Serie Risiko Bilanz – wo man genauer hinschauen sollte: Immobilienbewertung in den IFRS-Bilanzen

Tabellensalat für Zahlenfreunde im Vonovia-Abschluss

Es ist soweit: Die ersten Bilanzen von Immobilienkonzernen schrumpfen zusammen wie ein Luftballon, der ein Loch hat. Nun gut, einen Unterschied gibt es: Der Luftballon kann die ganze Luft verlieren, bei den Immobilien wird sie nicht ganz rausgelassen.

Über die Problematik der hohen Immobilienwerte in den IFRS-Bilanzen habe ich schon mehrfach berichtet. Nun realisieren sich diese Risiken in den Zahlen: Vonovia musste das Immobilienportfolio um knapp 11 Mrd. € nach unten korrigieren, die Deutsche Wohnen um knapp 4 Mrd. €. Das beschert den beiden Immobilienriesen Milliardenverluste.

Das Problem in den IFRS-Bilanzen

Steigende Immobilienwerte hatten in der Vergangenheit für hohe Gewinne gesorgt. Das dreht sich jetzt um: Sinkende Immobilienwerte bescheren nunmehr nicht nur Vonovia und der Deutsche Wohnen hohe Verluste. Weiterlesen

Causa Signa: Immobilienbewertung à la Benko verhinderte Verluste

Signa Prime erzielte hohe Gewinne. Zumindest auf dem Papier betrugen diese zwischen 2017 und 2021 3,4 Mrd. €. Wieso Papiergewinne? Dem Konzern ist kein Geld in dieser Höhe zugeflossen. Die Immobilien haben einfach an Wert gewonnen. Um 4 Mrd. €, um genau zu sein. Das Wachstum des Immobilienwertes von Signa war außergewöhnlich hoch. Da wäre sicherlich Skepsis angebracht gewesen.

Dabei hat Signa sich einfach an der Trickkiste bedient. Denn ein genauerer Blick zeigt: Die Zinszahlungen und Dividenden (insgesamt 1,9 Mrd. €) überstiegen in diesem Zeitraum die erzielten Mieteinnahmen (1,6 Mrd. €). Ohne die Papiergewinne durch die steigenden Immobilienwerte hätte der Konzern also Verluste erzielt. Die aktuelle Insolvenzwelle des Signa Imperiums zeigt, dass dies alles andere als nachhaltig war. Geschweige denn liquiditätssichernd.

Wozu das Ganze? Und vor allem: Wie ist es dem Konzern gelungen, solche hohen Gewinne auf dem Papier zu produzieren? Schauen wir uns das Ganze genauer an. Weiterlesen

Bayern macht Ernst: Verfassungsklage in Sachen „Erbschaftsteuer“ kommt

Mit dem Jahressteuergesetz 2022 hat der Gesetzgeber die Grundlagen für die Ermittlung der erbschaftsteuerlichen Grundstückswerte angepasst.  So hat er die Ermittlung und Anwendung der so genannten Liegenschaftszinssätze sowie der Bewirtschaftungskosten geändert und auch Regionalfaktoren eingeführt, mit denen der Unterschied zwischen dem bundesdurchschnittlichen und dem regionalen Baukostenniveau berücksichtigt werden soll.

Man kann sich darüber streiten, ob die Änderungen zwingend erforderlich waren, um realitätsnahe Grundstückswerte zu ermitteln oder ob es eine Steuererhöhung durch die Hintertür ist. Jedenfalls wird sich die Erbschaft- oder Schenkungsteuer bei der Übertagung von Immobilien nun in vielen Fällen erhöhen.

Die Bayerische Landesregierung hatte sich – zur Abmilderung der steuerlichen Auswirkungen – für eine Erhöhung der erbschaft- und schenkungsteuerlichen Freibeträge eingesetzt, ist mit ihrem Antrag aber im Bundesrat gescheitert. Albert Füracker, Staatsminister der Finanzen und für Heimat in Bayern, hat daher unmittelbar nach der Verabschiedung des Jahressteuergesetzes 2022 angekündigt: „Bayern zieht für höhere Freibeträge vor das Bundesverfassungsgericht / Anhebung der persönlichen Erbschaftsteuer-Freibeträge dringend geboten / Staatsregierung stellt Antrag auf abstrakte Normenkontrolle “ (Quelle: Pressemitteilung Nr. 425 vom 22.12.2022, Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat).

Ich habe nun unmittelbar beim Ministerium nachgefragt, ob der Antrag tatsächlich gestellt wird und dankenswerterweise sehr kurzfristig folgende Antwort erhalten: Weiterlesen

Anforderungen des Finanzamts an ein Immobiliengutachten

Um Überbewertungen zu vermeiden, eröffnet § 198 BewG dem Steuerpflichtigen die Möglichkeit, von den gesetzlich vorgeschriebenen steuerlichen Bewertungsmethoden abzuweichen und einen niedrigeren Wert nachzuweisen. Die Vorschrift wird als so genannte „Öffnungsklausel“ bezeichnet.  Weiterlesen

Bei Gericht: Interessante Steuerstreite im April 2016

Hier der Überblick über ausgewählte anhängige Verfahren im April 2016, die für zahlreiche Steuerpflichtige von Interesse ein können. Obwohl nach der letzten Veröffentlichung des BFH nur 15 Verfahren neu anhängig geworden sind, sind auch diesem Monat mindestens die folgenden drei für viele Leute interessant:  Weiterlesen