Wesentliche Änderungen verhindern den einheitlichen Erwerbsgegenstand

Liegt bei Abschluss eines Kaufvertrages über ein Grundstück ein irgendwie damit verbundener Vertrag über die Errichtung eines Gebäudes vor, geht der Fiskus von einem einheitlichen Erwerbsgegenstand aus. Die Folge: Auch die Baukosten werden mit Grunderwerbsteuer belastet.  Weiterlesen