Das Ende der Günstigerprüfung für Vorsorgeaufwendungen

Der steuerliche Abzug von Vorsorgeaufwendungen war schon immer recht schwierig zu berechnen. Seine Ermittlung dürfte Generationen von angehenden „Steuerprofis“ Kopfzerbrechen bereitetet haben. Durch die Systemumstellung im Jahre 2005 und eine weitere Änderung in 2010 ist die Berechnung dann noch einmal verkompliziert worden. Eine Berechnung der abziehbaren Vorsorgeaufwendungen „per Hand“ ist kaum noch möglich, obwohl sie zuweilen erforderlich ist, um zum Beispiel zu wissen, wie viel noch in einen „Rürup-Vertrag“ steuerlich begünstigt eingezahlt werden darf.

Um dem Ganzen die Krone aufzusetzen, hat der Gesetzgeber seinerzeit die Günstigerprüfung eingeführt. Steuerlich natürlich dankenswert – und verfassungsrechtlich möglicherweise geboten – prüft das Finanzamt von Amts wegen im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung, ob die neue Regelung nach der Systemumstellung oder die alte Regelung des Jahres 2004 günstiger ist (§ 10 Abs. 4a EStG).

Doch im Jahre 2020 ist das Ende der Günstigerprüfung erreicht. Letztmalig für das Jahr 2019 wird die Summe der (neuen) Höchstbeträge mit dem Vorsorgehöchstbetrag des Jahres 2004 verglichen. Weiterlesen

„Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts wurde vom Sozialgericht wieder aufgehoben“

Diese Überschrift ist doch kreativ – finden Sie nicht auch? Es wäre einmal etwas ganz Neues, wenn ein Sozialgericht in der Lage wäre, sozusagen als nachfolgende und allerletzte Instanz, ein Urteil unserer obersten Verfassungshüter wieder aufzuheben. Wenn Sie mich nun für – sagen wir einmal – etwas sehr einfältig halten, so muss ich Sie enttäuschen, denn die Lorbeeren gebühren einem Träger der Sozialversicherung (Krankenversicherung), den ich hier aber aus verständlichen Gründen nicht namentlich bloßstellen möchte. Tatsächlich hat aber kürzlich die Leserin eines meiner Beiträge einen Brief mit dem genannten Inhalt erhalten. Was war geschehen?

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Sonderzahlungen des Arbeitgebers zur betrieblichen Altersversorgung

Aufgrund der anhaltenden Niedrigzinsphase haben viele Pensionskassen bzw. externe Versorgungeinrichtungen Schwierigkeiten, ausreichende Erträge zu erwirtschaften. Daher kommt es immer häufiger zu höheren Zahlungen oder Sonderzahlungen der Arbeitgeber, um die Finanzierung der Versorgungsanwartschaften und -verpflichtungen gegenüber ihren Arbeitnehmern sicherzustellen. Es stellte sich die Frage, wie diese Zahlungen steuerlich zu behandeln sind. Weiterlesen

IDW zur Abzinsung von Pensionsrückstellungen

Die Neuregelung zur Abzinsung von Pensionsrückstellungen mit einem über 10 Jahre ermittelten Durchschnittszins hält die Praxis weiter auf Trab. Nach der Diskussion um das „Ob“ und das „Wie“ liegt zwar inzwischen die Gesetzesänderung vor. Daraus ergeben sich aber Auslegungsfragen, die teils bereits in früheren Blogs thematisiert wurden. Nun hat auch das IDW in seiner Sitzungsberichterstattung aus dem Hauptfachausschuss Stellung genommen. Einige Aspekte sollen nachfolgend skizziert werden. Weiterlesen

Spätehenklausel: Diskriminierung wegen Alters

Sicherlich nicht ganz selten sind die Fälle, in denen ein Steuerpflichtiger jenseits des 60. Lebensjahres noch einmal heiratet, und zwar mitunter eine(n) wesentlich jüngere(n) Partner(in). Offenbar befinden sich in zahlreichen Versorgungszusagen so genannte Spätehenklauseln, die verhindern sollen, dass der neue, wesentlich jüngere Partner noch über Jahrzehnte nach dem Ableben des ehemaligen Mitarbeiters versorgt wird. Doch hier hat nun das BAG einen Strich durch die Rechnung gemacht. Die Kernaussagen des Urteils vom 4. August 2015 (3 AZR 137/13) lauten: Weiterlesen