Keine Barzahlung beim Beitragsservice (und Finanzamt)

Der Europäische Gerichtshof musste sich mit der Frage beschäftigen, ob staatliche Einrichtungen die Möglichkeit zur Barzahlung einräumen müssen. Im konkreten Fall ging es um den Rundfunkbeitrag. Übertragen lassen dürfte sich die Entscheidung auch auf Steuerzahlungen. Weiterlesen

Verstärkt Aufforderungen zur Abgabe von Steuererklärungen an Rentner

Offenbar werden verstärkt Rentner zur Abgabe von Steuererklärungen aufgefordert. In den Fokus geraten augenscheinlich vor allem verwitwete Senioren. Womöglich sind die „fetten Jahre“ vorbei. Weiterlesen

Die Steuererklärung in der Silvesternacht beim örtlich unzuständigen Finanzamt

Unter dem Titel „Keine fristwahrende Einreichung der Steuererklärung beim örtlich unzuständigen Finanzamt“ hat der BFH eine jüngst veröffentlichte Entscheidung (VI R 37/17) getroffen. Was lagt dem Entscheidungsfall zu Grunde?

Der Kläger erzielte im relevanten Streitjahr Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit und aus Kapitalvermögen. Während viele andere Personen bereits bei Raclette oder Fondue in geselliger Runde beisammen saßen – „Dinner for One“ war ebenfalls bereits auf allen Kanälen über die Bildschirme geflimmert – und mit Spannung auf die ersten Ergebnisse im Bleigießen warteten, warf die heutige Ehefrau des Klägers in der Silvesternacht des Jahrs 2013 gegen 20 Uhr die Steuererklärung des Klägers für das Jahr 2009 in den Nachtbriefkasten des Finanzamtes X1. Zu diesem Zeitpunkt war allerdings das Finanzamt X2 für den Kläger örtlich zuständig, dort ging die Steuererklärung erst 2014 durch die Weiterleitung des Finanzamts X1 ein.

Als vier Stunden später – am 31.12.2013 um 24 Uhr – die Festsetzungsfrist für das Steuerjahr 2009 gemäß § 46 Abs. 2 Nr. 8 EStG endete, ging der Kläger und seine heutige Ehefrau von einer fristwahrenden Abgabe seiner Steuererklärung aus. Ob beide in der Silvesternacht auch auf die die zu erwartende Steuererstattung (zzgl. Zinsen) angestoßen haben, ist den finanzgerichtlichen Unterlagen unterdessen nicht zu entnehmen.

Die Überraschung war daher sicherlich groß, als im Februar 2014 das Finanzamt X2 den Antrag auf Durchführung der Veranlagung zur Einkommensteuer für 2009, mit dem Hinweis auf die nicht fristwahrende Abgabe der Steuererklärung ablehnte. Nach erfolglosem Einspruchsverfahren bestätigte das Finanzgericht Köln mit seinem Urteil aus Mai 2017 (1 K 1637/14) die Rechtsansicht des Klägers. Gegen dieses Urteil legte das Finanzamt Revision beim BFH ein.

Der BFH bestätigte dabei die Rechtsansicht des Finanzamtes. In seinem Urteil stellte der erkennende Senat heraus, dass eine Antragsveranlagung möglich ist, ein fristwahrender Antrag auf Steuerfestsetzung gestellt. Wird. Die Abgabe einer Steuererklärung qualifiziert als Antrag auf Steuerfestsetzung. Dieser Antrag setzt die Ablaufhemmung jedoch nur in Gang, wenn er vor dem Ablauf des letzten Tages der Festsetzungsfrist gestellt wird. Anders als die Vorinstanz vertritt der BFH in seinem Urteil die Ansicht, dass die Steuererklärung hierbei bei der örtlich zuständigen Behörde eingehen muss. Ein Eingang zu den Dienstzeiten der Behörde und damit ein Abstellen auf die Kenntnisnahme ist unterdessen nicht notwendig. „Das Abstellen auf die Möglichkeit der Kenntnisnahme eines fristwahrenden Antrags durch die Bediensteten des Finanzamts würde demgegenüber auf eine Fristverkürzung hinauslaufen, da deren Dienst regelmäßig vor 24:00 Uhr endet“ (BFH v. 13. Februar 2020 – VI R 37/17, Rz. 21).

„Angesichts der eindeutigen Regelung der örtlichen Zuständigkeit in § 19 AO kommt es, anders als das FG meint, auch nicht darauf an, ob und inwieweit der Steuerpflichtige das örtlich zuständige Wohnsitzfinanzamt kannte oder kennen musste oder ob er in Folge des einheitlichen Auftretens der Landesfinanzverwaltung –hier des Landes Nordrhein-Westfalen (NRW)– davon ausgehen durfte, dass jedes Finanzamt des Landes für die in NRW wohnenden Steuerpflichtigen örtlich zuständig sei“ (BFH v. 13. Februar 2020 – VI R 37/17, Rz. 24).

Das BFH Urteil vermag unterdessen nicht zu überzeugen. Zwar ist der Ansicht des BFH zuzustimmen, dass die Klärung der örtlichen Zuständigkeit i.d.R. möglich sein dürfte. Dies gilt allerdings nicht in allen Fällen. Z.B. bei Verzug ins Ausland ergibt sich u.U. eine rechtliche Auslegung, ob ein Wohnsitz im Inland beibehalten wird. Entsprechend der rechtlichen Auslegung können sodann unterschiedliche Finanzämter zuständig sein. In diesen Fällen entfaltet das BFH Urteil eine überschießende Wirkung.

Weitere Informationen:
BFH, Urteil v. 13.02.2020 – VI R 37/17

Hinweis:
Für ausführliche Informationen zu dem Urteil lesen Sie unsere Online-Nachricht vom 02.07.2020 (für Abonnenten kostenfrei).

Verbindliche Auskunft eines unzuständigen Finanzamtes gilt

Die Finanzämter können auf Antrag verbindliche Auskünfte über die steuerliche Beurteilung von genau bestimmten, noch nicht verwirklichten Sachverhalten erteilen, wenn daran im Hinblick auf die erheblichen steuerlichen Auswirkungen ein besonderes Interesse besteht.

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Gemeinden misstrauen dem Fiskus – Schilda lässt grüßen

Gestern habe ich einen Blog-Beitrag mit dem Titel „Gebäude in Sanierungsgebieten: Fiskus misstraut den Gemeinden“ veröffentlicht. Es geht darum, dass die Finanzämter im Hinblick auf die erhöhten Abschreibungen nach § 7h EStG wieder ein eigenes Prüfungsrecht erhalten sollen. Der Fiskus misstraut hier den Gemeinden, deren Bescheinigung nach § 177 BauGB einen Grundlagenbescheid darstellt, der nach bisheriger Rechtslage nicht angezweifelt werden darf.

Mein Fazit dazu: „Es ist eine Bankrotterklärung, wenn der Gesetzgeber erklärt, dass die eine Verwaltung das Handeln einer anderen Verwaltung kontrollieren muss, weil die Verwaltung Nr. 1 in der Vergangenheit zu oft schlampig gearbeitet hat.“ Doch nun gibt es einen Schildbürgerstreich erster Güte, der genau umgekehrt wirkt: Die Gemeinden wollen ihrerseits die Finanzämter überprüfen! Sie glauben es nicht? Dann kennen Sie den Bürgermeister der Stadt Dormagen schlecht.

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Bei Gericht: Interessante Steuerstreitigkeiten im August 2019

Im sommerlichen August geht es diesmal um Schulhunde die den Werbungskostenabzug ermöglichen sollen, der Frage ob Krankheitskosten in ganz bestimmten Fällen nicht doch ohne Berücksichtigung der zumutbaren Belastung abgezogen werden dürfen und die Frage, ob das Finanzamt ganz einfach eine Zahlungsverjährung unterbrechen kann oder dafür doch ein wenig mehr zu tun ist.

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Finanzamt will doppelt kassieren – Steuerzahler muss blechen

Im (Steuer-)Recht lassen sich für jedes Problem bekanntlich mehrere Meinungen vertreten. Unübersichtlich wird es, wenn sich das Finanzamt zwischen zwei Meinungen nicht entscheiden kann und daher einfach beide gleichzeitig vertritt. Vorprogrammiert ist ein Meinungsstreit der umsonst, aber keineswegs kostenfrei ist. Weiterlesen

„Die ganz eigene Weihnachtsbotschaft der Finanzverwaltung“

Eine schöne Tradition ist der sogenannte Weihnachtsfriede der Finanzämter. Danach sollen belastende Verwaltungsakte und Mitteilungen, wie zum Beispiel die Ankündigungen von Betriebsprüfungen oder Vollstreckungsmaßnahmen, während des Weihnachtsfriedens nicht verschickt werden. Leider jedoch auch ein löchriger und bundesweit unterschiedlicher Friede.  Weiterlesen

Finanzamt will vollstrecken – Was tun?

Ist eine Steuerschuld erst einmal festgesetzt, kann man sich der Begleichung nur noch schwerlich entziehen. Anders als im Bürgerlichen Recht kann das Finanzamt ohne weiteres zur Vollstreckung greifen. Doch nicht immer ist das auch rechtmäßig. Wie also kann man sich gegen unberechtigte Vollstreckungsbemühungen wehren?

Die schlichteste Reaktionsmöglichkeit auf eine Vollstreckungsankündigung ist die freiwillige Zahlung. Wer die Möglichkeit zur Steuerentrichtung hat, schafft sich so den dringendsten Ärger schnell vom Hals. So bleibt mehr Zeit, rechtlich gegen die zugrunde liegende Festsetzung vorzugehen. Allerdings hat die Methode – neben dem Liquiditätserfordernis – auch Tücken. Nicht ganz unberechtigt hält so mancher das Finanzamt für ein Sparschwein aus Kruppstahl – ist einmal Geld drin, kommt es nie wieder heraus. Jedenfalls bei dauernder Säumigkeit oder sonstigen Steuerrückständen muss man im Zweifel tatsächlich mit den bekannten Umbuchungen rechnen. Weiterlesen