Muss der Steuerberater ungefragt auf die Übernachtungs- oder Zweitwohnungssteuer hinweisen?

Zahlreiche Mandanten besitzen Ferienwohnungen in Gemeinden, die eine Zweitwohnungssteuer oder  – bei Fremdvermietung – eine Übernachtungssteuer („City-Tax“ oder „Bettensteuer“) erheben. Diesbezüglich stellt sich die Frage, ob der Steuerberater seine Mandanten ungefragt auf diese Steuern und die Erfüllung der diesbezüglichen Pflichten hinweisen muss, wenn er die Einkommensteuererklärung und damit auch die entsprechende Anlage V erstellt. Die Antwort wird in aller Regel lauten: „Nein, muss er nicht“. Weiterlesen