Immaterielle Güter und Know-how-Richtlinie

Die Bilanzierung von immateriellen Gütern ist ein wichtiges Diskussionsfeld. Die sogenannten weichen Faktoren stellen einen, wenn nicht gar den wesentlichen Teil des Erfolgspotenzials unserer Wirtschaft und Gesellschaft dar. Gerade mit diesen Gütern hat die Bilanzierung aber zu kämpfen, weil sie so wenig griffig sind. Das fängt bei der Frage an, ob ein immaterielles Gut überhaupt vorliegt, setzt sich mit der Entscheidung über die Bilanzierung und Bewertung fort. Ausweis und Erläuterungen sind weitere Problemfelder. Weiterlesen

Diensterfindung – Wer erfindet etwas?

Die Frage, ob ein immaterielles Anlagegut erworben oder selbst geschaffen wurde, ist in Grenzfällen genauso schwierig zu beantworten wie sie bedeutsam sein kann. Handelsbilanziell kommt der Frage Bedeutung zu, weil für erworbene immaterielle Anlagegüter eine Aktivierungspflicht, hingegen für selbst geschaffene ein Aktivierungswahlrecht besteht (§ 246 Abs. 1, § 248 Abs. 2 HGB). Steuerlich besteht eine Aktivierungspflicht nur bei entgeltlichem Erwerb, wohingegen ansonsten ein Aktivierungsverbot vorliegt (§ 5 Abs. 2 EStG). Bei Diensterfindungen wird schon länger darüber gestritten, ob ein (entgeltlicher) Erwerb durch den Arbeitgeber vorliegt, wenn dieser eine Erfindung seines Arbeitnehmers im Rahmen des Gesetzes über Arbeitnehmererfindungen an sich zieht. Weiterlesen

BilRUG – Hauruck: Willkürabschreibung ohne Vorsicht

Willkommener Aufhänger für meinen ersten Beitrag ist das Gesetzgebungsverfahren für ein Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz. Es dient der bis zum 20. Juli 2015 vorzunehmenden Umsetzung der Richtlinie in deutsches Recht. Praxis wie Forschung sind von dem Umsetzungspaket mit zahlreichen Einzelaspekten gleichermaßen betroffen. Weiterlesen