicht auf die beim Bundesverfassungsgericht unter dem Az. 2 BvR 2167/15 vorliegende Verfassungsbeschwerde in ähnlicher Sache eingegangen ist. Doch nun kenne ich die Antwort:

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Ein netter Versuch: Aufteilung von Finanzierungskosten

Seit Einführung des Werbungskostenabzugsverbots zum 1.1.2009 bei den Einkünften aus Kapitalvermögen wird verständlicherweise versucht Aufwendungen als Werbungskosten bei anderen Einkunftsarten steuermindernd zu berücksichtigen.

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Darlehensausfall: Der Streit um den Zeitpunkt

Bereits mit Urteil vom 24.10.2017 hat der BFH (Az: VIII R 13/15) den endgültigen Ausfall einer Kapitalforderung im Sinne des § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG der privaten Vermögenssphäre zugeordnet, sodass nach Einführung der Abgeltungssteuer durch den Ausfall ein steuerlich anzuerkennender Verlust gegeben ist. Jetzt tritt der Fiskus nach und streitet um den Zeitpunkt. Weiterlesen