Vernichtung von Kontoauszügen bei Nutzung des Kontoauszugsmanagers?

In nahezu jedem Seminar, das ich in den letzten Monaten zum Thema „GoBD“ geben durfte, ist immer wieder folgende Frage an mich gestellt worden: Können Mandanten (und auch Steuerberater) ihre Bankkontoauszüge vernichten, wenn sie den Datev-Kontoauszugsmanager nutzen?

Meine Antwort: Ich persönlich meine ja, denn durch die Verbindung mit dem (digitalen) Buchungssatz sind alle relevanten Angaben retrograd nachprüfbar. Aber: Ich habe den Teilnehmern jeweils versprochen, dass ich mich bei der Datev erkundigen werde. Antwort der Datev: bis heute „Fehlanzeige“. Ich nehme an, dass sich die Datev vor einer Antwort drücken möchte.

Daher lautet meine Empfehlung: Bewahren Sie die Kontoauszüge zumindest lose auf und vernichten Sie diese nicht – bis es eine bessere Erkenntnis gibt.