TSE-Pflicht für – zunächst nicht aufrüstbare – Registrierkassen seit 01.01.2023

Seit nunmehr einigen Jahren sind die Vorgaben für elektronische Kassensysteme und Registrierkassen deutlich verschärft worden. Der im Jahr 2016 eingeführte § 146a AO und die Kassensicherungsverordnung aus dem Jahr 2017 zogen nach der Inkraftsetzung der Bonpflicht weitere umfassende technische Änderungen für Kassensysteme nach sich.

Es besteht etwa seit dem 01.01.2020 die Pflicht, jedes eingesetzte elektronische Aufzeichnungssystem i.S.d. § 146a Abs. 1 Satz 1 AO i.V. mit § 1 Satz 1 KassenSichV sowie die damit zu führenden digitalen Aufzeichnungen durch eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (TSE) zu schützen (§ 146a Abs. 1 Satz 2 AO). Da es bei der Erarbeitung der entsprechenden technischen Sicherheitsstandards durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik zu Verzögerungen kam und entsprechende Sicherheitsmodule nicht rechtzeitig am Markt verfügbar waren, hatte das BMF eine Nichtbeanstandungsregelung (bis zum 30. September 2020) getroffen. Besonderheiten ergaben sich darüber hinaus für solche Kassensysteme, die nach dem 25.11.2010, aber vor dem 01.01.2020 angeschafft wurden.

Sonderregelung läuft aus Weiterlesen

Neuigkeiten bei elektronischen Kassensystemen – Zertifizierte Cloud TSE-Systeme verfügbar

Nach dem sog. Kassengesetz (BGBl 2016 I S. 3152) müssen Unternehmen mit elektronischen Kassensystemen zum Manipulationsschutz einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) bei Kassenaufzeichnungen. Wer hierbei auf eine cloudbasierte TSE-Lösung setzt, muss diese bis 31.3.2021 umsetzen.

Was jetzt in der Praxis zu tun ist. Weiterlesen

Cloudbasierte TSE-Lösung: Plant das BSI Änderungen?

Nach aktuellen Verlautbarungen von führenden Wirtschaftsverbänden plant das BSI weitergehende Anforderungen an die betriebliche Anwenderumgebung für eine Zertifizierung von cloud-basierten TSE-Lösungen zu stellen. Was bedeutet das für die Unternehmen?

Hintergrund:

Mit § 146a AO sind bereits zum 01.01.2020 neue Regeln für elektronische oder computergestützte Kassensysteme und Registrierkassen in Kraft getreten. Die neuen Anforderungen werden vor allem durch die sog. Kassensicherungsverordnung geregelt. Die Bundesregierung hatte diese Verordnung zwar bereits im Herbst 2017 erlassen. Ihre Inhalte sind grundsätzlich jedoch erst seit dem 1.1.2020 anzuwenden.

Zukünftig müssen alle mit elektronischen Kassensystemen aufgezeichneten Daten durch eine zertifizierte TSE geschützt werden. Diese sichert, dass Kasseneingaben mit Beginn des Aufzeichnungsvorgangs protokolliert und später nicht mehr unerkannt verändert werden können. Die Kassensysteme und TSEs müssen beim Finanzamt an- und auch abgemeldet werden. Unternehmer haben einen Monat Zeit, um nach der Anschaffung oder der Außerbetriebnahme diese Mitteilung gegenüber dem Finanzamt zu erstatten.

Die Nachrüstung der Kassen war ursprünglich bis zum 01.01.2020 vorgesehen. Weiterlesen

Endlich: Übergangsfrist für „Kassen“ und „Aufzeichnungsgeräte“ bis 30.9.2020 beschlossen

Heute erlaube ich mir eine sehr kurze, dafür aber wichtige Meldung: Die Referatsleiter von Bund und Ländern haben nun endlich eine Übergangsfrist für die Einrichtung von Kassen und anderen elektronischen Aufzeichnungsgeräten mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) bis zum 30.9.2020 beschlossen. Diese Frist gilt damit offenbar auch für die Meldung der Kassen und Aufzeichnungsgeräte an die Finanzverwaltung, die eigentlich bis zum 31.1.2020 hätte erfolgen müssen.

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Wann hat der Spuk rund um die Meldung der Kassensysteme ein Ende?

Ab dem kommenden Jahr müssen elektronische Aufzeichnungssysteme durch eine so genannte technische Sicherheitseinrichtung (TSE) geschützt sein, die bestimmte Vorgänge in der Kasse manipulationssicher protokolliert. Die betroffenen Aufzeichnungs- bzw. Kassensysteme müssen zudem innerhalb eines Monats nach Anschaffung oder Außerbetriebnahme an das zuständige Finanzamt gemeldet werden. Die erstmalige Mitteilung muss bis zum 31.1.2020 erfolgen.

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Kassenmanipulation: StA Mannheim beantragt Verbandsgeldbußen wegen Steuerhinterziehungssoftware

Bereits in seinen „Bemerkungen zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes 2003“ warnte der Bundesrechnungshof vor drohenden Steuerausfällen aufgrund moderner Kassensysteme. Zuletzt hat die Diskussion um die Bekämpfung von Kassenmanipulationen deutlich an Fahrt aufgenommen. Insbesondere bargeldintensive Branchen wie Gastronomie und Einzelhandel stehen im Fokus. Derzeit liegt unter anderem ein Gesetzentwurf des BMF zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen vor. Die Vorgehensweise der Staatsanwaltschaft Mannheim fügt sich in diese Gesamtlage nahtlos ein. Weiterlesen