UnHappy Meal – Wie Fast-Food-Ketten ihre Umsatzsteuer schönen (Teil 1)

Hieressen oder Mitnehmen? Der Klassiker jeder ersten Umsatzsteuervorlesung. Etwas kniffliger wird die Frage nach dem Steuersatz – 7 % beim Mitnehmen, 19 % für das Essen vor Ort – bei Menüs zum Mitnehmen. Dann nämlich ist der 19 %-ige Getränkeanteil zu berechnen. Hieressen oder Mitnehmen 2.0 sozusagen. Die großen Fast-Food-Anbieter rechnen jedenfalls steueroptimiert. Weiterlesen