Kranken- und Pflegeversicherung: Neues zu Beitragsvorauszahlungen

Beiträge zur Basiskranken- und Pflegepflichtversicherung sind seit 2010 in tatsächlicher Höhe und unbegrenzt als Sonderausgaben absetzbar (§ 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG). Sie sind grundsätzlich in dem Jahr als Sonderausgaben absetzbar, in dem sie gezahlt werden. Dies gilt grundsätzlich auch für Beiträge, die im Voraus für kommende Jahre gezahlt werden (Abflussprinzip gemäß § 11 Abs. 2 EStG).

Doch dieses Abflussprinzip wurde im Jahre 2011 eingeschränkt bzw. eine wunderbare Steuerspar-Option eröffnet: Weiterlesen

Bruttopreis ist nicht immer Bruttopreis

Nur selten nimmt das Bundessozialgericht zu Problemen des Umsatzsteuerrechts Stellung. Aktuell hat es sich jedoch mit der Frage befasst, ob Krankenkassen einen Anspruch auf Rückzahlung von Umsatzsteuern gegenüber Krankenhäusern haben, wenn sich eine – zunächst steuerpflichtige – Leistung als steuerfrei erweist und die Krankenhäuser ihre Voranmeldungen hätten berichtigen können (BSG 9.4.2019, B 1 KR 5/19 R).

Das Urteil mit dem konkreten Sachverhalt wird wohl zunächst nicht allzu viele Steuerberater interessieren. Es ist aber über den Fall der Krankenhäuser hinaus von hohem Interesse, denn es geht um die Frage, inwieweit der „Kunde“ (hier: die Krankenkassen) bei Änderung der Rechtslage (umsatzsteuerfrei statt umsatzsteuerpflichtig) die Umsatzsteuer vom Leistenden zurückfordern darf. Und siehe da: Ja, ein solcher Anspruch besteht, und zwar auch dann, wenn es der Leistende (hier: das Krankenhaus) versäumt hat, seine Umsatzteuer-Voranmeldungen zu ändern. Weiterlesen

Aufreger des Monats Juli: Kapitalleistungen der bAV weiter beitragspflichtig

Seit dem 1. Januar 2004 müssen gesetzliche versicherte Arbeitnehmer für Kapitalleistungen aus der betrieblichen Altersversorgung, insbesondere für Direktversicherungen, Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung zahlen. Gegen die Einbeziehung von Kapitalleistungen in die Beitragspflicht sind viele betroffene Rentner und Arbeitnehmer Sturm gelaufen und tun dies noch heute. Sie fühlen sich (meines Erachtens vollkommen zurecht) vom Staat verschaukelt.

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Sonderausgabenabzug von Krankenversicherungsbeiträgen eines Kindes

Der BFH hatte in 2018 über die Abziehbarkeit von Krankenversicherungsbeiträgen zu entscheiden, die von den Eltern eines sich in der Berufsausbildung befindlichen Kindes getragen wurden. Dabei verschärfte der BFH zum Teil die Grundsätze der Finanzverwaltung. Steuerzahlerfreundlich entschärft nun das BMF in seinem Schreiben vom 03.04.2019 die vom BFH aufgestellten Anforderungen.

Zum Sachverhalt

Mit seinem Urteil vom 13.03.2018 (X R 25/15) hatte sich der BFH mit Abziehbarkeit von Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung eines Kindes aufgrund einer Unterhaltsverpflichtung befasst. Die Abziehbarkeit entsprechender Beiträge knüpft der BFH an folgende Bedingungen: Weiterlesen

Übernahme der Basisabsicherung des Kindes durch die Eltern – doch kein Zahlungsnachweis erforderlich?

Tragen Eltern, die ihrem Kind gegenüber unterhaltsverpflichtet sind, dessen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge (Basisabsicherung), können diese Aufwendungen die Einkommensteuer der Eltern mindern. Der Steuerabzug setzt aber nach Ansicht des BFH voraus, dass die Eltern dem Kind die Beiträge tatsächlich gezahlt oder erstattet haben. Dies hat er mit Urteil vom 13.3.2018 (X R 25/15) entschieden.

Nun hat sich das BMF – äußerst verklausuliert – zu einem Nichtanwendungserlass durchgerungen. Das heißt, ein Nachweis der Erstattung an das Kind ist auch weiterhin nicht erforderlich (BMF-Schreiben vom 3.4.2019, IV C 3 – S 2221/10/10005:005).

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Erfreuliches Pensionskassen-Urteil des BVerfG gilt auch für weitere Fälle

Im vergangenen Jahr hatte das BVerfG zugunsten der Rentner entschieden, dass Rentenzahlungen von Pensionskassen in der gesetzlichen Kranken- und sozialen Pflegeversicherung nicht beitragspflichtig sind, soweit diese auf selbst finanzierten Beiträgen des Arbeitnehmers nach Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses beruhen. Die Renten sind ebenso wie Leistungen aus privaten Lebensversicherungen bei pflichtversicherten Rentnern beitragsfrei (BVerfG-Urteil vom 27.6.2018, 1 BvR 100/15 und 1 BvR 249/15). Wer schon eine Rente aus einer Pensionskasse bezieht, kann eine Erstattung der zu Unrecht gezahlten Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge beantragen (§ 26 Abs. 2 und 3 SGB IV).

Es stellte sich nun die Frage, ob der Beschluss des BVerfG auch auf andere Leistungen übertragbar ist, speziell der Leistungen der Zusatzversorgungseinrichtungen des öffentlichen Dienstes sowie der Versorgungsanstalt der deutschen Bühnen (VddB, „Bühnenversorgung“) und der Versorgungsanstalt der deutschen Kulturorchester (VddKO, „Orchesterversorgung“).

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Spätestens jetzt dem Kind die Beiträge zur Basisabsicherung erstatten

In meinem Blog “Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge eines Kindes tatsächlich erstatten” habe ich darauf hingewiesen, dass Eltern, die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge ihres unterhaltsberechtigten Kindes tragen, diese Kosten grundsätzlich selbst steuerlich geltend machen können. Aber: Der Steuerabzug setzt voraus, dass die Eltern die Beiträge tatsächlich aufgewendet haben. Gegebenenfalls müssen sie dem Kind die Beiträge tatsächlich gezahlt oder erstattet haben (BFH 13.3.2018, X R 25/15).

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Noch einmal: Beiträge zur Basisabsicherung des Kindes

In meinem kürzlich veröffentlichen Blog „Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge eines Kindes tatsächlich erstatten“ habe ich darauf hingewiesen, dass Eltern, die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge ihres unterhaltsberechtigten Kindes tragen, diese Kosten grundsätzlich selbst steuerlich geltend machen können. Aber: Der Steuerabzug setzt voraus, dass die Eltern dem Kind die Beiträge tatsächlich gezahlt oder erstattet haben (BFH 13.3.2018, X R 25/15). Dazu noch einige weitere Hinweise, da das Thema offenbar von größerer Bedeutung ist: Weiterlesen

Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge eines Kindes tatsächlich erstatten

Tragen Eltern, die ihrem Kind gegenüber unterhaltsverpflichtet sind, dessen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge, können diese Aufwendungen die Einkommensteuer der Eltern mindern. Der Steuerabzug setzt aber voraus, dass die Eltern dem Kind die Beiträge tatsächlich gezahlt oder erstattet haben. Dies hat der BFH mit Urteil vom 13.3.2018 (X R 25/15) entschieden.

Zum Hintergrund: Eltern können gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 3 Satz 2 EStG auch die Beiträge ihres Kindes, für das sie einen Anspruch auf einen Kinderfreibetrag (§ 32 Abs. 6 EStG) oder auf Kindergeld haben, als (eigene) Beiträge im Rahmen der Sonderausgaben ansetzen. Voraussetzung ist aber, dass die Eltern zum Unterhalt verpflichtet sind und sie durch die Beitragszahlung oder -erstattung tatsächlich und endgültig wirtschaftlich belastet sind. Weiterlesen

Neues zu Bonuszahlungen einer Krankenversicherung

Das BMF hatte Ende 2016 nach dem Urteil des BFH vom 1.6.2016 (X R 17/15) zur Behandlung der Bonuszahlungen für gesundheitsbewusstes Verhalten Stellung genommen (BMF-Schreiben vom 6.12.2016, IV C 3 – S 2221/12/10008). Danach gilt: Werden von der gesetzlichen Krankenversicherung im Rahmen eines Bonusprogramms zur Förderung gesundheitsbewussten Verhaltens (nach § 65a SGB V) Kosten für Gesundheitsmaßnahmen erstattet, die nicht im regulären Versicherungsumfang enthalten und damit von den Versicherten vorab privat finanziert worden sind, handelt es sich bei dieser Kostenerstattung um eine Leistung der Krankenkasse und nicht um eine Beitragsrückerstattung. Die als Sonderausgaben abziehbaren Krankenversicherungsbeiträge sind daher nicht um den Betrag der Kostenerstattung zu mindern.

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