Verfassungsmäßigkeit der Grundsteuer: Paukenschlag aus Rheinland-Pfalz

Ist die Reform der Grundsteuer verfassungskonform? Es wird immer wahrscheinlicher, dass sich schon bald der BFH und im Anschluss wohl das Bundesverfassungsgericht mit dieser Frage befassen müssen – zumindest, soweit es um die Feststellung der Grundsteuerwerte nach dem so genannten Bundesmodell geht. Zwar hatte das Sächsische FG die Feststellung der Grundsteuerwerte auf den 1.1.2022 und des Grundsteuermessbetrages auf den 1.1.2025 für rechtmäßig erklärt (Urteil vom 24.10.2023, 2 K 574/23).

Ein lauter Paukenschlag ertönt nun aber aus Rheinland-Pfalz, wenn auch lediglich in einem Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes. Das FG Rheinland-Pfalz hat jedenfalls große Zweifel, ob die Bewertungsregelungen nach der Grundsteuerreform verfassungskonform sind (Eilbeschlüsse vom 23.11.2023, 4 V 1295/23 und 4 V 1429/23). Weiterlesen

Serie Bilanzskandale: Hauptversammlung der Adler Group liefert mehr Fragen als Antworten

20 Minuten und 20 Sekunden. So lange dauerte die Hauptversammlung der Adler Group letzte Woche. Und dass, obwohl sich die Ad-hoc-Meldungen seit Fristende der Einreichung von Fragen abgelaufen war: Einleitung eines Squeeze-out, Einleitung einer Prüfung durch die Bafin – um einige wichtige zu nennen. Vorgestellt wurden die Zahlen des nicht testierten Abschlusses. Das KPMG das Testat verweigert hat, wurde aus meiner Sicht als „Nebensache“ dargestellt. Für 2022 wird schließlich ein uneingeschränktes Testat angestrebt, wie der Verwaltungsratsvorsitzende Kirsten in den letzten Wochen mehrfach betont hat.

Kein Interesse an Austausch mit Aktionären auf der Hauptversammlung

Das Beispiel der Adler Group zeigt leider auch sehr gut, wie die Aktionärsrechte eingeschränkt werden können. Weiterlesen

Aufreger des Monats November: Selbst der absurdeste Bodenrichtwert ist anzusetzen!

Der Grundbesitzwert für steuerliche Zwecke, also für die Erbschaft- und Schenkungsteuer oder in bestimmten Fällen auch für die Grunderwerbsteuer, bestimmt sich nach dem Bewertungsgesetz. Der Wert unbebauter Grundstücke bestimmt sich gemäß § 179 Sätze 1 und 2 BewG regelmäßig nach ihrer Fläche und den Bodenrichtwerten (§ 196 BauGB). Die Bodenrichtwerte sind von den Gutachterausschüssen nach dem BauGB zu ermitteln und den Finanzämtern mitzuteilen.

Obwohl sich in § 179 BewG das Wort „regelmäßig“ befindet und dieses eigentlich suggeriert, dass es auch Ausnahmen geben müsse, werden solche Ausnahmen weder von der Finanzverwaltung noch von den Gerichten gesehen. Der Bodenrichtwert gilt – ohne Wenn und Aber und sei er auch noch so absurd. Weiterlesen

Übliche Miete vs. vertraglich vereinbartes Entgelt

Für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer sind bei Immobilien die Grundbesitzwerte gesondert festzustellen und für die wirtschaftlichen Einheiten des Grundvermögens unter Anwendung der Regelungen des Bewertungsgesetzes zu ermitteln.

Grundstücksart ausschlaggebend

Die Bewertung bebaute Grundstücke ist dabei von der Grundstücksart abhängig. Mehrfamilienhäuser werden beispielsweise im Ertragswertverfahren zu bewerten sein. Bei der Anwendung des Ertragswertverfahrens ist der Wert des Gebäudes getrennt von dem Bodenwert auf der Grundlage des Ertrags zu ermitteln. Bei der Ermittlung des Gebäudeertrags ist von dem Reinertrag des Grundstücks auszugehen. Dieser ergibt sich aus dem Rohertrag des Grundstücks abzüglich der Bewirtschaftungskosten. Weiterlesen

Löschung einer negativen Google Bewertung

Gerade im Bereich der Gastronomie und der Touristik orientieren sich viele potentielle Kunden an Google-Bewertungen. Doch was, wenn diese schlecht ausfällt? Gibt es Möglichkeiten, sich dagegen zu wehren? Ein Unternehmer hat sich zur Wehr gesetzt – und hatte Erfolg.

In den vom Landgericht Hamburg (12.1.2018 – 324 O 63/17) ging es um folgenden Streitfall:

Ein Gastwirt erhielt über Google eine negative Bewertung. Die Bewertungen können sowohl eine Sternebewertung (1 bis maximal 5 Sterne) wie auch eine Freitextbewertung enthalten. Google übernimmt keine Vorab- oder sonstiger redaktionelle Kontrolle über die Bewertungen.

Der Gastwirt wurde mit nur einem Stern bewertet; dieser Bewertung wurde kein Kommentar hinzugefügt. Außergerichtlich wurde Google aufgefordert, die Bewertung auf Plausibilität zu prüfen und bei nicht vorhanden sein die Bewertung zu löschen. Google kam dem nicht nach.

Weiterlesen

Regelmäßig bedeutet nicht „immer“

Kennen Sie das? Findet sich im Gesetz oder einer Verwaltungsanweisung das schöne Wort „regelmäßig“, so kann man davon ausgehen, dass die Finanzverwaltung dieses Wort in ein „immer“ oder „stets“ umdeutet – natürlich nur, wenn dies zu ihren Gunsten geschieht. Im umgekehrten Fall ist sie bei der Interpretation des Begriffs großzügiger.

Mir ist bereits seit einiger Zeit die unreflektierte Übernahme der Bodenrichtwerte im Zuge der Bedarfsbewertungen ein Dorn im Auge. Im Fall der Bewertung eines Grundstücks für Erbschaft- oder Schenkungsteuerzwecke schauen die Finanzämter ausschließlich auf die Bodenrichtwerte oder Bodenrichtwertzonen der Gutachterausschüsse. Das ist in § 179 BewG auch für den Regelfall so vorgesehen, aber eben auch nur für den Regelfall. Im Ausnahmefall, das heißt bei einer besonderen Lageeigenschaft des Grundstücks, die in den Bodenrichtwerten nicht hinreichend berücksichtigt worden ist, sind die Finanzämter gehalten, Boden(richt)werte eigenständig zu ermitteln.

Weiterlesen

Überarbeitet endlich die Gebäudebewertung für Erbschaftsteuerzwecke

Kürzlich bin ich gefragt worden, ob ich das deutsche Steuerrecht für gerecht halte. Meine klare Antwort darauf: Nein. Meine Kritik richtet sich insbesondere gegen die Besteuerung von Immobilienvermögen bei Erbschaften und Schenkungen. Nicht nur einmal musste ich feststellen, dass Erben bis zu 70 Prozent Steuern auf die erhaltenen Immobilien zahlen müssen.

Dieser hohe Satz ergibt sich häufig, wenn zunächst die Erbschaftsteuer mit 30 Prozent „zuschlägt“, im Anschluss daran aus Liquiditätsgründen die Immobilie veräußert werden muss und dann noch eine „Spekulationssteuer“ mit 40 Prozent zu Buche schlägt.

Weiterlesen

Nachlassverbindlichkeit erhöht sich – Festsetzungsverjährung Erbschaftsteuerbescheid

Das hört sich nach dem verfahrensrechtlichen Supergau an. Die Nachlassverbindlichkeit (§ 10 Abs. 5 Nr. 1 ErbStG) in Form der ESt des Erblassers hat sich wesentlich erhöht, weil das FA nach einer Außenprüfung begünstigte Tatbestände nicht anerkennt (hier Widerruf des „steuerfreien“ Sanierungsgewinns). Die Festsetzungsverjährung ist für den Erbschaftsteuerbescheid unstreitig eingetreten. Wie kommt nun eine sachgerechte Besteuerung zustande? Das FA jedenfalls will den Erbschaftsteuerbescheid nicht zugunsten der Erben ändern (und freut sich über die erheblichen Mehrsteuern). Weiterlesen

Wahljahr 2017 – Kommt die Vermögensteuer nach der Bundestagswahl?

Ob sich der Gesetzgeber zur Wiedereinführung einer Vermögensteuer entschließen wird, dürfte eine rein politische Entscheidung sein. Egal wie die (geplante) Bilanz einer eventuellen Vermögensteuer aussehen wird, sicher ist, dass die reinen Erhebungskosten der Steuer sowohl auf Seiten des Finanzamtes, als auch auf Seiten der Steuerpflichtigen hoch sein dürften.  Weiterlesen

Fiskus, das Immobiliengutachten ist ok!

Mit den Gutachten zur Wertermittlung im Steuerrecht ist das so eine Sache, und zwar eine ganz Spezielle! Grundsätzlich wird z. B. für Zwecke der Erbschaft- oder Schenkungsteuer kein Gutachten benötigt. Der zur Besteuerung heranzuziehende Immobilienwert wird anhand der im Bewertungsgesetz vorgegebenen Verfahren ermittelt.

Weiterlesen