Folgen der Steuerhinterziehung eines Erblassers

Bei einer leichtfertigen Steuerverkürzung oder einer Steuerhinterziehung kommt es zu verlängerten Festsetzungsfristen. Diese gelten grundsätzlich auch gegenüber dem Erben.

Bereits mit Urteil vom 29.8.2017 (Az: VIII R 32/15) hat der BFH festgestellt, dass der Erbe sowohl in materieller als auch in verfahrensrechtlicher Hinsicht in die abgabenrechtliche Stellung des Erblassers eintritt und daher die Einkommensteuer als Gesamtschuldner in der Höhe schuldet, in der sie durch die Einkünfteerzielung des Erblassers entstanden ist. Weiterlesen

Bei Gericht: Interessante Steuerstreitigkeiten im Mai 2017

Wie gewohnt an dieser Stelle wieder drei neue Anhängigkeiten beim Bundesfinanzhof im München. Diesmal geht es um den Abzug eines dem Erblasser entstandenen Verlusts, den Erlass von Säumniszuschlägen aufgrund sachlicher Unbilligkeit und der Frage, ob es für den Kindergeldbezug eines nach § 1 Abs. 3 EStG als unbeschränkt zu behandelnden Menschen auf das Tätigwerden oder den Geldzufluss ankommt.  Weiterlesen

Zum Sonderausgabenabzug der Kirchensteuer des Erblassers

Solange die Kirchensteuer nicht als Zuschlag zur Kapitalertragsteuer entrichtet wurde, kann gezahlte Kirchensteuer nach § 10 Abs. 1 Nr. 4 EStG als Sonderausgabe abgezogen werden. Erfreulicherweise gilt dies auch für die Kirchensteuer des Erblassers.  Weiterlesen