Pleite des Mandanten = Pleite des Steuerberaters?

Im letzten Blog hatte ich mich mit den Pflichten von Abschlussersteller und Abschlussprüfer im Zusammenhang mit einer Gefährdung der Unternehmensfortführung befasst. Ein aktuelles Urteil des BGH zur Haftung des Steuerberaters bei unzutreffender Annahme der Unternehmensfortführung im von ihm erstellten Jahresabschluss gibt Anlass, die Pflichten des beauftragten externen Erstellers näher zu beleuchten. Das Thema betrifft dabei nicht nur Steuerberater, sondern auch Wirtschaftsprüfer, die mit der Abschlusserstellung beauftragt werden. Weiterlesen