Verwaltung kapituliert vor Steuersatzwirrwarr in Schwimmbad und Sauna

Zehn Jahre lang war (fast) alles gut: Die Finanzverwaltung hat in bekannter Art und Weise das BFH-Urteil aus 2005 zur 19 %-Besteuerung von Saunen mit einem Nichtanwendungserlass belegt. Doch ab 1. 7. 2015 wird sich das ändern (Warum jetzt eigentlich dieser Rückzieher?). In der Praxis stellte ich daraufhin gleich mal die Frage, wie man das Dilemma ‚Leistungsbündel‘ bei Schwimmbädern mit integrierter Sauna auflöst. Das Bayerisches Landesamt für Steuern liefert mit Verfügung vom 6. 3. 2015 die Antwort: Gar nicht! Weiterlesen