Wirecard – Kann der Abschlussprüfer eine Mitschuld tragen?

Schon in einem früheren Blog war ich der Frage nachgegangen, ob der Abschlussprüfer eine Art Sheriff ist, dessen Aufgabe es wäre, Verbrechen im Rahmen der Unternehmenstätigkeit oder Unregelmäßigkeiten im Rahmen der Rechnungslegung aufzudecken. Nun stellt sich die Frage ganz konkret vor dem Hintergrund möglicher Delikte im Zusammenhang mit Wirecard. Dort steht infrage, ob ein erheblicher Teil der Bilanzsumme aus nicht vorhandenem Treuhandvermögen bestand. Der Abschlussprüfer hat zuletzt wohl keinen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Wie aus der Presse zu erfahren war, hat Wirecard inzwischen einen Insolvenzantrag gestellt. Damit stellt sich natürlich die Frage, ob dem langjährigen Abschlussprüfer im Zusammenhang mit früher erteilten Testaten zwingend Vorwürfe zu machen sind oder ob er gar in die Haftung genommen werden könnte? Weiterlesen

Abschlussprüfer und Financial Crime

Von Fachfremden wird immer wieder erwartet, der Abschlussprüfer sei eine Art Sheriff, dessen Aufgabe es sei, Verbrechen im Rahmen der Unternehmenstätigkeit oder Unregelmäßigkeiten im Rahmen der Rechnungslegung aufzudecken. Weit gefehlt: Diese Aufgabe steht nicht im Hauptfokus. Dennoch kann sich der Abschlussprüfer auch nicht einfach darauf zurückziehen, dass die Aufdeckung von Finanzkriminalität ihn gar nichts anginge. Mit der Rolle des Abschlussprüfers im Zusammenhang mit Finanzkriminalität hat sich nun Accountancy Europe (früher FEE), die privatwirtschaftliche Organisation der Wirtschaftsprüfer auf europäischer Ebene, in einem Informationspapier und FAQ´s befasst (siehe unten unter weiterführende Informationen). Weiterlesen

Die Erwartungslücke? – Einige Gedanken anlässlich des AReG und der Presse-Berichterstattung über Banken

Erstaunlich ist neben einer kaum erkennbar gewordenen Diskussion der Rolle von Abschlussprüfern im Zusammenhang mit der sog. „Finanzkrise“ auch die nicht sichtbare Erörterung der Rolle der Abschlussprüfer bei in der Presse ausführlich thematisierten vorgeblichen Verfehlungen durch Banken (-Mitarbeiter). Zu lesen war beispielsweise von Vorwürfen und teils Sanktionierung wegen Zinsmanipulationen, Devisenkursmanipulationen, Übervorteilung von Kunden im Zusammenhang mit komplexen Derivategeschäften, Verwicklung in steuerliche Karussellgeschäfte oder von der Drängung von Kunden in die Insolvenz in Verbindung mit dem Vorwurf eines Prozessbetrugs. In Zusammenhang mit der Bilanzierung wird hier teils von sog. „Rechtsrisiken“ gesprochen. Hat denn in den einschlägigen Fällen jeweils der Abschlussprüfer versagt? Weiterlesen