Serie „Bilanzkosmetik“: Der Kreativität sind keine Grenzen gesetzt

Beim Erfinden von vorteilhaften Kennzahlen greifen diverse börsennotierte Konzerne in die Zauberkiste. Sie zaubern selbst erfundene Kennzahlen herbei. War das Ziel der IFRS-Rechnungslegung nicht die Vergleichbarkeit von Jahresabschlüssen? Doch, eigentlich schon. Aber das ist der Wunsch des IASB, nicht unbedingt der nach IFRS-bilanzierenden Unternehmen.

Die meisten der 30 DAX-Unternehmen berechnen in ihrem veröffentlichten Jahresabschluss oftmals Ertragskennzahlen, die auf den ersten Blick sehr aussagekräftig sein sollen. Da die Unternehmen die Definition der Kennzahlen selbst festlegen, besteht ein erheblicher Gestaltungsspielraum. Denn die Investoren sollen doch schließlich von den tollen Erfolgskennzahlen des Unternehmens beeindruckt sein. Das wirkt sich dann auch hoffentlich positiv auf den Aktienkurs des Unternehmens aus.

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Serie „Bilanzkosmetik“: Kleiner Vorgeschmack dank Eventim – Kreative Berechnung des EBITDA

Kreativität bei der Berechnung von Kennzahlen. Darum geht es im nächsten Artikel der Serie „Bilanzkosmetik“ Anfang April 2017. Als kleinen Vorgeschmack hat Eventim für den Geschäftsbericht 2016 eine kleine Vorspeise serviert: Den Normalisierungseffekt. Doch nun der Reihe nach.

Sehnsüchtig hatte ich auf den Geschäftsbericht von 2016 von Eventim gewartet. Auf den ersten Seiten des pdf-Dokumentes wurden die Konzernkennzahlen berechnet. Das Unternehmen berechnet das sog. normalisierte EBIDTA. Was bitte ist das denn? Ich erfahre, dass dieses um Normalisierungseffekte bereinigt wurde. Was soll das nun wiederum sein? Weiterlesen

Update Bilanzkosmetik: Sale-and-lease-back dank BFH weiterhin möglich

BFH kippt Entscheidung des Finanzgerichts

In einem aktuellen Urteil (IV R 33/13) hatte der BFH folgenden Fall vorliegen: Der Betriebszweck des Unternehmens A ist das Verleasen von Wirtschaftsgütern. Diese Wirtschaftsgüter kaufte sie von Unternehmen B, an die sie die Wirtschaftsgüter wiederum über die Laufzeit eines Leasingvertrages von 48 Monaten verlieh. Ferner wurde eine sog. Rückkaufvereinbarung getroffen: Demnach musste Unternehmen B auf Verlangen von Unternehmen A das Leasingobjekt nach Ende der Laufzeit zurückkaufen. Als Rückkaufpreis wurden 20 % des Nettokaufpreises abzüglich entstandener Kosten wie beispielsweise Überführungskosten vereinbart. Die Wirtschaftsgüter wurden in der Bilanz des Unternehmens A im Anlagevermögen ausgewiesen.

Klingt kompliziert? Ja, ist es auf den ersten Blick auch. Kurz gesagt: Diese Konstellation wurde sicherlich aus bestimmten Gründen gewählt. So etwas denkt sich niemand alleine aus Spaß an der Freude aus. Ein bisschen bilanzkosmetische und möglicherweise auch rechtliche Gründen mögen dabei gewesen sein. Weiterlesen

Serie „Bilanzkosmetik“: Rechnen wir uns die Welt, wie sie uns gefällt

Nachdem der Frühjahrsputz durchgeführt wurde und alle Altlasten abgeschrieben wurden, ist nun der nächste Schritt die Darstellung im Jahresabschluss. Damit die möglicherweise hohen Abschreibungen, gebildeten Rückstellungen oder sonstigen Gewinn schmälernden Ereignisse den Abschluss nicht zu sehr beeinflussen, wird die Darstellung geschönt.

Dazu werden beispielsweise bei der Berechnung der Eigenkapitalrendite Sondereinflüsse herausgerechnet. Oder noch einfacher: Die Entwicklung des operativen Ergebnisses der letzten drei Geschäftsjahre wird aufgezeigt. Natürlich auch hier um Sondereinflüsse bereinigt. Dieses Instrument wird nicht nur von Banken genutzt.

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Serie „Bilanzkosmetik“: Frühjahrsputz in den Bilanzen

Etwas später als versprochen geht es nun endlich weiter mit meiner Serie zum Thema Bilanzkosmetik. Dieses Mal wollen wir uns mit dem Thema kosmetisch abschreiben beschäftigen.

Sicherlich steht bei Ihnen auch bald der Frühjahrsputz an. Der Balkon wird gereinigt, die Gartenstühle herausgeholt. Klingt alles super, denn schließlich freuen wir uns schon lange auf den Frühling. Frühjahrsputz in der Bilanz allerdings sieht leider etwas anders aus. Der Fachbegriff heißt auch anders: „Kitchen-Sinking“. Klingt nur nicht so toll, ist auch nicht so toll. Kitchen-Sinking wird in der Regel bei einem Führungswechsel im Unternehmen vom neuen Chef durchgeführt. Da wird auch aufgeräumt. Der neue Chef versucht mit einem Rutsch alles Unappetitliche den Abfluss hinunterzuspülen.

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Serie „Bilanzkosmetik“: Raus mit den Pensionsverpflichtungen aus der Bilanz?

So nun kommt endlich der Artikel zu den Pensionsverpflichtungen. Auch wenn das Thema in der Adventszeit vielleicht gerne verdrängt wird. Aber spätestens im Januar ist es mit der Verdrängung vorbei. Dann bekommt der ein oder andere Post von der Rentenversicherung und wird über die Änderung der Beiträge informiert.

Also, lassen wir es doch gleich bleiben mit der Verdrängung. Auch wenn diese von Unternehmen sehr gerne genutzt wird. Denn schließlich verbessert die Auslagerung der Pensionsverpflichtungen die Bilanz. Zumindest optisch. Das Thema Pensionsrückstellungen hat in den letzten Jahren an Brisanz gewonnen. Und es wird noch schlimmer werden.

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Serie „Bilanzkosmetik“: Mehr Schein als Sein? Teil II

Teil II: Es geht ans Eingemachte oder Bilanzkosmetik à l‘Arcandor

Eigentlich wollte ich im zweiten Teil über Pensionsverpflichtungen schreiben. Doch heute ist mir irgendwie eher nach Sale-and-lease-back. Die Pensionsverpflichtungen können auch noch einen Monat warten. Denn dann naht das Ende des Kalenderjahres. Und damit auch bei vielen Unternehmen das Ende des Geschäftsjahres. Thema Jahresabschlussvorbereitungen. Dort spielen auch Pensionsverpflichtungen in Form von Rückstellungen eine wichtige Rolle. Weiterlesen

Serie „Bilanzkosmetik“: Mehr Schein als Sein?


Teil I: Einführung – Wie Tricksereien Unternehmen langfristig schaden

Tja, wie heißt es doch so schön: „Wer schöner ist als ich, ist geschminkt“. Dies gilt auch für die ein oder andere Bilanz. Dabei ist Bilanzkosmetik alias Windowdressing „lediglich“ das Aufhübschen der Bilanz. So eine Art „Frisur der Bilanz“. Dies darf keinesfalls verwechselt werden mit dem Fälschen von Bilanzen. Während Bilanzkosmetik erlaubt ist, ist Bilanzfälschung hingegen verboten. Eine weitere Differenzierung finden Sie in meinem Artikel „Window dressing vs. ,Cook the book‘: Wo ist die Grenze zwischen Bilanzkosmetik und Bilanzfälschung?“

Bei Bilanzkosmetik nutzen Unternehmen den vorhandenen Bewertungsspielraum, die die handelsrechtlichen Regelungen nach HGB oder international die IFRS erlauben. Durch Bilanzpolitik kann so das Bild eines Unternehmens „geschönt“ werden. So werden Sondereffekte verschwiegen, um höhere Umsatzerlöse vorzutäuschen oder Firmenwerte nicht außerplanmäßig abgeschrieben.

Warum ist das Thema denn eigentlich wichtig? Weiterlesen

Window dressing vs. „Cook the book“: Wo ist die Grenze zwischen Bilanzkosmetik und Bilanzfälschung?

Wenn man den Begriff „Bilanzfälschung“ als Google Alert abonniert hat, kommen in den letzten Monaten vermehrt Nachrichten in den Posteingang. Das Thema ist also auch weiterhin aktuell obwohl die großen Skandale bereits mehr als ein Jahrzehnt zurückliegen. Weiterlesen