Die rechtsschutzverweigernde Verzinsung bei Aussetzung der Vollziehung

Anlässlich des überzeugenden und lesenswerten Beschlusses des Nieders. FG (7 V 89/14) zur Aussetzung der Vollziehung des strittigen Solidaritätszuschlages für das Kj 2012 ergibt sich die Frage wie der Praktiker mit dieser Entscheidung umgeht. Immerhin ist bei nicht Bestätigung der Verfassungswidrigkeit durch das BVerfG (2 BvL 6/14) der strittige Betrag des Solidaritätszuschlages zu bezahlen. § 237 AO bestimmt die Verzinsung des noch offenen Steuerbetrages mit 6 % (§ 238 AO). Weiterlesen

Kindergeldrecht ist für Juristen und nicht für das Volk gemacht?

Die Entscheidungen des III. Senates schrecken mich häufig auf; sie sind doch sehr „individuell“. Juristisch mag so einiges was der Senat entscheidet, vertretbar sein. Die praktischen Auswirkung auf die Nutzer des Rechts werden dabei außer Acht gelassen. So hat der Senat mit Urteil vom 13.05.15 (III R 8/14) entschieden, dass die Kostenentscheidung gem. § 77 EStG nicht mit dem Einspruch angefochten werden kann, wenn diese in der Einspruchsentscheidung über das Kindergeld enthalten ist. Weiterlesen