Festsetzungsverjährung bei Unterbrechung einer Betriebsprüfung

Beantragt der Steuerpflichtige den Aufschub der Außenprüfung, so ist der Ablauf der Festsetzungsfrist von dem Tage des Eingangs des Antrags an gehemmt (§ 171 Abs. 4 Satz 1 2. Alt. AO). So das Urteil des FG Rheinland-Pfalz vom 12.6.2019 (Az: 2 K 1277/18).

Der Antrag muss das eindeutige Begehren zum Ausdruck bringen, dass die Prüfung zu dem beabsichtigten Zeitpunkt unterbleiben und zu einem späteren Zeitpunkt durchgeführt werden möge. Es muss dem Steuerpflichtigen darauf ankommen, den Beginn der Prüfung über die angemessene Zeit i.S. § 197 Abs. 1 AO hinaus aufzuschieben. Unerheblich ist, ob die Festlegung des Prüfungsbeginns rechtmäßig ist oder nicht, sie muss aber wirksam sein. Weiterlesen

Zur Ablaufhemmung bei einem Antrag auf Verschiebung einer BP

Bald ist es wieder soweit: Die Finanzämter schauen, in welchen Fällen, die grundsätzlich zur Betriebsprüfung anstehen, eine Festsetzungsverjährung droht. In Zweifelsfällen versenden sie ­– sozusagen prophylaktisch – Betriebsprüfungsanordnungen. Natürlich gehen sie davon aus, dass die Steuerberater in der Regel kein Interesse an einer Prüfung kurz vor oder nach Weihnachten haben und „vertrauen“ darauf, dass der eine oder andere Berater einen Antrag auf Verschiebung des Beginns der Betriebsprüfung stellt.

Hierdurch tritt eine Ablaufhemmung ein. Doch wie lange gilt diese Ablaufhemmung? Hierzu hatte der BFH mit Urteil vom 19.5.2016 (X R 14/15, BStBl 2017 II S. 97) Stellung genommen. Weiterlesen

Formale Hürden der Außenprüfung

Verfahrensrechtliche Entscheidungen stoßen i.d.R. nicht auf breites Interesse. Dabei ist es so wichtig, generell die verfahrensrechtlichen Irrungen und Wirrungen zu kennen. Die Entscheidung des BFH vom 19.05.2016 (X R 14/15) ist dafür ein beredtes Beispiel. Es geht um die Ablaufhemmung gem. § 171 Abs. 4 AO. Weiterlesen