EuGH dehnt Steuerbefreiung für Bildungsleistungen weiter aus

Vor wenigen Tagen hat der Europäische Gerichtshof die mit Spannung erwartete Entscheidung in der Rechtssache Brockenhurst veröffentlicht. Dort stellte sich die Frage, ob die Mehrwertsteuerbefreiung für Bildungsleistungen auch die Umsätze eines Lehrrestaurants umfassen kann. Anders als die Generalanwältin halten die Richter das für möglich.

Das College ist eine höhere Bildungseinrichtung, die Lehrgänge über Gastronomie, Gastgewerbe und darstellende Künste anbietet. Damit die Studenten dieser Lehrgänge Kenntnisse unter praxisnahen Bedingungen erwerben können, betreibt das College durch Studenten und unter der Aufsicht ihrer Tutoren ein Restaurant, wobei sich diese Angebote an Personen außerhalb der Bildungseinrichtung richten. Das Restaurant ist einem eingeschränkten Publikum zugänglich, welches sich aus Personen zusammensetzt, die sich für die vom College organisierten Veranstaltungen interessieren könnten. Diese Personen sind in einer Datenbank erfasst, damit sie durch einen Newsletter über diese Veranstaltungen auf dem Laufenden gehalten werden. Weiterlesen

Fällt wirklich das Berufsrecht für deutsche Steuerberater?

Es ist bereits durch die Presse gegangen: Nach Ansicht des Generalanwalts am EuGH ist es europarechtswidrig, wenn eine in einem anderen EU-Mitgliedstaat niedergelassene Steuerberatungsgesellschaft nicht für Mandanten in Deutschland tätig werden darf. Deutschland verstoße damit gegen den freien Dienstleistungsverkehr (EuGH, Schlussanträge v. 1.10.2015 in der Rs. C-342/14). Der Generalanwalt stößt sich insbesondere daran, dass  § 4 StBerG ohnehin eine große Zahl von Personen aufzählt, die zur geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen befugt sind, ohne über eine entsprechende Berufsqualifikation zu verfügen (z.B. Notare, Patentanwälte, Vermögensverwalter, Lohnsteuerhilfevereine). Weiterlesen

Generalanwalt zerpflückt UStG-Organschaft – eine erste Einschätzung

Als ich mich vor Jahren erstmalig wissenschaftlich mit einem steuerrechtlichen Thema auseinandersetze, drehte sich alles um die umsatzsteuerliche Organschaft. Seither liegt mir § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG auch ohne die allerhöchste Praxisrelevanz besonders am Herzen (siehe auch Drei kleine Bitten an den Umsatzsteuergesetzgeber). Gestern trafen nun wieder einmal Neuigkeiten aus Luxemburg ein. Und was für welche. Weiterlesen