Sachleistungen von Banken an Privatkunden – herbe Schlappe für den Fiskus

Während der normale Bankkunde froh ist, überhaupt noch irgendwo eine Filiale mit menschlichen Wesen zu finden und nicht nur aufs Online-Banking verwiesen zu werden, sieht die Welt für gute Privatkunden anders aus. Sie werden von den Banken hofiert und gerne zu mehr oder weniger teuren Events eingeladen, etwa zu einer Weinprobe oder einem Golfturnier. Derartige „Sachleistungen“ spielen sich immer irgendwo im Graubereich zwischen Marketing, der Hingabe von – steuerlich relevanten – Geschenken und der Erzielung von steuerpflichtigen Einkünften ab. Natürlich bekommen die Kunden von einer eventuellen Steuerpflicht nur am Rande etwas mit, da die Einladenden die Pauschalsteuer nach § 37b EStG entrichten.

§ 37b EStG hat nach seiner Einführung ein gewisses Eigenleben entwickelt. Die einen nutzen die Vorschrift um „alles Mögliche“ pauschal zu versteuern, die anderen – sprich die Mitarbeiter der Finanzverwaltung – haben § 37b EStG quasi zu einer eigenen Einkunftsart gemacht, die ihrerseits „alles Mögliche“ versteuern will. Letztlich bleibt aber festzuhalten, dass dort, wo es von vornherein keine Einkünfte gibt, auch nichts versteuert werden muss, und zwar weder individuell noch pauschal.

Das FG Baden-Württemberg musste sich nun mit der Frage befassen, ob Sachleistungen von Banken an Privatkunden, also die oben erwähnten Weinproben und Einladungen zu Golfturnieren, bei den Kunden zu Einkünften (hier: aus Kapitalvermögen) führen, die nach § 37b EStG zu versteuern sind. Weiterlesen

Keine Umsatzsteuerfreiheit des Outsourcings im Bankbereich

Im Jahre 2017 hat der BFH den EuGH hinsichtlich der Frage angerufen, ob Unterstützungsleistungen eines Dienstleisters für eine Bank beim Betrieb von Geldautomaten umsatzsteuerfrei sind. Die Entscheidung des EuGH ist von großer Bedeutung für Banken, die bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zur Kostenoptimierung Dienstleister einschalten. Denn die so erhofften Kostenvorteile werden durch eine Umsatzsteuerpflicht der vom Dienstleister bezogenen Leistung geschmälert, da Banken beim Bezug derartiger Leistungen im Allgemeinen nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt sind. Nunmehr liegt die Antwort des EuGH vor (BFH-Beschluss vom 28.9.2017, V R 6/15; EuGH-Urteil vom 3.10.2019, Rs. C-42/18).

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Aufreger des Monats Juli: Kontenabrufe auf neuem Rekordstand

Wenn eine neue Vorschrift die Bürger belastet, heißt es stets, es werde alles nícht so schlimm und die Vorschrift würde ohnehin mit Augenmaß angewandt werden. So habe ich es gehört bei den GoBD und der DSGVO. Und nun höre ich es bezüglich der Anzeigepflicht für Steuergestaltungen. Allen, die den Versprechungen von Politik und Verwaltung Glauben schenken, sei ein Blick in die aktuelle Statistik der Kontenabrufe empfohlen. Mit Hilfe der automatisierten Kontenabrufe können die Behörden heimlich, still und leise feststellen, wer wo wie viele Konten und Depots hat, wann die Konten eröffnet und geschlossen wurden. Davon erfahren die betroffenen Bürger und Banken nichts.

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NRW soll weitere Steuer-CD gekauft haben – die Rechtslage ist bis heute nicht geklärt

Seit Jahren erwirbt der Staat Steuer-CDs. Gerne wird anschließend die Öffentlichkeit informiert. Der Fiskus will damit auch Selbstanzeigen provozieren. Denn die Auswertung der Daten-CD bindet Ressourcen. Daher beschränkt man sich in der Regel auf medienwirksame Fälle: Personen des öffentlichen Lebens oder Sachverhalte mit hohen Hinterziehungssummen. Alle übrigen werden angeschrieben. Wird nicht unmittelbar ein Steuerstrafverfahren eingeleitet, erwartet man als Reaktion eine Selbstanzeige.

Die Entwicklung der letzten Jahre zeigt: ein Gewöhnungseffekt ist eingetreten. Steuer-CDs, so die Wahrnehmung, dürfen angekauft werden. Inzwischen hätten dies auch Gerichte bestätigt. Nun soll das Land NRW eine weitere Steuer-CD erworben haben (Quelle: www.spiegel.de, Abruf vom 31.10.2015).

Fest steht: Bis heute ist höchstrichterlich nicht geklärt, ob der Ankauf von Steuer-CDs durch den Staat rechtsstaatlichen Grundsätzen entspricht.

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Darlehen der Mandanten bündeln und Banken unter Druck setzen

Zugegebenermaßen stammt nachfolgende Empfehlung nicht von mir. Vielmehr habe ich Sie schon vor längerer Zeit während eines Kanzleiforums des NWB-Verlages hören dürfen. Ich hoffe, ich gebe sie an dieser Stelle richtig wieder. Jedenfalls kam sie mir neulich wieder in den Sinn, als sich eine Kollegin über „unkooperative“ Banken beschwerte. Der besagte Steuerberater, der in einer etwas größeren Kanzlei tätig ist, berichtete, wie er seine Mandanten – langfristig – bei Verhandlungen mit den Kreditinstituten unterstützt. Weiterlesen