Der Stellenwert der ehrenamtlichen Tätigkeit

Kürzlich erschien in diesem Blog ein Betrag zur Frage „Ehrenamtliche Tätigkeit oder FG-Termin – was ist höher zu gewichten?“. Bei der aufgeworfenen Frage ging es darum, ob ein Gerichtstermin aufgrund einer ehrenamtlichen Tätigkeit verschoben werden kann. Diese Frage ist sicherlich spannend, zumal sich in Deutschland, folgt man aktuellen Studien, mehr als 16 Millionen Menschen ehrenamtlich engagieren. Tendenz steigend. Diese Personen leisten einen wertvollen gesellschaftlichen Beitrag als Übungsleiter in Vereinen, in freiwilligen Feuerwehren, im Rettungsdienst oder Katastrophenschutz oder gingen während des Corona Lockdowns für ältere Mitmenschen einkaufen. Die Würdigung ehrenamtlich Tätiger findet zu selten in Worten und noch seltener monetär statt.

Trotzdem finden berufsständische Versorgungswerke eine erstaunlich einfache Antwort auf die Frage, wie mit der ehrenamtlichen Tätigkeit im Rahmen der Beitragspflicht umgegangen wird. Im Gegensatz zur Deutschen Rentenversicherung können die Einkünfte aus einer ehrenamtlichen Tätigkeit dort einer Beitragspflicht unterliegen. Das System soll am Versorgungswerk der Steuerberater in Baden-Württemberg an einem fiktiven Beispiel verdeutlicht werden: Weiterlesen

Aufreger des Monats Juli: Kapitalleistungen der bAV weiter beitragspflichtig

Seit dem 1. Januar 2004 müssen gesetzliche versicherte Arbeitnehmer für Kapitalleistungen aus der betrieblichen Altersversorgung, insbesondere für Direktversicherungen, Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung zahlen. Gegen die Einbeziehung von Kapitalleistungen in die Beitragspflicht sind viele betroffene Rentner und Arbeitnehmer Sturm gelaufen und tun dies noch heute. Sie fühlen sich (meines Erachtens vollkommen zurecht) vom Staat verschaukelt.

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Pflicht zur Mitgliedschaft in Kammern ist rechtens

Gewerbetreibende müssen weiterhin Beiträge an Industrie- und Handelskammern zahlen

IHKs befinden sich seit geraumer Zeit in einer Legitimationskrise. Immer wieder beklagen Unternehmer ihre „zwangsweise“ Mitgliedschaft im System der IHKs und die damit verbundene Pflicht zur Zahlung von Beiträgen. Jetzt hat das Bundesverfassungsgericht (Beschluss vom 12.07.2017, 1 BvR 2222/12 und 1 BvR 1106/13) entschieden: Die gesetzliche Mitgliedschaft und die Beitragspflicht sind verfassungsgemäß. Mit diesem Thema, das weitreichende Auswirkungen für die Praxis hat, möchte ich hier im NWB Experten-Blog „einsteigen“.

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