Umsatzsteuerbefreiung von Bildungsleistungen – Auch für eine GmbH?

Die Entwicklungen rund um die Umsatzsteuerbefreiung für Lehrer und Dozenten stagnieren derzeit etwas. Als Ursache lässt sich leicht die bekannte Behäbigkeit des Gesetzgebers identifizieren. Das gibt in der Zwischenzeit allerdings der Rechtsprechung Gelegenheit, eine zielführende Schneise ins Regelungsdickicht zu schlagen.

Durchaus klärungsbedürftig erscheint etwa die Frage, ob die Steuerbefreiung für Privatlehrer nach der Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie auch auf juristische Personen Anwendung findet. Die Finanzverwaltung verneint dies (natürlich). Zur Begründung wird ein „historisches Begriffsverständnis“ angeführt. Da die Finanzverwaltung solche Behauptungen ja ohnehin nie empirisch untermauert, muss man sich letztlich auch nicht die Mühe machen, das zu kommentieren. Vermutlich hat man schlicht übersehen, wie weit man in der Historie für dieses Argument zurückgehen muss. Irgendwann in der Menschheitsgeschichte glaubte man ja schließlich auch, die Erde sei eine Scheibe. Weiterlesen

Finanzgericht: Doch keine Erweiterung der Umsatzsteuerbefreiung für Lehrer und Dozenten?

Vor acht Wochen hatte ich über die Entscheidung des Niedersächsischen Finanzgerichts zur Steuerpflicht von Fahrschulumsätzen berichtet. Voraussichtlich morgen veröffentlicht das Gericht nun sein Urteil, oder besser Urteilchen. Weiterlesen

Umsatzsteuerbefreiung: Rückschlag für (Fahr-)Lehrer

Das Finanzgericht Niedersachsen hat nach heutiger Hauptverhandlung die Steuerbefreiung für Umsätze aus Fahrschulunterricht (Klassen A, B) verneint. Die Richter ließen erkennen, dass sie keine Vergleichbarkeit zum Unterricht an allgemeinbildenden Schulen annehmen. Maßgeblich soll die Sicht des Durchschnittsverbrauchers sein. Dieser erwarte vom Unterricht keine Allgemeinbildung, sondern die Fahrerlaubnis. Revision wurde zugelassen und soll auch eingelegt werden. Mehr dazu in Kürze.