Gegenseitiger Ausschluss von Kammeraufgaben?

Im Rahmen einer Auseinandersetzung aus Anlass einer sofortigen Kündigung durch den Auftraggeber nach § 627 BGB gab es Streit um die Herausgabe von Unterlagen, die mit Hinweis auf eine angebliche Restlaufzeit des Vertrages noch über den Zeitpunkt der Kündigung hinaus bis zum Jahresende und mit angeblichen Honorarrückständen begründet wurde. Weiterlesen