Aufreger des Monats

Zuweilen gibt es Urteile, die mich aufregen. Natürlich müssen wir mit Entscheidungen leben, die unserer eigenen Rechtsauffassung widersprechen. Das liegt in der Natur der Sache und man muss es sportlich sehen – man kann nicht immer gewinnen. Ein nachhaltiges Störgefühl habe ich aber, wenn

  • Urteile an der wirtschaftlichen Realität vorbei gehen und sich Richter nicht einmal die Mühe machen, diese Realität näher in ihre Betrachtung einzubeziehen,
  • die Revision nicht zugelassen wird, obwohl es fast zeitgleich gegenläufige Urteile anderer Finanzgerichte gibt,
  • die Revision nicht zugelassen wird, obwohl es in der Literatur (zuweilen sogar von Richtern des eigenen FG) gewichtige Gegenargumente gibt,
  • sich die Richter in ihren Entscheidungsgründen nicht mit verfassungsrechtlichen Bedenken auseinandersetzen, obwohl diese von namhaften Verfassungsrechtlern geäußert werden,
  • Fälle nicht dem EuGH vorgelegt werden, obwohl bekannt ist, dass es europarechtliche Bedenken gibt.

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