Sorgenkind Goodwill: Es soll einfacher und transparenter werden

Änderungsvorschläge des IASB zum Werthaltigkeitstest

In diesem Jahr feiert der Goodwill ein Jubiläum: Seit zwanzig Jahren wird er nach IFRS nicht mehr planmäßig abgeschrieben. Die Rückkehr zur planmäßigen Abschreibung wurde in den letzten Jahren kontrovers diskutiert, hat sich aber nicht durchgesetzt. Das Problem? In den IFRS-Bilanzen haben sich seither die Buchwerte der Firmenwerte drastisch erhöht. Dennoch wird es keine Rückkehr zur planmäßigen Abschreibung geben, wie das IASB in dem neuesten Exposure Draft zur Überarbeitung des Goodwills erneut bestätigte.

Das Ziel der vorgeschlagenen Änderungen? Sie sollen den Bedenken Rechnung tragen, dass Wertminderungen manchmal zu spät erkannt werden. Und wieso gibt es nun einen neuen Entwurf des IASB zum Thema Goodwill? Die vorgeschlagenen Änderungen von IAS 36 sollen den Werthaltigkeitstest der Firmenwerte sowohl verbessern als auch vereinfachen. Keine leichte Aufgabe. Weiterlesen

Das ewige Sorgenkind Goodwill: Empfehlungen zu mehr Transparenz – (k)eine Lösung aller Probleme?

Der Goodwill, auch als Geschäfts- oder Firmenwert bezeichnet. Ein absoluter Dauerbrenner. Seit zwanzig Jahren wird er in den IFRS-Bilanzen nicht mehr jährlich abgeschrieben. Die Rückkehr zur planmäßigen Abschreibung wurde in den letzten Jahren zwar diskutiert, hat sich aber schlussendlich nicht durchgesetzt.

Wieso Sorgenkind? Bei der Durchführung des Werthaltigkeitstests beeinflussen getroffene Annahmen des Managements, ob und inwieweit Wertkorrekturen vorgenommen werden müssen. Bei besonders optimistischen Annahmen können Wertminderungen vermieden werden. Wertminderungen verringern die Profitabilität und wirken sich negativ auf Leistungskennzahlen aus. Dies birgt das Risiko, dass Wertminderungen nicht immer angemessen und rechtzeitig erfasst werden („too little, too late“). Steigende Diskontierungszinssäte und eine Verschlechterung der Umsatz- und Gewinnprognosen tragen zu einem steigenden Risiko von Wertminderungen der Firmenwerte bei. Hohe Wertkorrekturen wie bei Lanxess, sind (noch) die Ausnahme.

Und nun? Gibt es Empfehlungen zur Bilanzierung von Firmenwerten für Abschlussersteller, Prüfungsausschüsse und externe Prüfer. Wer die Empfehlungen veröffentlicht hat und welche Vorschläge gemacht werden, lesen Sie in diesem Beitrag. Weiterlesen

Serie Risiko Bilanz – wo man genauer hinschauen sollte: Immobilienbewertung in den IFRS-Bilanzen

Tabellensalat für Zahlenfreunde im Vonovia-Abschluss

Es ist soweit: Die ersten Bilanzen von Immobilienkonzernen schrumpfen zusammen wie ein Luftballon, der ein Loch hat. Nun gut, einen Unterschied gibt es: Der Luftballon kann die ganze Luft verlieren, bei den Immobilien wird sie nicht ganz rausgelassen.

Über die Problematik der hohen Immobilienwerte in den IFRS-Bilanzen habe ich schon mehrfach berichtet. Nun realisieren sich diese Risiken in den Zahlen: Vonovia musste das Immobilienportfolio um knapp 11 Mrd. € nach unten korrigieren, die Deutsche Wohnen um knapp 4 Mrd. €. Das beschert den beiden Immobilienriesen Milliardenverluste.

Das Problem in den IFRS-Bilanzen

Steigende Immobilienwerte hatten in der Vergangenheit für hohe Gewinne gesorgt. Das dreht sich jetzt um: Sinkende Immobilienwerte bescheren nunmehr nicht nur Vonovia und der Deutsche Wohnen hohe Verluste. Weiterlesen

Serie Risiko Bilanz – wo man genauer hinschauen sollte: Warum Lanxess eine halbe Milliarde abschreiben musste und dennoch „Glück“ hatte

Abschreibungen bei Firmenwerten

Aufregende Zeiten. In den Bilanzen der Unternehmen ist einiges los. Aus Unternehmenssicht häufig nicht erfreulich, aus meiner Sicht als Referentin und Autorin eine Fülle an Praxisbeispielen. Eine spannende Frage: Platzt nun die Zeitbombe Goodwill in den IFRS-Bilanzen? Zumindest beim MDAX-Konzern Lanxess wurde einiges an Luft rausgelassen. Eine halbe Milliarde, um genau zu sein.

Droht auch anderen Konzernen das Gleiche wie Lanxess? Inzwischen sind schon zahlreiche Berichte der großen börsennotierten Unternehmen veröffentlicht. Derzeit sieht es nicht danach aus. Doch Achtung: Es gibt Spielräume, um eine drohende Abschreibung – zumindest vorübergehend – zu verhindern. Worauf man achten sollte? Das schauen wir uns genauer an. Weiterlesen

Lanxess muss eine halbe Milliarde abschreiben: Platzt nun die tickende Zeit-bombe Goodwill?

Die Zeitbombe Goodwill. Schon seit vielen Jahren warne ich davor. Denn nach IFRS wird der Goodwill, der beim Unternehmenskauf entsteht, seit inzwischen zwanzig Jahren nicht mehr jährlich abgeschrieben. Die Folge? Seither schreiben viele IFRS-Bilanzierer ihren Goodwill quasi nie ab, denn dies würde bei Anlegern den Eindruck erwecken, dass der gezahlte Kaufpreis der getätigten Akquisition zu hoch war. Doch ist es unrealistisch, dass durch einen Unternehmenskauf die Vorteile dadurch mehr als 100 Jahre bestehen. Denn dies ist die vereinfacht ausgedrückte Aussage hinter der gelebten Praxis in der IFRS-Welt der letzten zwei Jahrzehnte.

Wieso Lanxess den Goodwill abschreiben muss

In der Pressemitteilung vom 27. Februar 2024 informiert Lanxess wie folgt über den Wertminderungsbedarf:

„Im Zusammenhang mit der Erstellung des Jahresabschlusses 2023 hat LANXESS einen Wertminderungsbedarf in Höhe von 413 Millionen Euro auf den Goodwill identifiziert. Die Wertminderung entfällt auf die Business Units Flavors & Fragrances und Polymer Additives und mindert den im Rahmen von Akquisitionen entstandenen Goodwill. Hintergrund der Wertminderung ist eine in Teilen schwächer als erwartete Nachfrage in den genannten Geschäftsbereichen insbesondere für die Jahre 2023 und 2024.“

Analysten rechnen damit, dass Lanxess für das letzte Geschäftsjahr einen Verlust ausweisen muss. Genaueres wird sich am 14. März zeigen: Denn dann wird der Geschäftsbericht veröffentlicht.

Lanxess informiert in der Pressemitteilung auch darüber, dass die Abschreibung nicht zu einem Abfluss an Liquidität führt. Das stimmt, denn die Kaufpreise wurden bereits in der Vergangenheit bezahlt. Doch hier will ich ergänzen: Die Abschreibung beruht nach den Angaben in der Pressemitteilung und nicht auf Änderungen von Diskontierungszinssätzen, wie dies bei manchen Unternehmen bereits in den Geschäftsberichten 2022 der Fall war (beispielsweise Grenke AG).

Der Grund für die Abschreibung der Firmenwerte bei Lanxess liegt an der schwächeren Nachfrage und diese wirkt sich wohl auf die Liquidität aus: Weniger Umsatzerlöse bedeutet schlussendlich auch weniger Geldzufluss von Kunden. Weiterlesen

Ende der Immobilienparty – Adler, Signa und Co: 2024 wird es nicht besser

Ein turbulentes Jahr auf dem Immobilienmarkt neigt sich zu Ende. Sie kennen das sicherlich: Bei einem derartig aufregenden Jahr ist man oft froh, wenn es vorbei ist. Dann sagt man sich: Nächstes Jahr wird alles besser. Für den Immobilienmarkt würde ich dies so jedoch nicht unterschreiben.

Aufgeblasene Gewinn in der Vergangenheit dank IFRS-Vorschrift

Das Erdbeben geht weiter. Die jahrelange Party ist zu Ende. Insbesondere in IFRS-Bilanzen von Immobilienkonzernen schlummerte durch die Bilanzierungsvorschriften schon seit Jahren ein großes Risiko. Leider ist man damit nur wenig auf Gehör gestoßen, wenn man darauf hingewiesen hat. Überraschend ist das, was jetzt passiert, also keinesfalls. Zur Erinnerung: Nach dieser IFRS-Vorschrift (IAS 40 zu Investment Properties)  können Immobilienkonzerne ihre Immobilien zum aktuellen Wert bewerten und diese Wertsteigerung steigern den Gewinn. Zu Liquiditätszuflüssen kommt es dadurch jedoch nicht, die Gewinne stehen nur auf dem Papier. Und dies ist bekanntlich geduldig.

Nun gut, ich muss zugeben: Dass so viele Risiken nun zeitgleich auftreten, hätte ich so vor einigen Jahren sicherlich auch nicht gedacht. Doch dass die Preise immer weiter steigen, ist unrealistisch. Und so wie in den letzten Jahren die Gewinne in den IFRS-Abschlüssen durch die steigenden Immobilienpreise aufgeblasen waren, kommt dies nun wie ein Bumerang zurück: Sinkende Immobilienpreise führen zu hohen Verlusten. Zwar wird die Liquidität auch dadurch nicht belastet, aber die immer weiter steigenden Kaufpreise wurden häufig zum Großteil mit Krediten oder Anleihen finanziert. Weiterlesen

Update Causa Adler: Ende der Party

Sinkende Immobilien-Preise bescheren Adler hohe Verluste

Endlich. Die Quartalsmitteilung der Adler Group zeigt nun deutlich die Auswirkungen der aufgeblähten IFRS-Bilanzen eines Immobilien-Konzerns. Oder anders ausgedrückt: Die Party der Wertsteigerungen ist zu Ende. Jetzt wird der Luftballon nicht mehr aufgeblasen, sondern die Luft entweicht – und zwar en masse. Was genau es damit auf sich hat? Schauen wir uns die Quartalsmitteilung zum 30.09.2022 etwas genauer an.

Wieso Adler einen Verlust von 925 Mio. € ausweist

Ein Vergleich einiger Zahlen liefert interessante Erkenntnisse. Anders als noch im Vorjahr hat Adler nun erstmals keine dreistelligen Millionenbeträge mehr als Wertsteigerungen der Immobilien ausgewiesen. Ganz im Gegenteil: Während in den ersten drei Quartalen 2021 noch eine Wertsteigerung in Höhe von 571 Mio. € ausgewiesen wurde, zeigen die Zahlen für den Vergleichszeitraum 2022 einen Verlust in Höhe von 370 Mio. €. Kurzum: Die aktuellen Werte der Immobilien in der Bilanz mussten nach unten (!) korrigiert werden. Weiterlesen

Veröffentlichung der Fehlerfeststellungen der DPR: Ohne IFRS-Kenntnisse wertlos?

Die Causa Wirecard hat schon viele Diskussionen angestoßen. Bei Gesetzesänderungen laufen diese noch auf Hochtouren. Dazu zählt unter anderem auch die Zukunft der Bilanzkontrolle in Deutschland. In diesem Beitrag möchte ich auf einen besonderen Punkt eingehen: Die bisherige Praxis der veröffentlichten Fehlerfeststellungen.

Denn diese werden bisher zwar veröffentlicht, dennoch stellt sich die entscheidende Frage, ob sie vom Kapitalmarkt, den Investoren oder sonstigen Interessierten wahrgenommen werden. Denn zu Fehlerfeststellungen findet sich kaum etwas in der Presse. Über spannende Fälle berichte ich auf meinem FINANCE-Blog „Abgeschminkt“ mit dem Ziel, die festgestellten Fehler für Nicht-Bilanzexperten verständlich machen.

Da ohnehin einige größere Reformen anstehen, ergibt sich die folgende Fragestellung: Würde es sich nicht anbieten, künftig die Fehlerfeststellungen auch in einer für Nicht-Bilanzexperten verständlichen Sprache zu veröffentlichen? Dies soll keinesfalls eine Veröffentlichung im Bundesanzeiger ersetzen. Doch haben die Fehlerfeststellungen wenig Wirkung, wenn sie in der Öffentlichkeit kaum wahrgenommen werden.

Sicherlich kann nicht jeder Privatanleger Bilanzexperte werden. Doch ist die Aktienkultur in Deutschland ohnehin schon sehr schwach. Der Causa Wirecard und der damit verbundene Verlust vieler Anleger trägt auch nicht zu einer Besserung bei. Ganz im Gegenteil sogar. Um die Anleger mit besserem Know-how auszustatten, gibt es einiges zu tun. Dazu zählten unter anderem ein Schulfach Finanzwissen sowie Verbesserung der Möglichkeiten zum Aufbau von entsprechendem Wissen für Erwachsene. Das Interesse ist vorhanden, so meine Erfahrung. Dies zeigen die Rückmeldungen zu meinen Beiträgen.

Die zusätzliche Veröffentlichung der Fehlerfeststellung in verständlicher Sprache ist sicherlich nur ein kleines Teilchen in diesem großen Puzzle. Doch würde sie auch zu mehr Transparenz beitragen. Zumindest ein kleines bisschen.

Weitere Informationen:
BMF: Ent­wurf ei­nes Ge­set­zes zur Stär­kung der Fi­nanz­mark­tin­te­gri­tät (FISG)

APAS, DPR und Co: Der Stress mit dem Goodwill geht erst los

Die Party könnte wegen Corona bald vorbei sein

Der Goodwill ist ein Dauerbrenner – vor allem in diesem Jahr: Während der Diskussion der Wiedereinführung der planmäßigen Abschreibung des Goodwills hat Corona für Ärger gesorgt, denn je schlimmer die Wirtschaftskrise wird, desto eher drohen außerplanmäßige Abschreibungen des Goodwills, zumindest nach IFRS. Die Bilanzen der DAX-Konzerne wurden seit 2004 ordentlich aufgepumpt: Wegfall der planmäßigen Abschreibung des Goodwills, langanhaltende Niedrigzinsphase und Shopping von Unternehmen. Weiterlesen

Die Wesentlichkeit in IFRS-Abschlüssen

Rechnungsleger wie Abschlussprüfer haben regelmäßig mit der Frage zu kämpfen, was Wesentlichkeit bedeutet. Einerseits gilt der Grundsatz der Wesentlichkeit für die Erstellung des Abschlusses (F.2.11, IAS 1.29 ff.). Andererseits ist bei der Beurteilung von Fehlern eine Einschätzung ihrer Wesentlichkeit von Bedeutung (IAS 8.5, .42).

Mit dem IFRS Practice Statement 2 soll den Anwendern mehr Hilfestellung bei der Abgrenzung wesentlicher von unwesentlichen Sachverhalten im Einzelfall gegeben werden. Wesentlichkeit kann dabei sowohl eine quantitative als auch eine qualitative Dimension haben. Weiterlesen