Bonuszahlungen von Krankenkassen

Wer sportlich ist, sich gut und gesund verhält, regelmäßig zu Vorsorgeuntersuchungen geht, kann häufig hierfür einen Bonus seiner Krankenkasse erhalten. Mindert dieser Bonus die Krankenversicherungsbeiträge und damit den Sonderausgabenabzug? Nein, so der BFH in seinem Urteil vom 06.05.2020, X R 16/18.

Der Streitfall

Der Kläger erhielt im Streitjahr 2015 für den Nachweis diverser Gesundheitsmaßnahmen einen Bonus von 230 Euro. Das Finanzamt behandelte diesen Bonus entsprechend der übermittelten Daten als Beitragserstattung und berücksichtigte somit nur geminderten Krankenversicherungsbeiträge.

Das Urteil des BFH

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Änderung der Sonderausgaben genau prüfen!

Da insbesondere Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung durch die Krankenkassen auch online an das Finanzamt übermittelt werden müssen, weiß der Fiskus insoweit über den Umfang der abziehbaren Sonderausgaben meist besser Bescheid, wie einige Steuerpflichtige selber. Aber Vorsicht, die Daten müssen überprüft werden!  Weiterlesen

Neuer Vorläufigkeitsvermerk – Alles verstanden?

Um der notwendigen Einspruchsflut Herr zu werden, hat die Finanzverwaltung mit Unterstützung des Gesetzgebers den Vorläufigkeitsvermerk erfunden (§ 165 Abs. 1 Nr. 2- 4 AO). Mit dem Vorläufigkeitsvermerk im Gepäck (Steuerbescheid) ist das Rechtsschutzinteresse für diese Besteuerungsgrundlage für den Steuerpflichtigen bekanntlich entfallen. Der Vermerk ist präzise zu benennen, denn der Wortlaut des Vorläufigkeitsvermerkes ist maßgebend. Nun produziert das BMF in guter Regelmäßigkeit neue Schreiben für dieses Instrument (zuletzt 05.11.15 – IV A 3 – S-0338 / 07 / 10010).    Weiterlesen

Bescheinigung der Krankenkasse prüfen!

Die Beiträge zur Krankenversicherung sind mit Hilfe des BVerfG (2 BvL 1/06) durch das Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung in Bezug auf die Basisversicherung voll abzugsfähig ab 1.1.2010. Erstattungen der Beiträge mindern den abzugsfähigen Betrag. Das FG Rheinland-Pfalz hat sich mit den insbesondere bei gesetzlichen Krankenkassen „üblichen“ Bonuszahlungen beschäftigt. Nicht jede Bonuszahlung mindert den Beitrag zur Krankenversicherung! Weiterlesen