Sollversteuerung: Umsatzsteuer im Visier der Justiz – Teil III

Sowohl für den Leistenden als auch für den Leistungsempfänger ergeben sich zurzeit mehr Fragen als Antworten, wie sich der einzelne Unternehmer zu verhalten hat. Insoweit werden Rechtsmittel gegen die Festsetzung der USt angebracht sein.

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Sollversteuerung: Umsatzsteuer im Visier der Justiz – Teil II

In Teil I habe ich die Notwendigkeit der rechtzeitigen Korrektur der USt beim Leistenden dargestellt. Nun hat diese Maßnahme zwangsweise eine Folgewirkung auf den Leistungsempfänger. Eine Entgeltberichtigung begründet in der Sache auch immer eine Korrektur des Vorsteuerabzuges. Dabei sieht das Gesetz keinen Informationsaustausch vor, so dass der Leistungsempfänger von den Handlungen des Leistenden keine Kenntnis hat. Weiterlesen

Sollversteuerung: Umsatzsteuer im Visier der Justiz – Teil I

Bekanntlich muss der Unternehmer generell die Umsatzsteuer zugunsten des Staates vorfinanzieren. Doch ist das System der Sollversteuerung wirklich immer zumutbar und gerechtfertigt, um dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu entsprechen? Je später der (mögliche) Geldeingang, umso eher eine zeitnahe Entgeltberichtigung im Sinne des § 17 UStG!? Und was dem Einen seine Freud ist dem Anderen sein Leid!?

In diesem Teil geht es um die Kürzung der Umsatzsteuer aufgrund einer möglichen Entgeltberichtigung im Sinne des § 17 UStG. Wie lange muss der Leistende die USt vorfinanzieren?

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Endlich eine richtige Entscheidung! Die USt-Pflicht des Bauträgers entfällt

Selten hat eine Entscheidung so massiv einen Steuerstreit gefördert wie das Urt. vom 22.08.13 (V R 37/10) zur USt-Schuld des Bauträgers. Das ewige Hin und Her der Finanzverwaltung zu der „richtigen Beurteilung der Steuerpflicht“ führt bei konsequenter Anwendung unserer Rechtsordnung dazu, dass der Fiskus „leer ausgeht“ und keine Steuern nachträglich erhält (siehe dazu Schneider/Mann NWB 2014, 3911-3915). Klar, dass diese Rechtsfrage mehr als umstritten ist, denn dieser Steuerausfall hat schon besondere Dimensionen. Das verführt zur „ergebnisorientierten“ Rechtsauslegung durch die Finanzverwaltung, der sich leider nur zu häufig die Gerichte anschließen. Der 15. Senat des FG Münster ist da eine besondere, positive Ausnahme, denn seine Entscheidung zeigt eindeutig den „richtigen Weg auf“. Weiterlesen