Keine Versagung von Umsatzsteuervorteilen aus formalen Gründen?

Fehlerhafte Umsatzsteuer-Identifikationsnummern haben schon so manchem Unternehmer den letzten Nerv geraubt. Kaum besser schaut es mitunter aus, wenn im nationalen Fall die einfache Steuernummer falsch ist. Auf Vorlagefrage des Finanzgerichts München beschäftigt sich der EuGH nun damit, wie strikt man die Formalien einhalten muss. Generalanwalt Øe sieht es entspannt. Weiterlesen