Videoaufzeichnungen als zulässiges Beweismittel gegen den Steuerpflichtigen?

Das Finanzgericht Hamburg (FG) hatte über Schätzbescheide der Betriebsprüfung gegen einen Gastronomen zu entscheiden (Beschluss v. 13.08.2018 – 2 V 216/17). Diese Schätzbescheide beruhten u.a. auf Videoaufnahmen einer betrieblichen Kamera, welche die fehlerhafte Kassenbedienung durch das Personal dokumentierten. Die Aufzeichnungen dauerten einen Monat und waren im Rahmen einer Durchsuchung beschlagnahmt worden. Hingegen betraf die Betriebsprüfung drei Jahre.

Unkritische Verwendung der Videosaufnahmen durch das Finanzgericht

Das FG sieht Videoaufzeichnungen von Mitarbeitern im Kassenbereich als ein Beweismittel an, um die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung zu überprüfen. Diese Sichtweise ist jedoch bisher nicht durch eine Rechtsprechung des BFH abgesichert und fordert Widerspruch heraus. Weiterlesen

Verwertbarkeit von Dashcam-Aufnahmen als Beweismittel im Unfallhaftpflichtprozess

Die Verwirrung ist nunmehr komplett – der VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat in seinem Urteil vom 15.05.2018 (VI ZR 233/17) über die Verwertbarkeit von Dashcam-Aufnahmen als Beweismittel im Unfallhaftpflichtprozess entschieden. Dies wird dazu führen, dass sich die kleinen Kameras weiter in den Pkws etablieren werden.

Hintergrund war ein klassischer Verkehrsunfall. Die Beteiligten streiten darüber, wer von beiden seine Spur verlassen hatte und wie die Kollision verursacht wurde. Ein Sachverständigengutachten konnte keine abschließende Klärung bringen. Im Zuge dessen hatte der Kläger angeboten, die Mitschnitte seiner sog. Dashcam, die in seinem Fahrzeug installiert war, zur Verfügung zu stellen, um beweisen zu können, dass er sich korrekt beim Abbiegen verhalten habe. Die Kamera hatte sowohl die Fahrt vor dem Unfall als auch den Unfall selbst aufgezeichnet.

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Heimliche Videoüberwachung am Arbeitsplatz – Diebstahl

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat sich in seinem Urteil vom 20.10.2016 – 2 AZR 395/15 ausführlich mit der verdeckten Videoüberwachung am Arbeitsplatz befasst. Wie in meinem letzten Blog-Beitrag zum „Keylogger-Urteil“ angekündigt, nehme ich dieses nun „unter die Lupe“.

Im Fall geht es um eine Kündigung wegen eines Diebstahls oder Unterschlagung. Die Straftat konnte nach Ansicht des Arbeitgebers nur durch eine verdeckte Videoüberwachung ermittelt werden. Das BAG befasst sich mit der Zulässigkeit einer solchen heimlichen Videoüberwachung.

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