Latente Steuern bei der Leasingbilanzierung nach IFRS 16

Vor wenigen Tagen hat der IASB eine Änderung von IAS 12, des Standards zu latenten Steuern, beschlossen. Dabei ging es unter anderem um latente Steuern aus Leasingverhältnissen. Wie ich bereits in früheren Blogs erläutert hatte, bucht der Leasingnehmer bei Leasingverhältnissen nach IFRS 16 grundsätzlich eine Leasingverbindlichkeit zum Barwert der Leasingverpflichtung und ein Recht zur Nutzung des Leasingobjekts ein. Der Wert des Nutzungsrechts leitet sich aus dem Wert der Leasingverbindlichkeit ab, kann jedoch etwa durch anfängliche Leasingzahlung vor Beginn der Leasinglaufzeit oder auch durch direkt dem Leasingverhältnis zurechenbare Kosten des Leasingnehmers modifiziert werden. Das Nutzungsrecht wird über die Leasinglaufzeit abgeschrieben und die Leasingverbindlichkeit durch den Tilgungsanteil in der Leasingrate vermindert.

Diese Vorgehensweise wird regelmäßig nicht der steuerlichen Bilanzierung entsprechen. Fraglich war, welche Konsequenzen sich für die latenten Steuern nach IAS 12 ergeben. Das gilt vor allem vor dem Hintergrund, dass IAS 12 einige Ausnahmen von der Pflicht zur Bildung latenter Steuern vorsieht, u.a. für Fälle der Ersteinbuchung von Vermögenswerten und Schulden außerhalb eines Unternehmenszusammenschlusses. Weiterlesen

Serie: „Prüfungsschwerpunkte der DPR unter der Lupe“ (4/6): Leasing nach IFRS 16

IFRS 16, der relativ neue Leasing-Standard: In den vergangenen Abschlüssen hat er bei einigen Unternehmen für einen massiven Arbeitsaufwand gesorgt. Dies mag einer der Gründe gewesen sein, warum kaum ein Unternehmen die neuen Vorschriften bereits frühzeitig freiwillig angewendet hat. Das Ziel der Reform? Mehr Transparenz in den Bilanzen und weniger Möglichkeiten für Bilanzkosmetik. Ziel erreicht? Weit gefehlt. Die Corona-Pandemie sorgt gleich in den ersten Anwendungsjahren für weitere Komplexität. Kein Wunder also, dass Leasingverhältnisse erneut zu den Prüfungsschwerpunkten zählen.

Leasingverhältnisse in der Corona-Pandemie

Durch den mehrwöchigen Lockdown im Jahr 2020 haben einige Unternehmen mit ihren Vermietern Mieterleichterungen vereinbart, um ihre Liquidität zu sichern und einen Engpass vorzubeugen. Sofern Unternehmen von Erleichterungen profitiert haben, bedarf dies der Angabe im Abschluss. Ebenso müssen Leasinggeber ihre gewährten Mietzugeständnisse im Abschluss offenlegen.

Dabei müssen die folgenden Angaben gemacht werden: Weiterlesen

Verkauf eines Tochterunternehmens als Sale-Leaseback nach IFRS 16 – Update

Bereits in früheren Blogs hatte ich einen Überblick zum neuen Leasingstandard IFRS 16 und seinen Auswirkungen sowie einigen Anwendungsvoraussetzungen gegeben. Besondere Regelungen enthält der Standard für Sale-Leaseback-Gestaltungen. Jüngst war die Frage zu klären, wie es sich auswirkt, wenn man nicht einen Vermögenswert verkauft und zurückmietet, sondern als Konzernmutterunternehmen die Anteile an einem Tochterunternehmen veräußert, das einen Vermögenswert hält, und dann den Vermögenswert zurückleast.

Das Interpretationskomitee IFRIC hatte sich mit einem derartigen Fall zu befassen und hat ihn im Rahmen einer vorläufigen Agenda-Entscheidung zunächst schulbuchmäßig gelöst. Weiterlesen

Alle Jahre wieder – die Prüfungsschwerpunkte der DPR sind da

Wie immer werden in der ersten November-Hälfte die Prüfungsschwerpunkte der DPR für das Folgejahr bekannt gegeben. Die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung e.V. stand seit der Gründung noch nie so in der Kritik wie derzeit. Daher richten sich alle Augen auf sie.

Wie die Veröffentlichung der Prüfungsschwerpunkte zeigt, spielt die Corona-Pandemie und die Auswirkungen auf die Geschäftsberichte der Unternehmen eine wichtige Rolle. Der Dauerbrenner Goodwill ist dieses Mal nicht dabei: Da jedoch die Wertminderungen nach IAS 36 einer der Prüfungsschwerpunkte ist, spielen Abschreibungen des Goodwills nun doch eine Rolle. Weiterlesen

Laufzeit eines Leasingverhältnisses nach IFRS 16 – Immer wieder neue Fragen

Die neue Leasingbilanzierung nach IFRS 16 löst nicht unerwartet viele Anwendungsfragen aus. Von erheblicher Bedeutung für die Bilanzierung ist dabei die Bestimmung der Leasinglaufzeit. Zur Erinnerung: Der Leasingnehmer entscheidet nach den neuen Regelungen nicht mehr, ob er wirtschaftlicher Eigentümer des Leasingobjekts ist. Stattdessen bilanziert er in der Regel ein Nutzungsrecht („right-of-use“) am Leasingobjekt im Umfang seiner vertraglichen Ansprüche und eine Leasingverbindlichkeit. Die Bewertung erfolgt auf Basis des Barwertes der Leasingraten. Je länger die Leasinglaufzeit ist, umso höher wird der Barwert.

Zur grundlegenden Bestimmung der Leasinglaufzeit hatte ich bereits in einem früheren Blog Stellung genommen. Zur Bestimmung der zu berücksichtigenden Leasinglaufzeit waren einige Fragen an das Interpretationskomitee IFRIC herangetragen worden. Diese betreffen die Fragen nach der Bedeutung von Strafen sowie von Mietereinbauten für die Bestimmung der Leasinglaufzeit. Weiterlesen

Kann man ein Schiff leasen? – Es kommt darauf an wie!

Bereits in früheren Blogs hatte ich einen Überblick zum neuen Leasingstandard IFRS 16 und seinen Auswirkungen sowie einigen Anwendungsvoraussetzungen gegeben. Einem Blog (Wann ist ein Lease ein Lease) hatte ich dabei der Frage gewidmet, unter welchen Voraussetzungen ein Leasingverhältnis vorliegt und damit die Regelungen des IFRS 16 anzuwenden sind.

Danach erfolgt beim Leasingnehmer grundsätzlich die Abbildung eines Nutzungsrechts und einer Leasingverbindlichkeit. Jüngst hatte das Interpretationskomitee des IASB für einen besonderen Fall zu entscheiden, ob ein Leasingverhältnis vorliegt. Im Übrigen sollte man als reiner HGB-Bilanzierer nicht leichtfertig abwinken, weil es einen doch nichts angeht, wie nach IFRS 16 zu bilanzieren ist. Es wird möglicherweise nur eine Frage der Zeit sein, bis das sogenannte right of use-Konzept auch handelsbilanziell Anwendung findet. Bereits in der StuB 2011, S. 523 ff., hatten wir die Übertragbarkeit des Konzepts schon mit positivem Ergebnis geprüft. Weiterlesen

Cloudlösungen und Rechnungslegung

In der Realität finden sich unterschiedliche Modelle der Cloudnutzung. Bekannt sind die Varianten Infrastructure as a Service (IaaS), Platform as a Service (PaaS) und Software as a Service (SaaS). Gerade beim letzten Fall ergeben sich neue Fragen der Softwarebilanzierung gegenüber der beim Softwarenutzer (Kunden) lokal installierten Software. Das IFRIC IC hat sich dabei Gedanken um die bilanziellen Folgen gemacht. Weiterlesen

Was kommt im Jahr 2020 auf die Rechnungsleger zu?

Die letzten Jahre waren geprägt von einigen Neuregelungen in der Rechnungslegung gerade nach IFRS. Dabei sind etwa die inzwischen anwendungspflichtigen Standards IFRS 9 zu Finanzinstrumenten, IFRS 15 zur Erlöserfassung und IFRS 16 zum Leasing zu nennen. Die Neuregelungen haben einen erheblichen Anpassungsdruck und selbstverständlich auch erhöhte Fehlerrisiken aus der Umstellung erzeugt. Gerade zu IFRS 15 und IFRS 16 hatte ich einige Grundsatz- und Detailfragen im Rahmen des Blogs versucht zu klären. Was sind die neuen Themen nach IFRS und HGB für das auf uns zukommende Jahr 2020? Weiterlesen

Nichtleasingkomponenten beim Leasingnehmer nach IFRS 16

Bereits in vorlaufenden Blogs hatte ich mich mit Fragen der neuen Leasingbilanzierung nach IFRS 16 befasst. Zur Erinnerung: Der Leasingnehmer entscheidet nach den neuen Regelungen nicht mehr, ob er wirtschaftlicher Eigentümer des Leasingobjekts ist. Stattdessen bilanziert er in der Regel ein Nutzungsrecht („right-of-use“) am Leasingobjekt im Umfang seiner vertraglichen Ansprüche. Bilanzierungsobjekt ist nicht das Leasingobjekt, sondern das Recht zur Nutzung des Leasingobjekts. Die Serie zu IFRS 16 in lockerer Folge will ich heute mit der Frage fortsetzen, wie mit einem Vertrag umzugehen ist, der neben der Nutzungskomponente weitere Nichtleasingleistungen enthält. Weiterlesen

Grunddienstbarkeiten nach IFRS 16 – IFRIC Agenda-Entscheidung

Mit IFRS 16 hat der IASB ein neues Konzept zur Leasingbilanzierung beim Leasingnehmer eingeführt. Danach bilanziert der Leasingnehmer grundsätzlich das Leasingverhältnis als schwebendes Geschäft, indem er ein Nutzungsrecht aktiviert und die Verpflichtung zur Zahlung der Leasingraten passiviert. Zum Konzept und einigen Detailfragen hatte ich schon verschiedentlich Blogs verfasst (siehe unten). Mit der praktischen Anwendung des neuen Nutzungsrechtekonzepts tauchen immer wieder neue Fragen auf, die teils an das IFRIC, das Interpretationskomitee zu den IFRS, herangetragen werden. Jüngst hat sich IFRIC mit der Frage der Abbildung einer Grunddienstbarkeit als Leasingverhältnis befasst. Weiterlesen