Keine Ausnahme von der Zweitwohnungsteuer bei Arbeitswohnung beider Ehegatten

Die Erhebung einer Zweitwohnungsteuer für eine Wohnung, die ein Verheirateter aus beruflichen Gründen hält, ist prinzipiell unzulässig, wenn sich die eheliche Wohnung in einer anderen Gemeinde befindet. Die Steuererhebung diskriminiert die Ehe und verstößt gegen Art. 6 Abs. 1 GG – so hat das Bundesverfassungsgericht bereits im Jahre 2005 entschieden (BVerfG-Beschluss vom 11.10.2005, 1 BvR 1232/0022).

Was aber gilt, wenn Ehegatten eine Zweitwohnung gemeinsam als Arbeitswohnung nutzen? Die Antwort hat soeben das Verwaltungsgericht Gießen gegeben: Es kommt in einem solchen Fall keine Befreiung von der Zweitwohnungsteuer in Betracht. Gemeinsames Pendeln unterliegt also nicht dem Schutz des Art. 6 GG (VG Gießen, Urteil vom 12.1.2024, Az.: 8 K 4293/20.GI). Weiterlesen

Doppelte Haushaltsführung bei Wegzug vom Arbeitsort?

Die Aufwendungen für eine beruflich veranlasste doppelte Haushaltsführung werden als Werbungskosten berücksichtigt. Natürlich geht es in erster Linie um die Fälle, in denen ein Arbeitnehmer weit entfernt von seinem Familienwohnsitz eine neue Arbeitsstelle antritt oder in die Ferne versetzt wird und daher ein zweiter Haushalt begründet wird.

Aber es gibt auch die so genannten Wegverlegungsfälle, also Fälle, in denen ein Arbeitnehmer bereits seit längerem eine Wohnung am Arbeitsort nutzt, sich die Familie aber entschließt, vielleicht aufs Land oder in die Heimat zu ziehen. Wird die Wohnung am Arbeitsort beibehalten und erst durch den Wegzug eine doppelte Haushaltsführung begründet, so können die Kosten dennoch beruflich begründet und damit als Werbungskosten abziehbar sein. Dies hat das FG Köln kürzlich bestätigt, auch wenn es im Urteilsfall selbst die berufliche Veranlassung verneint hat (FG Köln, Urteil vom 22.6.2023, 11 K 3123/18). Weiterlesen

Doppelter Haushalt im Ausland: Keine Begrenzung für Abzug der Mietkosten?

Die Aufwendungen für eine beruflich veranlasste doppelte Haushaltsführung werden als Werbungskosten berücksichtigt. Bei einer doppelten Haushaltsführung im Inland sind die abziehbaren Unterkunftskosten – seit der Reisekostenreform 2014 – auf 1.000 Euro pro Monat beschränkt. Bei einer doppelten Haushaltsführung im Ausland greift die 1.000-Euro-Höchstgrenze nicht. Hier gilt die Regelung, nach der die tatsächlichen Mietkosten als Werbungskosten abzugsfähig sind, soweit sie „notwendig und angemessen“ sind (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 Satz 1 EStG). Nach Auffassung der Finanzverwaltung sind Wohnkosten im Ausland bei doppelter Haushaltsführung allerdings nur insoweit notwendig, als sie sich – vereinfacht gesprochen – an einer Wohnung mit einer Wohnfläche bis zu 60 qm orientieren (BMF-Schreiben vom 25.11.2020, BStBl I 2020, 1228, Rz 112). In der Praxis läuft es darauf hinaus, dass die Finanzämter hier auch maximal 1.000 Euro Mietkosten anerkennen wollen. Mehr gönnt man den Steuerbürgern nicht. Doch findet sich diese Begrenzung eigentlich im Gesetz?

Nein, sagt der BFH. Bei einer doppelten Haushaltsführung im Ausland ist im Einzelfall zu prüfen, welche Unterkunftskosten notwendig sind (BFH-Urteil vom 9.8.2023, VI R 20/21). Bei einer beamtenrechtlich zugewiesenen Dienstwohnung sind die Unterkunftskosten am ausländischen Beschäftigungsort stets in tatsächlicher Höhe als Werbungskosten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung abzugsfähig. Weiterlesen

Doppelte Haushaltsführung: BFH muss sich erneut mit der 1.000-Euro-Grenze befassen

Ist eine doppelte Haushaltsführung dem Grunde nach steuerlich anzuerkennen, sind die Kosten der Zweitwohnung als Werbungskosten abzugsfähig. Als Unterkunftskosten dürfen (im Inland) allerdings höchstens 1.000 Euro im Monat angesetzt werden (§ 9 Abs. 1 Nr. 5 EStG).

Das FG des Saarlandes hat indes – rechtskräftig – geurteilt, dass die Kosten für einen angemieteten Stellplatz oder für eine Garage nicht zu den Unterkunftskosten gehören und damit nicht unter die 1.000 Euro-Grenze fallen. Sie sind damit auch dann abziehbar, wenn bereits die Miete für die Wohnung so hoch ist, dass die Grenze überschritten wird (Gerichtsbescheid vom 20.5.2020, 2 K 1251/17).

Und auch das FG Mecklenburg-Vorpommern hat in diesem Sinne entschieden: Weiterlesen

Doppelte Haushaltsführung: Wann eine ausreichende Kostenbeteiligung vorliegt

Wenn Berufstätige weit entfernt von ihrem Lebensmittelpunkt arbeiten und dort eine Wohnung nutzen, dürfen sie die Kosten einer doppelten Haushaltsführung als Werbungskosten abziehen. Die Betonung liegt aber auf dem Wort „doppelte“, denn schon rein begrifflich setzt der Abzug das Vorliegen eines zweiten Hausstandes voraus. Die Finanzverwaltung verlangt zumindest bei Ledigen im Übrigen den Nachweis, dass der Steuerpflichtige nachweislich mehr als zehn Prozent der monatlich regelmäßig anfallenden laufenden Kosten der heimatlichen Haushaltsführung übernimmt (BMF-Schreiben vom 24.10.2014, BStBl 2014 I S. 1412; BMF-Schreiben vom 25.11.2020, BStBl 2020 I S. 1228).

Schaut man ins Gesetz, finden sich die Worte „monatlich regelmäßig anfallend“ allerdings nicht. Das BMF hat insoweit neue Tatbestandsmerkmale geschaffen. Daher hatte das Niedersächsische FG entschieden, dass eine regelmäßige Beteiligung an den laufenden Wohnungs- und Verbrauchskosten nicht erforderlich ist, da weder der Gesetzeswortlaut noch die Gesetzesmaterialien hierauf hindeuten (Urteil vom 18.9.2019, 9 K 209/18). Der BFH hat das Urteil nun bestätigt (BFH-Urteil vom 12.1.2023, VI R 39/19). Weiterlesen

Doppelte Haushaltsführung: 1.000 Euro sind nicht immer 1.000 Euro, oder?

Ist eine doppelte Haushaltsführung dem Grunde nach steuerlich anzuerkennen, sind die Kosten der Zweitwohnung als Werbungskosten absetzbar, allerdings begrenzt auf 1.000 Euro pro Monat (§ 9 Abs. 1 Nr. 5 EStG).

Doch es gibt einige Urteile, nach denen ein Abzug über den Höchstbetrag hinaus möglich ist. Weiterlesen

Doppelte Haushaltsführung: Wenn sich das Familienheim im Ausland befindet

Die Aufwendungen für eine beruflich veranlasste doppelte Haushaltsführung werden als Werbungskosten berücksichtigt. Bei Ledigen ist dabei oftmals die finanzielle Beteiligung an der Haushaltsführung in der heimatlichen Wohnung streitig. Bei Ehegatten hingegen wird die finanzielle Beteiligung üblicherweise unterstellt. So heißt es im BMF-Schreiben vom 25.11.2020 (BStBl 2020 I S. 1228, Rz. 113): „Für den steuerfreien Arbeitgeberersatz kann der Arbeitgeber bei Arbeitnehmern mit den Steuerklassen III, IV oder V ohne Weiteres unterstellen, dass sie einen eigenen Hausstand haben, an dem sie sich auch finanziell beteiligen.“

Allerdings gilt die Unterstellung, dass eine Beteiligung an den Kosten erfolgt, nur, wenn sich die Familienwohnung im Inland befindet. Wie das Niedersächsische FG soeben entschieden hat, kann die finanzielle Beteiligung bei Fällen mit Auslandsbezug nicht unterstellt werden, nur weil der Arbeitnehmer verheiratet ist (Niedersächsisches FG, Urteil vom 21.9.2022, 9 K 309/20/NWB Online-Nachricht). Weiterlesen

Doppelte Haushaltsführung: Neue Nichtbeanstandungsgrenze des BMF

Am 25.11.2020 hat das BMF ein sehr umfangreiches Schreiben zur steuerlichen Behandlung der Reisekosten von Arbeitnehmern erlassen (BMF v. 25.11.2020 – IV C 5 – S 2353/19/10011 :006). Zugegebenermaßen ist momentan wohl nicht die richtige Zeit, sich durch 135 Randziffern und jede einzelne Änderung durchzuarbeiten. Und sicherlich ist auch nicht jede Änderung von großem Interesse. Auf einen Punkt möchte ich aber aufmerksam machen: Er betrifft die Kosten der doppelten Haushaltsführung.

Im Jahre 2019 hat der BFH entschieden, dass Aufwendungen für notwendige Einrichtungsgegenstände zusätzlich zum Höchstbetrag von monatlich 1.000 Euro für die Wohnungsnutzung abziehbar sind (BFH 4.4.2019, VI R 18/17). Das BMF erkennt dieses Urteil nun allgemein an, führt aber in Rz. 108 zusätzlich aus: Weiterlesen

Keine doppelte Haushaltsführung trotz Kostenbeteiligung

Wenn Erwachsene weit entfernt von ihrem Lebensmittelpunkt arbeiten und dort eine Wohnung nutzen, dürfen sie die Kosten einer doppelten Haushaltsführung als Werbungskosten abziehen. Die Betonung liegt aber auf dem Wort „doppelte“, denn schon rein begrifflich setzt der Abzug das Vorliegen eines zweiten Hausstandes voraus. Bei Ledigen, die „zuhause“ noch ihr ehemaliges Kinder- oder Jugendzimmer nutzen, wird das Vorliegen eines eigenen Haushalts am Lebensmittelpunkt grundsätzlich verneint.

Ausnahme: Es liegt ein echter Mehrgenerationenhaushalt vor. Wie das FG Münster soeben entschieden hat, reicht dafür eine – nachgewiesene – Kostenübernahme alleine aber nicht aus. Und auch die gelegentliche Übernahme von Haus- und Gartenarbeiten kann den Kostenabzug nicht retten Nach Ansicht des FG Münster zeichnet sich eine gleichberechtigte Haushaltsführung nach Art einer Wohngemeinschaft unter anderem dadurch aus, dass Investitionsentscheidungen gemeinsam getroffen und umgesetzt werden (Urteil vom 7.10.2020, 13 K 1756/18 E). Weiterlesen

Doppelte Haushaltsführung: Häufig unbeachtetes Wahlrecht kann Steuern sparen!

Mehraufwendungen für eine beruflich veranlasste doppelte Haushaltsführung können unter bestimmten Voraussetzungen steuermindernd als Werbungskosten angesetzt werden.

Konkret handelt sich bei diesen Mehraufwendungen um die Fahrtkosten, die Verpflegungsaufwendungen, die Aufwendungen für die Zweitwohnung und die Umzugskosten.

In R 9.11 Abs. 5 LStR findet sich in diesem Zusammenhang ein häufig nicht beachtetes Wahlrecht im Rahmen der doppelten Haushaltsführung, welches durchaus Vorteile mit sich bringen kann. Weiterlesen