Neues BMF-Schreiben zu PV-Anlagen: Echte Vereinfachung oder Irreführung der Steuerpflichtigen?

Das BMF hat Anfang Juni eine Vereinfachung für Betreiber kleiner PV-Anlagen bis 10 kW sowie für Betreiber kleinerer Blockheizkraftwerke erlassen: Für solche Anlagen ist auf schriftlichen Antrag aus Vereinfachungsgründen ohne weitere Prüfung in allen offenen Veranlagungszeiträumen zu unterstellen, dass diese nicht mit Gewinnerzielungsabsicht betrieben werden.

Bei ihnen liegt grundsätzlich eine steuerlich unbeachtliche Liebhaberei vor. Der Antrag wirkt auch für die Folgejahre. Damit müssen die Antragsteller keine Gewinnermittlung, keine Anlage EÜR und keine Anlage G erstellen. Das wird durchaus viele Betreiber erfreuen, den einen oder anderen Steuerberater vielleicht weniger. Die genauen Voraussetzungen für die Nutzung der Vereinfachungsregelung können Betroffene dem BMF-Schreiben vom 2.6.2021 (IV C 6 – S 2240/19/10006 :006) entnehmen.

Mich irritiert an dem BMF-Schreiben aber folgender Punkt: Weiterlesen

Auslaufen der Einspeisevergütung: Neuorientierung für „alte“ Photovoltaikanlagen

Zäsur für „Altanlagen“

Photovoltaikanlagen, die im Kalenderjahr 2001 in Betrieb genommen wurde, erreichen im nächsten Jahr das Ende der für einen Zeitraum von 20 Jahren garantierten Einspeisevergütung. Auch bereits vor 2001 wurden Photovoltaikanlagen in Betrieb gesetzt, aber eine größere Anzahl der Inbetriebnahmen – und damit eine höhere Relevanz des Auslaufens in 2021 – war erst im Jahr 2001 zu verzeichnen.

Wie geht es anschließend für diese „Altanlagen“ weiter? Eine Frage, die sich die Anlagenbetreiber auch steuerlich stellen müssen. Weiterlesen

Recherchekosten für Biografie – Liebhaberei oder Gewinnerzielungsabsicht?

Nebentätigkeiten, mit denen auf Dauer Verluste eingefahren werden, wertet das Finanzamt gerne als Liebhaberei. Erforderlich ist also eine Gewinnerzielungsabsicht, d.h. über mehrere Jahre hinweg muss als Ergebnis eine „schwarze“ Zahl stehen. Besonders schwierig ist die Prüfung oder – je nach Sichtweise – die Glaubhaftmachung einer Gewinnerzielungsabsicht bei Künstlern. Viele erwirtschaften niemals Gewinne, andere erst nach Jahren. Oder erst die Erben können sich über Gewinne freuen.

Urteil des FG Rheinland-Pfalz

Kürzlich hat das FG Rheinland-Pfalz entschieden, dass ein Steuerpflichtiger, der an einer Biografie über das Leben und Wirken seines Vaters arbeitet, aber sonst nicht weiter schriftstellerisch tätig ist bzw. werden möchte, keine Gewinnerzielungsabsicht hat und die Kosten seiner Recherchen daher nicht steuerlich absetzen kann (Urteil vom 18.9.2019, 3 K 2083/18).

Der Sachverhalt

Der Vater des Klägers war vor und nach dem Zweiten Weltkrieg u.a. als Schauspieler, Regisseur und Filmeditor tätig. Der Kläger arbeitete an seiner Biografie und machte den ihm ab dem Jahr 2011 für Recherchearbeiten entstandenen Aufwand (bis 2016 waren dies rund 20.500 EUR) als Verluste steuerlich geltend. Das Finanzamt erkannt die Verluste nicht an.

Begründung

Bei Schriftstellern – so das Gericht – sei zwar zu berücksichtigen, dass sich ähnlich wie bei Künstlern positive Einkünfte vielfach erst nach einer längeren Anlaufzeit erzielen ließen. Anlaufverluste seien jedoch dann steuerrechtlich nicht anzuerkennen, wenn eindeutig feststehe, dass der Steuerpflichtige von vornherein nicht willens oder in der Lage sei, nachhaltige Gewinne zu erzielen. Dies sei hier der Fall. Es bestünden zwar keine Zweifel daran, dass der Kläger seit 1993 das Leben und berufliche Wirken seines Vaters erforsche. Die Recherchen würden allerdings offensichtlich nicht in ein wirtschaftlich verwertbares Buch münden. Nach Würdigung aller Umstände komme das Gericht daher zu dem Ergebnis, dass der Kläger vor allem aus persönlichen Gründen und Neigungen bzw. aus eigenem Interesse am Leben seines Vaters recherchiert habe.

Weitere Informationen:

Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil v. 18.09.2019 – 3 K 2083/18

Bei Gericht: Interessante Steuerstreitigkeiten im März 2019

Wie gewohnt drei ausgewählte Verfahren, die ganz aktuell anhängig geworden sind. Diesmal geht es um eine Verfassungsbeschwerde gegen die gewerbesteuerliche Hinzurechnung von Miet- und Pachtzinsen, der Abgrenzung eines gewerblichen Betriebs oder einem hobbymäßigem Verkauf von Gegenständen auf eBay und der Frage, ob wirklich für jedes Dienstfahrzeug, welches privat genutzt werden kann, ein geldwerter Vorteil versteuert werden muss. Weiterlesen

Verlustanerkennung trotz negativer Ertragsprognose

Kann die Gewinnerzielungsabsicht nicht mittels einer Ertragsprognose mit positivem Ergebnis untermauert werden, ist es dennoch falsch die Verlusttätigkeit direkt bei der Liebhaberei einzusortieren, wie aktuell ein rechtskräftiges Urteil des FG Baden-Württemberg zeigt.  Weiterlesen

Aktuelles zu Photovoltaikanlagen I – Berücksichtigung von Verlusten bei negativer Gewinnprognose

„In der Kürze liegt die Würze.“ – Manchmal aber auch das Missverständnis.

Das FG Baden-Württemberg führt in einer Pressemitteilung zum Urteil vom 9. Februar 2017 (Az. 1 K 841/15) aus, dass Verluste aus dem Betrieb einer Photovoltaikanlage auch bei negativer Gewinnprognose steuerlich anzuerkennen sein können.

Diese Aussage erscheint weitreichend – und stellt verlockend so manche Streitbeilegung im Rechtsbehelfsverfahren mit der Finanzverwaltung in Aussicht.

Es lohnt sich jedoch, das Urteil im Detail nachzuvollziehen.

Vorwarnung: Für den steuerlichen Berater ist (nur) Enttäuschung vorprogrammiert.

Denn die Pressemitteilung kann nicht wirklich halten, was sie zunächst verspricht…

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