Alle Jahre wieder… welche Erklärungspflichten 2023 bei der Einkommensteuer zu beachten sind

Einkommensteuerpflichtige haben unter Beachtung der gesetzlichen Erklärungsfristen für den jeweiligen Veranlagungszeitraum eine Steuererklärung abzugeben. Welche Besonderheiten sind hierbei in 2023 zu beachten?

Hintergrund

Nach § 149 Abs. 2 S.1 AO haben Steuerpflichtige, soweit nichts anderes bestimmt ist, spätestens sieben Monate nach Ablauf des Veranlagungszeitraumes (Kalenderjahres), also bis spätestens 31.7. des jeweiligen Folgejahres die Einkommensteuererklärung für das vorangegangene Jahr abzugeben. In Fällen, in denen Steuerpflichtige durch einen Angehörigen der steuerberatenden Berufe vertreten sind, verlängert sich diese Abgabefrist bis zum Monatsletzten des Monats Februar des übernächsten, auf den Veranlagungszeitraum folgenden Jahres, in den Fällen des § 149 Abs. 2 S.2 AO (Land- und Forstwirte mit abweichendem Wirtschaftsjahr bis 31.7. des zweiten auf den Besteuerungszeitraum folgenden Kalenderjahres (§ 149 Abs.3 AO).

Fristverlängerung durch das 4.Corona-Steuerhilfegesetz

Mit Rücksicht auf die besonderen (Arbeits-)Belastungen infolge der Corona-Pandemie hat der Gesetzgeber zahlreiche steuerliche Entlastungsmaßnahmen erlassen. Mit dem 4.Corona-Steuerhilfegesetz (BGBl 2022 I S.911) hat der Gesetzgeber auch die Erklärungsfristen für die Abgabe der Einkommensteuererklärung (vorübergehend) verlängert (Art.97 §36 Abs.3 ff. EGAO). Danach gilt im laufenden Jahr Folgendes: Weiterlesen

Anspruch auf Akteneinsicht in Einkommensteuerakten?

Wer einmal Einblick in seiner eigenen Einkommensteuerakten beim Finanzamt nehmen möchte, kann dies nur im Rahmen enger Vorschriften in der AO. Fraglich daher, ob nicht auch die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) eine entsprechende Möglichkeit zur Akteneinsicht bietet. Weiterlesen

Arbeitslohn oder kein Arbeitslohn, das ist hier die Frage!

Wird eine Zahlung des Arbeitgebers an seinen Arbeitnehmer nicht als Arbeitslohn qualifiziert, fällt insoweit keine Lohnsteuer und (noch wesentlich interessanter) keine Sozialversicherung an.

Insoweit kommt es in der Praxis immer wieder vor, dass versucht wird, bestimmte Leistungen des Arbeitgebers an seine Mitarbeiter aus dem Bereich der Arbeitnehmerschaft auszusondern und darzulegen, dass diese Leistung kein Zusammenhang mit den arbeitsvertraglichen Vereinbarungen haben.

Dies wurde aktuell auch in einem Sachverhalt vor dem FG Münster versucht. Weiterlesen

Einkommensteuervordrucke – Zugabe erwünscht, weil´s so schön ist

In meinem Beitrag „Aufreger des Monats Januar: Einkommensteuervordrucke 2019“ habe ich die aktuellen Formulare unter die Lupe und aufs Korn genommen. Aufgrund des großen Zuspruchs gibt es heute die gewünschte Zugabe zu dem Thema.

Hier eine Art „Best of“ der – aus meiner Sicht – zumindest für den ungeübten Anwender vollkommen unverständlichen Abfragen und Eintragungserfordernisse: Weiterlesen

Einkommensteuerschulden als Nachlassverbindlichkeiten

Vom erbschaftsteuerlichen Erwerb sind Nachlassverbindlichkeiten grundsätzlich abzugsfähig. Dazu gehören auch die Einkommensteuerschulden des Erblassers.

Allerdings hat sich mit Urteil vom 10.6.2015 das FG Köln (Az: 9 K 2384/09) auf den Standpunkt gestellt, dass festgesetzte Einkommensteuer des Erblassers nicht als Nachlassverbindlichkeit steuermindernd berücksichtigt werden dürfen, wenn insoweit Aussetzung der Vollziehung gewährt wurde. Die erstinstanzlichen Richter begründen dies damit, dass in diesem Fall angeblich keine wirtschaftliche Belastung der Einkommensteuer mehr gegeben sein soll. Weiterlesen

Denken Sie an Tilgungsbestimmungen bei Einkommensteuer-Vorauszahlungen

Immer wieder sind in der Praxis Fälle anzutreffen, in denen Steuerzahler „ihre“ Einkommensteuer-Vorauszahlungen ausschließlich auf die eigene Steuerschuld angerechnet haben möchten und nicht auch auf die Steuerschuld ihres Ehepartners. Zumeist liegen dabei folgende Sachverhalte zugrunde:

  • Die Ehegatten leben mittlerweile getrennt, beantragen aber noch die Zusammenveranlagung.
  • Einer der Ehegatten ist in die Insolvenz geraten, während der andere Ehegatte ein gut verdienender selbständig tätiger Steuerzahler ist; es wird auch hier die Zusammenveranlagung beantragt.

Natürlich möchten die Mandanten üblicherweise nicht, dass eine mögliche Einkommensteuer-Erstattung, die aufgrund der (hohen) Vorauszahlungen des einen Ehegatten zustande gekommen ist, dem anderen Ehegatten oder dessen Insolvenzverwalter (bzw. Gläubigern) zugutekommt. In diesen Fällen hilft jedoch nur, vorweg eine eindeutige Tilgungsbestimmung zu treffen, dem Finanzamt also frühzeitig und unmissverständlich mitzuteilen, dass die Einkommensteuer-Vorauszahlungen ausschließlich für die eigene Einkommensteuerschuld gezahlt werden und auf diese anzurechnen sind. Wer eine solche Tilgungsbestimmung nicht trifft, hat schlechte Karten. Der BFH hat mit Urteil vom 30.09.2008 (VII R 18/08) entschieden, dass die Einkommensteuer-Erstattung nach Köpfen aufzuteilen ist, wenn zuvor keine Tilgungsbestimmung getroffen worden ist. Zitate:

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Einkommensteuererklärung für Arbeitnehmer – Wann lohnt es sich? (Teil 1)

Kaum hat das Jahr 2016 begonnen, kann man sich auch schon mit der eigenen Einkommensteuererklärung beschäftigen. Viele Arbeitnehmer dürften ihre Lohnsteuerjahresbescheinigung bereits erhalten haben. Doch wann lohnt sich für Angestellte die freiwillige Einkommensteuererklärung überhaupt? Weiterlesen

Die Mär von der kalten Progression

Das BMF überraschte kürzlich mit der Ankündigung, das Thema ‚Kalte Progression‘ auf der Agenda nach oben zu setzten.  Ab dem Jahr 2016 soll der Einkommensteuertarif regelmäßig an die Inflationsentwicklung angepasst werden. Was das für den Steuerzahler bedeutet? Na viel jedenfalls nicht. Weiterlesen