Nachlassverbindlichkeit erhöht sich – Festsetzungsverjährung Erbschaftsteuerbescheid

Das hört sich nach dem verfahrensrechtlichen Supergau an. Die Nachlassverbindlichkeit (§ 10 Abs. 5 Nr. 1 ErbStG) in Form der ESt des Erblassers hat sich wesentlich erhöht, weil das FA nach einer Außenprüfung begünstigte Tatbestände nicht anerkennt (hier Widerruf des „steuerfreien“ Sanierungsgewinns). Die Festsetzungsverjährung ist für den Erbschaftsteuerbescheid unstreitig eingetreten. Wie kommt nun eine sachgerechte Besteuerung zustande? Das FA jedenfalls will den Erbschaftsteuerbescheid nicht zugunsten der Erben ändern (und freut sich über die erheblichen Mehrsteuern). Weiterlesen

Ist ein tatsächlicher Wert eine Tatsache?

Tatsache ist, dass alles einen Wert hat (sei dieser auch bei null anzusetzen). Fraglich ist jedoch, ob dieser Wert auch eine Tatsache ist und zwar eine im Sinne des § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO, der die Änderung eines bestandskräftigen Steuerbescheides rechtfertigt.  Weiterlesen