Neues zur Kapitalflussrechnung – DRSC beschließt Änderungen des DRS 21

Die Kapitalflussrechnung rückt immer mehr in den Fokus. Dies gilt nicht nur für Fehlerfeststellungen der Bafin, sondern auch die Weiterentwicklung von Rechnungslegungsstandards. Im Juni hat das DRSC, ein privater Verein zur Förderung der Fortentwicklung der Rechnungslegung, einige Änderungen zur Kapitalflussrechnung veröffentlicht.

DRS 21 beschäftigt sich mit der Kapitalflussrechnung. Die Anwendung gilt bereits für Geschäftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2022 beginnen, d.h. also bereits für die Geschäftsberichte für das Jahr 2023. Schauen wir uns die wesentlichen Änderungen genauer an. Weiterlesen

Learnings HV-Saison 2021 – Warum Unternehmen immer noch an der indirekten Methode der Kapitalflussrechnung festhalten

Zu Beginn jeder Hauptversammlungs-Saison lege ich mir in meiner Tätigkeit als Sprecherin der Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger und meiner eigenen Aktien ein paar Fragen fest, die ich auf allen Hauptversammlungen stelle. Eine meiner Top-Themen in diesem Jahr war unter anderem die Frage, warum die Kapitalflussrechnung mit der indirekten Methode im Geschäftsbericht veröffentlicht wird.

Die Antworten? Teilweise überraschend.

Worin der Unterschied zwischen den beiden Methoden liegt

Bei der Darstellung der Kapitalflussrechnung haben Unternehmen zwei Möglichkeiten: Entweder sie stellen diese nach der direkten oder der indirekten Methode auf. Der Unterschied der beiden Methoden wird bei der Ermittlung des Cashflows aus der laufenden Geschäftstätigkeit ersichtlich. Bei der direkten Methode werden die Ein- und Auszahlungen dargestellt, um den Cashflow zu ermitteln. Weiterlesen

Stirbt die Bilanz aus?

Die Bilanz verliert zunehmend an Bedeutung. Zu Zeiten, als Unternehmen ihr Vermögen in Maschinen investiert hatten, war dies noch anders. Damals konnte man aus der Bilanz herauslesen, welches Vermögen ein Unternehmen hatte.

Heutzutage hat das immaterielle Vermögen für viele Unternehmen eine zunehmende Bedeutung. Dieses Vermögen findet sich oft jedoch nicht in der Bilanz wieder: Entweder gibt es explizite Aktivierungsverbote im HGB oder das bestehende Aktivierungswahlrecht für Entwicklungskosten selbst erstellter immaterieller Vermögenswerte wird nicht in Anspruch genommen. Dadurch verliert die Bilanz an Aussagekraft. Weiterlesen