Stiefkinder: Erbschaftsteuerrecht versus Erbrecht

Man sollte meinen, dass insbesondere zwischen zwei so verwandten Themen wie dem Erbschaftsteuerrecht und dem Erbrecht ein gewisser Gleichklang herrscht. Was Stiefkinder betrifft ist dies aber keinesfalls so und kann in der Praxis zu Problemen führen.

Ausweislich § 15 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG gehören neben den Kindern auch die Stiefkinder zur Steuerklasse I in Bezug auf die Erbschaft-oder Schenkungsteuer. Dies bedeutet: Ebenso wie leibliche Kinder wird ein persönlicher Freibetrag von 400.000 € gewährt und der steuerpflichtige Erwerb wird mit einem Eingangssteuersatz bei Steuerklasse I von 7 % besteuert. Weiterlesen

Deutsches Erbrecht schlägt Facebook

Das Landgericht Berlin (vom 17.12.2015 – 20 O 172/15) hatte sich damit zu befassen, ob die Erben eines Minderjährigen von Facebook die Zugangsdaten zu dem Benutzerkonto heraus verlangen dürfen und bejahte dies.

Im Fall war die Tochter der Kläger mit 15 Jahren bei einem Unfall mit der U-Bahn tödlich verletzt worden. Die Eltern hofften über den Facebook-Account ihrer Tochter mehr über deren Tod zu erfahren und insbesondere, ob es sich um einen Selbstmord handelte.

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