Wenn der Telefonvertrag von morgen nicht schon heute beginnt

Ärger mit dem Telefonvertrag kennt beinahe jeder, der schon einmal einen solchen Vertrag abgeschlossen hat. Konfliktpotential birgt vor allem die Vertragskündigung. Besonders ärgerlich ist es gerade für Verbraucher, wenn Unternehmen die Laufzeiten zu ihren Gunsten fernab aller gesetzlichen Vorgaben interpretieren. Weiterlesen

Keine zweiwöchige Kündigungsfrist in der Probezeit

Das BAG (Urteil vom 23.03.2017 – 6 AZR 705/15) hatte sich mit dem Thema Kündigungsfrist und Probezeit im Zusammenhang mit Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu befassen.

Im konkreten Fall nahm ein (befristeter) Arbeitsvertrag Bezug auf die tarifvertragliche Regelung. Darin war festgehalten, dass die ersten sechs Monate des Beschäftigungszeitverhältnisses als Probezeit gelten. In den ersten drei Monaten dieser Probezeit konnte das Arbeitsverhältnis mit der Frist von einer Woche gekündigt werden. Nach Ablauf dieser drei Monate wurde im Tarifvertrag auf die gesetzliche Kündigungsfrist von zwei Wochen während der Probezeit verwiesen.

Jedoch enthielt der Arbeitsvertrag weitere Regelungen.

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