Tanken mit zu viel Selbstbedienung

Der Missbrauch einer dienstlichen Tankkarte stellt nicht nur eine strafbare Handlung dar, sondern rechtfertigt nach Ansicht des LAG Niedersachen (v. 29.03.2023 – 2 Sa 313/22) auch ohne vorherige Abmahnung eine außerordentliche Kündigung des Arbeitnehmers aus wichtigem Grund.

Worum ging es im Streitfall ?

Der Arbeitnehmer (Kläger) war führender Vertriebsmitarbeiter mit einem Monatseinkommen von mehr als 15.000 Euro brutto monatlich. Er erhielt zusätzlich einen BMW (Diesel) mit einem Tankvolumen von 59 Litern als Dienstwagen. Der Arbeitnehmer erhielt zwei Tankkarten, die er ausschließlich für seinen Dienstwagen nutzen durfte. Der Arbeitnehmer nahm mit den dienstlichen Tankkarten Tank- und Cabrio-Waschvorgänge bei seinen Privatfahrzeugen (Porsche 911 Cabrio mit Superkraftstoff; VW Touareg mit Diesel). Beispielsweise nutzte der Arbeitnehmer die dienstliche Tankkarte auch für eine Cabrio-Pflege an seinem Privatfahrzeugen Porsche 911 Cabrio, ferner betankte er sein Privatfahrzeug VW Touareg mit mehr als 59 Litern. Der Arbeitgeber kündigte deshalb das mit dem Arbeitnehmer bestehende Arbeitsverhältnis außerordentlich fristlos ohne vorherige Abmahnung.

Wie haben die Arbeitsgerichte entschieden?

Das ArbG Lingen (v. 13.4.2021 – 1 Ca 343/21) hat die Kündigungsschutzklage des Klägers abgewiesen. Auch das LAG Niedersachsen hat festgestellt, dass die außerordentliche Kündigung wirksam ist. Weiterlesen

Outplacementberatung: BFH erlaubt Vorsteuerabzug

Bezieht der Unternehmer für einen von ihm angestrebten Personalabbau Leistungen von Outplacement-Unternehmen, mit denen unkündbar und unbefristet Beschäftigte individuell insbesondere durch Bewerbungstrainings bei der Begründung neuer Beschäftigungsverhältnisse unterstützt werden sollen, ist der Unternehmer aufgrund eines vorrangigen Unternehmensinteresses zum Vorsteuerabzug berechtigt. So lautet der Tenor des BFH-Urteils vom 30.6.2022 (V R 32/20).

Eigentlich denkt man: Wo liegt das Problem? Wie konnte die Finanzverwaltung überhaupt auf die Idee kommen, den Vorsteuerabzug zu versagen? Schaut man sich die Systematik des Vorsteuerabzugsrechts genauer an, war die Logik der Finanzverwaltung dann aber doch nicht ganz so abwegig. Weiterlesen

Gewerbemiete: Schließung wegen Corona-Pandemie rechtfertigt fristlose Kündigung!

Ein Mieter/Pächter von Gewerberäumen, der durch eine zwangsweise Schließung seines Betriebs durch Pandemiebekämpfungsmaßnahmen betroffen ist, kann außerordentlich kündigen, hat das LG Kaiserslautern ganz aktuell entschieden (v. 3.4.2021 – 4 O 284/20).

Was bedeutet diese Entscheidung, die über den Einzelfall hinaus bundesweit für Miete und Pacht von Gewerberäumen in der Corona-Krise von Bedeutung hat, in der Praxis? Weiterlesen

Kostenübernahme für Outplacement- und Newplacement-Beratungen steuerfrei

Ich weiß nicht, ob die Begriffe Outplacement-Beratung und Newplacement-Beratung tatsächlich im angelsächsischen Raum gebräuchlich sind der ob es sich um Euphemismen handelt, die das unschöne Wort „Kündigungs-Beratung“ verniedlichen sollen.

Wie dem auch sei: In den vergangenen Monaten ist die steuerliche Behandlung besagter Beratungsleistungen zunehmend in den Fokus geraten, da eine – zunächst wohl nur interne – Anweisung der nordrhein-westfälischen Finanzverwaltung allgemein bekannt geworden ist, wonach die Übernahme der Kosten für Outplacement- und Newplacement-Beratungen durch den (Ex-)Arbeitgeber üblicherweise zu steuerpflichtigem Arbeitslohn führen soll (vgl. Steuern mobil Nr. 10 vom 01.10.2020).

Die Auffassung war nicht unumstritten, da seit dem 1.1.2019 bestimmte Weiterbildungsleistungen des Arbeitgebers nach § 3 Nr. 19 EStG eigentlich steuerbefreit sind. Weiterlesen

Wenn der Telefonvertrag von morgen nicht schon heute beginnt

Ärger mit dem Telefonvertrag kennt beinahe jeder, der schon einmal einen solchen Vertrag abgeschlossen hat. Konfliktpotential birgt vor allem die Vertragskündigung. Besonders ärgerlich ist es gerade für Verbraucher, wenn Unternehmen die Laufzeiten zu ihren Gunsten fernab aller gesetzlichen Vorgaben interpretieren. Weiterlesen

Aufhebung eines Geschäftsführeranstellungsvertrags auch mündlich möglich

Die mündliche Beendigung eines Geschäftsführeranstellungsvertrages kann sich auch aus den Umständen eines Lebenssachverhalts ergeben – das gilt auch dann, wenn ein Geschäftsführer-Anstellungsvertrag für die Kündigung nur die Schriftform vorsieht.

Dies entschied das LAG Schleswig-Holstein (Urteil vom 10.4.2018 – 1 Sa 367/17) für diesen Sachverhalt:

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Kündigungsschutz für den stellvertretenden Datenschutzbeauftragten

Das Bundesarbeitsgericht (Urteil vom 27.07.2017 – 2 AZR 812/16) hat entschieden, dass ein stellvertretender Datenschutzbeauftragter, der von einer der Bestellpflicht unterliegenden Stelle berufen wird, nachwirkenden Kündigungsschutz erfährt. Dies setzt voraus, dass er nicht nur wegen vorübergehender Verhinderung des zunächst bestellten Datenschutzbeauftragten dessen Aufgaben tatsächlich wahrgenommen hat.

Der Fall im Einzelnen:

Eine Betriebskrankenkasse mit ca. 400 Mitarbeitern berief eine Arbeitnehmerin zur Datenschutzbeauftragten. Diese erkrankte längerfristig für 7 Monate. Ein anderer Arbeitnehmer wurde mit seiner Zustimmung für diesen Zeitraum schriftlich zum stellvertretenden Datenschutzbeauftragten berufen. Innerhalb eines Jahres nach Beendigung dieser befristeten Datenschutztätigkeit wurde ihm ordentlich betriebsbedingt gekündigt. Hiergegen wandte sich dieser stellvertretende Datenschutzbeauftragte erfolgreich mit der Kündigungsschutzklage.

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Vorsicht bei Strafanzeigen gegen den Arbeitgeber

Das BAG (Urteil vom 15.12.2016 – 2 AZR 42/16) hat sich mit der Frage einer verhaltensbedingten Kündigung gegen den Arbeitnehmer wegen Stellung eines Strafantrages gegen den Arbeitgeber befasst und dazu grundsätzliche Erläuterungen gegeben.

Hierbei hat es das Recht auf freie Meinungsäußerung auf der einen Seite und auf der anderen Seite die Verhältnismäßigkeit des Arbeitnehmerverhaltens unter die Lupe genommen.

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Keine zweiwöchige Kündigungsfrist in der Probezeit

Das BAG (Urteil vom 23.03.2017 – 6 AZR 705/15) hatte sich mit dem Thema Kündigungsfrist und Probezeit im Zusammenhang mit Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu befassen.

Im konkreten Fall nahm ein (befristeter) Arbeitsvertrag Bezug auf die tarifvertragliche Regelung. Darin war festgehalten, dass die ersten sechs Monate des Beschäftigungszeitverhältnisses als Probezeit gelten. In den ersten drei Monaten dieser Probezeit konnte das Arbeitsverhältnis mit der Frist von einer Woche gekündigt werden. Nach Ablauf dieser drei Monate wurde im Tarifvertrag auf die gesetzliche Kündigungsfrist von zwei Wochen während der Probezeit verwiesen.

Jedoch enthielt der Arbeitsvertrag weitere Regelungen.

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