Übliche Miete vs. vertraglich vereinbartes Entgelt

Für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer sind bei Immobilien die Grundbesitzwerte gesondert festzustellen und für die wirtschaftlichen Einheiten des Grundvermögens unter Anwendung der Regelungen des Bewertungsgesetzes zu ermitteln.

Grundstücksart ausschlaggebend

Die Bewertung bebaute Grundstücke ist dabei von der Grundstücksart abhängig. Mehrfamilienhäuser werden beispielsweise im Ertragswertverfahren zu bewerten sein. Bei der Anwendung des Ertragswertverfahrens ist der Wert des Gebäudes getrennt von dem Bodenwert auf der Grundlage des Ertrags zu ermitteln. Bei der Ermittlung des Gebäudeertrags ist von dem Reinertrag des Grundstücks auszugehen. Dieser ergibt sich aus dem Rohertrag des Grundstücks abzüglich der Bewirtschaftungskosten. Weiterlesen

Stundung von Mieten und Pachten: Zeitpunkt des Vorsteuerabzugs steht aktuell auf dem Prüfstand

In Zeiten der Corona-Krise bekommen steuerliche Randfragen plötzlich enorme Bedeutung. So lässt ein aktueller Vorlagebeschluss des FG Hamburg an den EuGH aufhorchen. Kurz gesagt geht es um die Frage, wann ein Mieter die Umsatzsteuer auf gestundete Mietzahlungen als Vorsteuer abziehen darf – bereits unmittelbar nach Ausführung der (monatlichen) Mietleistung oder erst nach tatsächlicher Zahlung der gestundeten Miete (FG Hamburg, Vorlagebeschluss vom 10.12.2019, 1 K 337/17, Az. des EuGH C-9/20)? Weiterlesen

Mietpreisbremse – Bundestag beschließt Verschärfungen

Der Gesetzgeber will die Mietpreisbremse schärfen. Den Ländern soll bis Ende 2025 ermöglicht werden, ein Gebiet mit einem angespannten Wohnungsmarkt erneut durch Rechtsverordnung zu bestimmen. Die Geltungsdauer einer solchen Rechtsverordnung soll wie bisher höchstens fünf Jahre betragen. Zum anderen soll der Anspruch des Mieters gegen den Vermieter auf Rückzahlung zuviel gezahlter Miete wegen Überschreitens der zulässigen Miete bei Mietbeginn erweitert werden. Dies hat der Bundestag auf Vorschlag des federführenden Rechtsausschusses am 14.2.2020 beschlossen. Was bedeutet das? Weiterlesen

Was sind Unterkunftskosten bei einer doppelten Haushaltsführung?

Unterkunftskosten für eine doppelte Haushaltsführung können nur mit höchstens 1.000 € monatlich steuermindernd angesetzt werden. Welche Aufwendungen von dieser Höchstbetrags-Deckelung betroffen sind, spielt daher eine entscheidende Rolle. Weiterlesen

Keine gewerbesteuerliche Hinzurechnung für Anmietung von Messeständen

Die gewerbesteuerliche Hinzurechnung nach § 8 Nr. 1 Buchst. e GewStG, also die Hinzurechnung von Miet- und Pachtzinsen für die Benutzung unbeweglicher Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, hat in den letzten Jahren im Rahmen von Betriebsprüfungen immer mehr Raum eingenommen. Man wundert sich ein wenig, was die Finanzverwaltung alles hinzurechnen möchte. Einen schönen Teilerfolg können nun jedoch die Gewerbetreibenden für sich verbuchen, die Messestände anmieten. Auch hier ist nämlich streitig, ob die für die Anmietung von Messestandflächen gezahlten Entgelte unter § 8 Nr. 1 Buchst. e GewStG fallen. Das FG Düsseldorf jedenfalls hat eine Hinzurechnung mit Urteil vom 29.01.2019 (10 K 2717/17 G, Zerl) abgelehnt.

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Ortsübliche Marktmiete bei der Überlassung möblierter Wohnungen

Bei der Vermietung möblierter oder teilmöblierter Wohnungen kann es zur Ermittlung der ortsüblichen Marktmiete erforderlich sein, einen Zuschlag für die Möblierung zu berücksichtigen. Ein solcher Möblierungszuschlag ist nach dem Urteil des BFH vom 6.2.2018 (IX R 14/17) dann zu berücksichtigen, wenn er sich aus einem örtlichen Mietspiegel oder aus am Markt realisierbaren Zuschlägen ermitteln lässt. Eine Ermittlung in anderer Weise kommt nicht in Betracht.

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BVerfG entscheidet zur Grundsteuer – Was nun?

Der I. Senat des BVerfG hat endlich die Einheitswerte für verfassungswidrig erklärt, die die Grundlage zur Grundstücksbesteuerung sind. Der Gesetzgeber muss bis zum 31.12.19 das Gesetz verabschieden und das neue Gesetz muss ab 1.1.2025 zwingend umgesetzt werden. Die alte verfassungswidrige Rechtslage wird bis zum 31.12.2024 geduldet. Kann diese Zeitbestimmung eingehalten werden? Weiterlesen

Urteilsgründe zum Thema „Gewerbesteuerhinzurechnung bei Reiseleistungen“ liegen vor

Bereits vor einigen Wochen hat das FG Münster im Rahmen einer Pressemitteilung seine Zwischenentscheidung zum oben genannten Thema bekannt gemacht. Nunmehr sind auch die Urteilsgründe veröffentlicht worden  (FG Münster  v. 04.02.2016,  9 K 1472/13 G); allerdings steht nach wie vor die endgültige Entscheidung aus. Da bereits klar ist, dass die Revision zugelassen wird, ist davon auszugehen, dass auch die endgültige Entscheidung des FG Münster nur eine Zwischenetappe bei der Frage sein wird, ob Reiseveranstalter ihre Aufwendungen für die Anmietung von Hotelkontingenten gewerbesteuerlich hinzurechnen müssen. Dennoch lohnt sich ein Blick auf die Urteilsgründe, da sie meines Erachtens sehr einleuchtend sind.

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Keine Entscheidung zur Hinzurechnung von Miete, Pacht und Zinsen

Wer Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens mietet oder pachtet, kann die Miet- oder Pachtzahlungen auch als Betriebsausgabe absetzen. So zumindest einkommensteuerlich. Gewerbesteuerlich gibt es hier eine (teilweise) Hinzurechnung, sodass diese Ausgaben nicht gewerbesteuermindernd wirken. Ähnlich ist es bei Zinsen. Aber kann das rechtens sein? Das ist hier die Frage!

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Umsatzsteuer auf Mietnebenkosten: Wasser könnte günstiger werden

Ein aktuelles Urteil des EuGH könnte dazu führen, dass die Umsatzsteuer für bestimmte Mietnebenkosten, in erster Linie für die Versorgung mit Wasser, nur noch mit sieben Prozent zu berechnen ist und sich die Mietnebenkosten dadurch insgesamt vermindern. Zum Hintergrund: In dem EuGH-Verfahren ging es um ein polnisches Unternehmen, das Immobilien vermietet. Für die Versorgungsleistungen stellt die Vermieterin den Mietern Vorauszahlungen in Rechnung, deren Betrag im Mietvertrag festgelegt ist, wobei sie den für jede dieser Versorgungsleistungen geltenden Steuersatz anwendet. Da die MWSt-Sätze angehoben wurden, befasste sich die Vermieterin mit der Frage nach den anwendbaren Steuersätzen für die jeweiligen Leistungen. Hierüber kam es anschließend zum Streit mit der Finanzverwaltung. Das polnische Finanzministerium war der Auffassung, dass die Lieferung von Versorgungsleistungen Teile einer einheitlichen Leistung darstellten, nämlich der Vermietungsdienstleistung. Daher sei ein einheitlicher (nämlich der höhere) Steuersatz auf sie anzuwenden. Dem widersprach nun der EuGH. Weiterlesen